Zusammenhang Haupt- und Aufnahmediagnose

  • Hallo,
    wenn bei der Kodierung die Fehler-DRG "OR-Prozedur ohne Zusammenhang mit der Hauptdiagnose" erscheint, die kodierte Hauptdiagnose allerdings im Zusammenhang mit der Aufnahmediagnose steht, wie kann ich diese DRG dann korrigieren?
    Z.B. Pat kommt mit Aufnahmediagnose Niereninsuffizienz, es stellt sich während der Behandlung eine A.carotis stenose dar, die gestentet wird - Stentprozedur steht nicht im Zusammenhang mit der korrekten HD der Niereninsuffizienz, die ja hauptsächlich den KH-Aufenthalt VERANLASST hat.

  • Sehr geehrter Herr Hugo,

    Fehler-DRG bedeutet nicht unbedingt, dass Sie etwas falsch gemacht haben. Fehler-DRG bedeutet auch nicht unbedingt, dass Sie etwas korrigieren müssen!
    Es kommt immer wieder vor, dass Prozeduren durchgeführt werden, die nicht mit der Hauptdiagnose in einem (für den Grouper) erkennbaren Zusammenhang stehen. Da diese Zusammenhänge im Gruppierungsalgorithmus "fest verdrahtet" sind, landen solche Fälle möglicherweise in einer der Fehler-DRG's 901Z, 902Z oder 903Z.
    C'est la vie (besser C'est l'algorithme).

    Trotzdem sollten Sie sich die Fälle mit einer DRG 901Z, 902Z, 903Z zumindest noch einmal ansehen, und sich vergewissern, ob die Hauptdiagnose tatsächlich korrekt gewählt wurde (z.B. bei Fachabteilungswechseln meinen ja die nachbehandelnden Abteilungen ganz gerne, dass "Ihre" Nachbehandlungs-HD die DRG-HD sei...)

    901Z O Ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose
    902Z O Nicht ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose
    903Z O OR-Prozedur an der Prostata ohne Bezug zur Hauptdiagnose

    Die nachfolgenden Fehler-DRG's sollte man allerdings in der Regel korrigieren:
    960Z M Nicht gruppierbar
    961Z M Unzulässige Hauptdiagnose
    962Z M Unzulässige geburtshilfliche Diagnosekombination
    963Z M Neonatale Diagnose unvereinbar mit Alter oder Gewicht

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirschberg

  • Hallo,

    in erster Linie sind DRG keine Darstellung der verzweigten medizinischen Ablaüfe, sondern ein intelligenteres Abrechnungssystem. Dazu benötigt man die Hauptdiagnosen und mitunter zusätzliche Nebendiagnosen und Prozeduren. Die DKR dienen auch nicht die besseren Darstellung der medizinischen Wirklichkeit, sondern sollen helfen, die richtige DRG anzusteuern.
    Schauen Sie sich die Definition der HD an. Da heißt es "nach Analyse". Die Hauptdiagnose muß mit der ursprünglichen Einweisungsdiagnose oder Aufnahmediagnose nicht zusammenhängen. Wir reden hier über Datensätze nach §21KHG. Entscheidend ist die Entlassungsverschlüsselung.
    Coronarstenose ist die HD, die Niereninsuffizienz die ND.
    Solche Fragen sind schon oft diskutiert worden. Kann man sich bequem unter search suchen lassen.

    Gruß

    B. Domurath
    Bad Wildungen

  • Sehr geehrter Herr Domurath,

    auch wenn sich Herr "hugo" da etwas unklar ausdrückt und sich auf die ja bekanntermassen irrelevante Aufnahmediagnose bezieht, scheint doch die Niereninsuffizienz den Aufenthalt veranlasst zu haben (und damit DRG-HD zu sein):

    ".. es stellt sich während der Behandlung eine Carotis-Stenose dar .."
    ".. Niereninsuffizienz, die ja hauptsächlich den KH-Aufenthalt VERANLASST hat .."

    mfG

    C. Hirschberg,

    der wieder einmal gemerkt hat, dass man zunächst eine Frage konkretisieren/korrigieren muss, bevor man sie beantwortet.

