Komplikation od. Rezidiv?

  • Hallo,

    kann man sagen, eine Wiederaufnahme wegen T82.8 Shuntverschluß sei ein Rezidiv bei erstmals vor Monaten angelegtem und bereits einmal revidiertem AV-Shunt eines Patienten mit langzeitiger Dialyse wegen terminaler Niereninsuffizienz? Oder hat die KK Recht mit WA wg. Komplikation? Pat. war multimorbid und verstarb am Abend des Wiederaufnahmetages. Die vorherige Entlassung geschah auf Wunsch des Pat. in ein Pflegeheim am Tag vor der WA.

    Freundliche Antworten erwartet der MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Wer könnte das beantworten ...? (Keiner).

    Ich kann mir nur eine Analogie zu einem dilatierten Koronargefäß ausdenken. Da würde ich dann eine erneute signifikante Stenose/Verschluß/Infarkt nicht primär als Komplikation der Dilatation ansehen.

    mfG

    C.Hirschberg

  • Hallo Herr Konzelmann,

    ein ganz ähnlicher Fall steckt auch bei mir noch in der Pipeline.

    Der Verschluß bzw. die Fehlfunktion eines Shunts ist ein grundsätzliches Problem und hat nichts mit einer Komplikation zu tun! Eine Komplikation im Rahmen einer Shunt-OP kann eine Nachblutung im Wundgebiet oder ein Infekt sein - ein erneuter Shuntverschluss ist es nicht!

    Bei einem Patienten, der ja nicht an seinem Shuntverschluss, sondern aufgrund der Schwere seiner Grunderkrankung verstirbt, ist diese Fragestellung ohnehin völlig abseitig.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach