Hallo,
kann man sagen, eine Wiederaufnahme wegen T82.8 Shuntverschluß sei ein Rezidiv bei erstmals vor Monaten angelegtem und bereits einmal revidiertem AV-Shunt eines Patienten mit langzeitiger Dialyse wegen terminaler Niereninsuffizienz? Oder hat die KK Recht mit WA wg. Komplikation? Pat. war multimorbid und verstarb am Abend des Wiederaufnahmetages. Die vorherige Entlassung geschah auf Wunsch des Pat. in ein Pflegeheim am Tag vor der WA.
Freundliche Antworten erwartet der MDA aus Schorndorf