MDK-Gutachten

  • ... in diesem Zusammenhang ein Zitat aus dem Landesvertrag NRW § 2, Absatz 7:
    "Der leitende Abteilungsarzt erhält eine Durchschrift des Berichtes über die durchgeführte Begutachtung."
    Ich finde, eindeutiger geht's nun wirklich nicht.

    MfG
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Forum,

    aufgrund von Anfragen, die mich nach dem Landesvertrag erreicht haben, hier das kostbare Stück als PDF.

    Grüße aus Duisburg,
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • PDF - 2. Versuch
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein


  • Hallo Herr Sander, hallo Forum,
    für den Fall, dass noch nicht alle Kollegen südlich des Weiswurstäquators im Besitz des §112 Abs.2 Nr.2 sind, kann die leicht unterschiedliche bay. Version per mail als .pdf von mir bezogen werden.
    Frohes Schaffen allerseits.
    Dr. Kurt Lumpe

  • Guten Morgen,
    in der letzten Woche wurde uns auch erstmals von einer Krankenkasse mitgeteilt, dass das Gutachten uns nicht zugesandt würde, mit dem Hinweis auf den § 277. (Vorher wurden uns die Gutachten von der betreffenden Krankenkasse immer zugestellt.)
    Wir haben dann das Gutachten erstmal direkt beim MDK angefordert. Am nächsten Tag gab es die Mitteilung der Kasse, dass uns das Gutachten nun, nach Rücksprache mit dem MDK, von der Kasse zugestellt würde.
    Anscheinend ist der MDK auch nicht begeistert von der Mehrarbeit, die ihnen von den Kassen aufgebürdet wird.

    Schönen Gruss und schönen Tag

    Heribert Hypki

  • Hallo Herr Hypki,


    Zitat


    Original von Hypki:

    Anscheinend ist der MDK auch nicht begeistert von der Mehrarbeit, die ihnen von den Kassen aufgebürdet wird.

    Heribert Hypki


    Das ist ja einfach:

    Die Kasse besteht auf Einhaltung einer gesetzlichen Vorgehensweise: der MDK ist der Arme und die Kassen sind die Dummen!

    Wenn Sie sich auf den Datenschutz und zahlreiche Urteile berufen (etwa bei der Übersendung von Patientenunterlagen) sind sie die armen arbeitsüberlasteten und die Kassen die Dummen!


    :no: :no: :no: :no: :no:


    Vielleicht habe ich heute nur einen schlechten Tag, aber diese einseitigen Denkweisen langweilen mich (und das ist ein schlechtes Zeichen, wenn ich mich nicht mal mehr aufregen kann).


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo Forum, kurze Frage:
    ist die KK verpflichtet, das Datum der MDK-Beauftragung an das Krankenhaus mitzuteilen ? Ich bekam heute das Schreiben einer BKK, in dem dies bestritten wird.

    Freundliche Grüße, P. Leonhardt

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Hr. Leonhardt,
    ich möchte Ihre Frage gleich aufgreifen und um folgende ergänzen.

    Ich habe das Problem, das in den Gutachten die mir durch die Krankenkassen übermittelt werden die Gutachter unkendlich (mit viel Mühe) gemacht werden. Auf meine Anfrage beim Leiter des MDK wurde mir mitgeteilt das ich den Namen des Gutachters auch von Seiten des MDK nicht bekommen. :strauss:

    Was das Datum für die Beauftragung eines Gutachtens angeht, bin ich einen anderen Weg gegangen.
    Ich habe den MDK gebeten mir mitzuteilen wann der MDK mit der Überprüfung des Krankenhausfalles Seitens der Krankenkasse beauftragt worden ist.
    Antwort des MDK: „...Diesem Wunsch können wir leider nicht entsprechen. Das Datum ist auch für die Einhaltung von Fristen nicht relevant. ...“: :-p

    Dies sehe ich etwas anders!
    Wie sind Ihre Erfahrungen bezügliche dieser Angaben mit dem MDK?

    Gruß

    M. Chudy

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    diese Diskussion führt zu nichts. Manche Kassen kümmern sich nicht um aktuelle Rechtsprechung. Das wird ganz offen zugegeben. Wer prüft diesen Unsinn endlich einmal. Meine ganze Hoffnung liegt da auf den zentralen Prüfdienst, der jedes Jahr einen Bericht abgibt.
    Entsteht durch Bürokratie Schaden? Ist der messbar? Was kostet uns das? Allein das Bemühen der Sozialgerichte sollte doch einmal Anlass zur Prüfung geben.
    Wann werden diese merkwürdigen Computerprüfprogramme abgeschafft, die nicht zulässig sind, wann die Beschränkungen der Kostenzusage, wann das Zurückhalten der Bezahlung? Wann werden die Manager dieser Kassen befragt, was das soll? Viele Fragen, aber jedes Jahr die gleichen.

    Gruß

    B.Domurath

  • Hallo Forum,

    dass mein Lieblingsthema mal wieder aufgegriffen wird, hätte ich ehrlich nicht erwartet...

    Ist das Datum der Beauftragung des Medizinischen Dienstes ernsthaft relevant? Für die Überprüfung der Kriterien des BSG (zeitnahe Prüfung) ist in meinen Augen ausschlaggebend das Datum, an dem die Prüfung eingeleitet wird (das muss nicht zwingend der Tag der Beauftragung des MDK sein, oder???).

    Und jetzt mal unter uns: Wenn ich zwei Tage nach Fälligkeit der Rechnung den MDK einschalte, habe ich schlechte Karten, weil das für das Gedächtnis des behandelnden Arztes unzumutbar ist (keine Provokation, sondern in etwa der Wortlaut des Gerichts).

    Wenn aber ein Entlassungsbericht eben dieses behandelnden Arztes nach Anforderung des MDK erst Wochen, teils drei bis vier Monate nach Entlassung des Patienten erstellt wird, scheint das Gedächtnis des Behandlers tadellos zu funktionieren!?

    Zu der Frage nach Kosten der Bürokratie u.ä.:

    Wer baut diese Bürokratie denn auf? Nur die Kassen? Wer prüft denn die Effizienz der Arbeit eines Krankenhauses? Warum werden Berichte nicht an Kassen geschickt? Im Falle eines Rechtsstreits haben wir ohnehin volle Akteneinsicht? Hängen sich Kranknhäuser nicht auch an Urteilen auf, nur weil sie ihnen Vorteile bringen, ohne den Sinn oder die Logik zu hinterfragen? Ignorieren Krankenhäuser nicht auch bewusst geltendes Recht? (aktuelles Beispiel vom heutigen Tage: Ich bekomme einen KÜ-Antrag mit einem Hinweis auf den geltenden Landesvertrag, der UMGEHENDE kostenzusage verlangt und rückwirkende Befristung UNTERSAGT; der Haken an der Sache: das Krankenhaus hat den Patienten aufgenommen am 28.10.03 und den Kostenübernahmeantrag erstellt am 12.11.03 - soviel zu umgehend)

    Fragen über Fragen...

    Ich denke, wir tun uns in dieser Hinsicht nicht viel. Und wer sich das eingesteht, hat - zumindest im Umgang miteinander - viel gelernt.

    Und an diesem Punkt schließt sich der Kreis. Stimmt der Umgang, baut man vielleicht keine unnötigen zusätzlichen Hürden auf und vermeidet so etwas Bürokratie.

    In diesem Sinne,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)