Borreliose-Meningitis

  • liebe myDRG-freunde,

    die borreliose-meningitis ist bei lupenreiner auslegung der kodierrichtlinien mit kreuz-stern-systematik wie folgt zu kodieren:

    A69.2+ Lyme-Krankheit
    G01* Meningitis bei anderenorts klassifzierten bakt. Erkrankungen

    problem:
    diese kodierung führt nicht in die nicht-virusmeningitis-drg B72Z, sondern in die "scavenger"-drg: Sonstige ....T64, das ist ein klarer fehler im drg-zuordnungsalgorithmus

    frage an kollegen aus optionshäusern:
    sollte man die kodierrichtlinien missachten und G01 als hauptdiagnose angeben - haben sie abrechnungserfahrungen in solchen fällen?

    mit freundlichen grüßen
    u. leder

  • Mich interessiert, wie ich mich beim Kodieren verhalten soll, wenn sich die vom einweisenden Arzt geäußerte Verdachtsdiagnose Meningitis nicht bestätigt - der Aufwand ist ja diagnostisch der gleiche...
    --
    Andreas Raether
    Winnenden

    Andreas Raether
    Winnenden

  • lieber herr raether

    ist die verdachtsdiagnose ausgeschlossen, so wird das symtptom kodiert (D008b), auch wenn eine spezifische therapie erfolgte,

    verwirrungen gibt es immer mit der vorgehensweise, dass bei einer behandelten, aber zum zeitpunkt der entlassung weder gesicherten noch ausgeschlossenen diagnose bzw. bei verlegung in ein anderes krankenhaus auch ohne behandlung die verdachtsdiagnose kodiert werden darf

    herzliche gruesse aus dem medizincontrolling jena
    uwe leder