Systemzuschlag

  • Hallo Forum,

    Wiederkehrer im Rahmen der oGVD werden bei gleichem Krankheitsbild zu einer DRG zusammengefaßt. So weit so gut, wird der DRG-Systemzuschlag auch nur einmal oder wird er pro Aufenthalt (zweimal wiedergekommen = drei mal Systemzuschlag) berechnet?

    Greetings from Duisburg,

    AS

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Herr Sander,

    gemäß § 17 b Abs. 5 KHG und der Vereinbarung zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags-Gesetzes zwischen der DKG und den Spitzenverbänden der Krankenkassen ist der Systemzuschlag für jeden abzurechnenden Krankenhausfall abzurechnen.

    Das bedeutet meiner Ansicht nach, dass er in der von Ihnen geschilderten Konstellation nur einmal abzurechnen ist. Egal wie oft der Patient innerhalb der oGVD wiederkehrt; wenn Sie eine DRG abrechnen, ist das ein abzurechnender Fall im Sinne des § 17 b KHG.

    Gruß aus dem bergischen Land,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

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    (Mark Twain)