liebe myDRG-freunde,
die borreliose-meningitis ist bei lupenreiner auslegung der kodierrichtlinien mit kreuz-stern-systematik wie folgt zu kodieren:
A69.2+ Lyme-Krankheit
G01* Meningitis bei anderenorts klassifzierten bakt. Erkrankungen
problem:
diese kodierung führt nicht in die nicht-virusmeningitis-drg B72Z, sondern in die "scavenger"-drg: Sonstige ....T64, das ist ein klarer fehler im drg-zuordnungsalgorithmus
frage an kollegen aus optionshäusern:
sollte man die kodierrichtlinien missachten und G01 als hauptdiagnose angeben - haben sie abrechnungserfahrungen in solchen fällen?
mit freundlichen grüßen
u. leder