Hallo Forum!
Mir stellt sich folgendes Problem: eine Krankenkasse ist nicht willens, die von ihr angeforderten und erhaltenen MDK-Gutachten an uns/Krankenhaus weiterzuleiten. Wir mögen diese Gutachten doch selber beim MDK anfordern.:-p
Der MDK wird von der Kasse beauftragt und gibt auch dort das Ergebnis dieses Auftrags ab. Dieses Ergebnis ist eine med. Beratung der Kasse, aber keine Entscheidung über Abrechnungsfragen. M.E. darf das Gutachten gar nicht direkt Krankenhaus geschickt werden (Vorschlag der Kasse auf meinen Protest), da das Statement des Kostenträgers dazugehört.
:vertrag: Kennt jemand evtl. einen passenden § oder §§ zu diesem Thema? Wie ergeht es anderen mit der Zustellung von MDK-Gutachten? :bombe: :bombe:
Sonnige Grüße aus Köln
:chili: :chili: :chili:
Conny