primäres ZNS-Lymphom

  • Wir haben in unserer Klinik viele Patienten mit einem primär cerebralen Lymphom. Kodiert werden diese Fälle mit einem Kode aus der C82-, C83- oder C85-Gruppe, je nach Histologie. Jetzt tauchte die Frage auf, ob man diese Fälle auch anders kodieren könnte/sollte und zwar mit einem Kode aus der Gruppe C71 für bösartige Neubildung Gehirn als HD und dann als ND ein Kode aus der obigen Gruppe C82, C83 oder C85.

    Mit freundlichen Grüßen aus Köln
    M. Platz

  • Hallo Fr. Platz,

    meiner Meinung nach ist da die Codierrichtlinie 0215a anzuwenden. Diese besagt, dass extranodalen Lymphomen - die sich also in einem anderen Gebiet als den Lymphknoten befinden - ein Code aus C81-C88 zuzuweisen ist. Es steht zwar nicht wörtlich drin, aber m. E. ist damit die Hauptdiagnose gemeint. Wir verschlüsseln jedenfalls das Lymphom als HD und die bösartige Neublildung Gehirn (oder auch Magen) als ND. Also z. B.

    HD C82.0 NHL
    ND C71.8 Neubildung Gehirn mehrere Teilbereiche

    Die Basis-DRG ist dann die R61 Lymphom u.a. ..., während sich sonst die B66 Neubildung Nervensystem ergibt. Mit der R61 stehen Sie sich vom Relativgewicht in A und B jeweils besser.

    Viel Grüße

    E. Thoma

  • Sehr geehrter Herr Thoma

    Ich sehe das etwas anders auf Grund der :kr:
    >>Zitat KDR >>>0215a Lymphom
    Lymphome können von jedem Lymphgewebe innerhalb des Körpers ausgehen und sind nicht notwendigerweise auf Lymphknoten oder Lymphdrüsen beschränkt. Lymphomen, die als „extranodal“ ausgewiesen werden oder die sich in einem anderen Gebiet als den Lymphdrüsen befinden (z.B. das MALT-Lymphom des Magens), ist der entsprechende Kode aus den Kategorien C81 bis C88 zuzuweisen.>>>>

    Ich bin der Meinung dass diese KDR mit dem Kode für das Lymphom die Erkrankung abschließend kodiert sehen möchte. Der Kodiervorschlag Lymphom als HD und Malignom des Hirn als ND erweckt den Eindruck, dass es sich um zwei Primärtumorerkrankungen handelt.
    Ein Lymphom ist ein Lymphom und die Lokalisation / Stadium kann man leider nicht verschlüsseln

    mfg
    s.glocker

  • Ja, sehe ich auch so, bei Lymphomen kann man sinngemäß keine Metastasen verschlüsseln, sondern nur das "primäre" Lymphom. Es handelt sich ja primär, selbst bei den "kutanen" T- und B-Zell-Lymphomen, schon um eine systemische Erkrankung.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

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    Dr. med. Volker Blaschke