Hallo zusammen,
passend zum Thema flatterte mir heute morgen ein Bericht auf den Tisch.
Eine auf die Gesundheit Nichtselbständiger spezialisierte Krankenkasse hat gleich mehrere Rechnungen nicht bezahlt, diese gesammelt und unter Verweis auf das - so wörtlich - "Wirtschaftlichkeitsverbot" nach §12 SGB V erklärt, daß bei all diesen Patienten die Kostenzusage (!) nicht bearbeitet wird.
Gibt es eigentlich einen Paragraphen, nach dem man Kostenträger wegen groben Unfugs zur Verantwortung ziehen kann?
Freundliche Grüße von der Saale ...
S. Henze