CT als Fremdleistung

  • Hallo,
    als blutiger Anfänger war ich heute mit der Frage überfordert, ob ein extern durchgeführtes CCT als Prozedur mit abgebildet weden kann. Oder wäre es gar als Konsiliarleistung zu verstehen?

    mfg

    Reeka

  • Hallo Reeka,

    Ich nehme an, Ihr Krankenhaus hat kein eigenes CT und lässt diese Untersuchungen bei einem externen radiuologischen Institut durchführen.

    Wenn diese Untersuchung während des stationären Aufenthaltes durch Ihr Krankenhaus veranlasst und auch bezahlt wird (Achtung: externe ärztliche Leistungen in Belegkliniken werden über die KV abgerechnet), dann ist die entsprechende Prozedur auch zu kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen,

    P. Möckel

  • Hallo reeka,
    Fremdleistungen wie CT oder MRT oder Stenteinlage usw. die Sie bezahlen, als Konsiliarleistung oder sogenannte "Verbringung" sind von Ihrem Haus zu kodieren. Bei einer Verlegung sieht das anders aus.
    Das ist bei uns auch unstrittig. Neu ist hier die Auffassung einer großen Gesundheitskasse, das die Ballondilatation ( SE 20.01) im Rahmen einer Verbringung eine sogenannte Konsiliarleistung sei und nicht als Sonderentgelt abgerechnet werden dürfen. Bis zur Entscheidung vor dem BSG ist hier wohl keine vorläufige Klärung möglich.

    Ihr

    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Hallo Forum,

    dazu noch eine Frage: Wie verhält es sich, wenn in einem reinen Belegkrankenhaus die Beleger per Überweisung in einer niedergelassen Praxis CT's durchführen lassen ?

    Diese CT's werden ja auch nicht vom Krankenhaus bezahlt. Allerdings fallen hier Transportkosten an, die das KH sehr wohl übernimmt.

    CT also kodieren oder nicht.

    Wenn nein, wo steht das?

    mfG

    C. Hirschberg