Guten Tag Forum,
wie sehen Sie die Aufnahme eines Passus im Behandlungsvertrag (KH / Patient) zur Übernahme von Erlöseinbußen, wegen Unterschreitung der UGVD nach Entlassung des Patienten gegen ärztlichen Rat auf eigenen Wunsch, durch den Patienten. Wie wird mit diesem Problem in anderen Häusern verfahren?
Es passiert gar nicht so selten, dass speziell Patienten mit Alkoholintoxikationen nach dem erreichen eines non komatösen Zustandes die Entscheidung treffen, das KH zu verlassen.
Ich freue mich auf Ihre diversen Meinungen!
Vielen Dank!
Ch.Fischer