    p.s.:
    M.E. reden wir hier in erster Linie über Diagnosen, Prozeduren und Kodierrichtlinien.
    In Zweiter Linie (wenn überhaupt) über Datensätze nach §301 SGB V.
    Und einmal im Jahr über §21 KHEntgG :rolleyes:

  • Hallo Herr Hirschberg,

    um nochmals auf die Problematik des Zusammenhang von HD mit Aufnahmediagnose zurückzukommen. VERANLASST bedeutet für mich, nach den Kodierrichtlinien,dass die HD mit der Aufnahmediagnose in Bezug stehen muss, da die Aufnahmediagnose der Anlass des KH-Aufenthaltes bezeichnet.
    Bezüglich der Korrektur der "FehlerDRG" bei denen "eine OR-Prozedur nich im Zusammenhang mit der HD" steht,habe ich im Praktiker-Handbuch KH gelesen, diese Diagnosen sollten eine Berichtigung erfahren, des weiteren sind die Bewertungsrelationen bedeutend höher bei Umstellung der Diagnosen in eine andere DRG. Ausserdem ist es bei uns wohl so, dass die KKassen diese DRG`s nicht bezahlen wollen. Da wir kein Optionshaus sind, kann ich dazu leider keine Auskunft geben.
    P.S. Ich bin eine Frau und arbeite seit kurzem als Medizincontrollerin
    Deshalb vielen Dank für die Hilfe, kann ich gut gebrauchen.

  • Sehr geehrte Frau Hugo,

    da hatte Herr Domurath dann also doch Recht damit, dass Sie Ihre abschließende Fallkodierung fälschlicherweise auch hinsichtlich der Aufnahmediagnose untermauern.

    Dieser Ansatz kann grundsätzlich in die Irre führen und ist in diesem Forum regelmäßiger Anlass zur Diskussion:

    klicken Sie mal hier:
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…st&postid=11670

    oder hier:
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…=1987&start=1#2

    Sollte in dem von Ihnen genannten Handbuch tatsächlich eine "Veränderung" der Falldaten dahingehend empfohlen werden, dass eine Gruppierung nicht mehr in die Fehler-DRG's
    901Z O Ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose
    902Z O Nicht ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose
    903Z O OR-Prozedur an der Prostata ohne Bezug zur Hauptdiagnose
    führt, so entspricht dies in der Regel nicht den Deutschen Kodierrichtlinien und wäre vor den Kassen/MDK nicht zu rechtfertigen (bewusste Falschkodierung). Eine Überprüfung der Fälle empfiehlt sich natürlich (wie bereits gesagt).

    Die KKassen wollen ja bekanntlich vieles nicht bezahlen (und können es ja auch kaum noch), gerade deshalb wird es allerdings leicht vermittelbar sein, eine korrekt verschlüsselte, aber niedriger bewertete 90*Z-Fehler-DRG zu vergüten, anstatt auf bewußter Fehlkodierung zu bestehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirschberg

    p.s.: Hat das Praktiker-Handbuch noch mehr "gute Tipps" auf Lager ?

  • Hallo Herr Hirschberg,

    dass wir zu einem Konsens finden konnten, freut mich. Dass wir uns nur einmal im Jahr mit §21 auseinandersetzen sollen, war wohl eher provokatorisch gemeint, oder?
    Niemals nie kann man im Forum alle Hintergründe einer Verschlüsselung klären. Nur den einen oder anderen nützlichen Ratschlag erteilen. Den kann man annehmen oder nicht.
    Es bleibt doch klar, dass die Therapie einer Niereninsuffizienz nicht in der Plazierung eines Carotisstents liegen kann (hier kommen Abrechnung und medizinische Logik durchaus zusammen).
    Die 901Z und 902Z heißen auch eher Prüf-DRG und nicht Fehler-DRG. Ich finde das richtig.
    Bei Kodierung des o.g. Ausgangsfalles über I65.2 und 5-380.03 landet man in der B08B, bei Hinzunahme der N18.8 in der B08A mit BWR 1,684.

    Ein schönes Wochenende und eine schöne nächste Woche in Harmonie mit dem DRG-System wünscht

    B. Domurath
    Bad Wildungen