MDK Prüfung - Wiederkehrer

  • An alle vom Leid Geprüften noch eine Frage kurz vorm Heia-Machen:

    Der MDK hat heute mal wieder ein Liste für die Begehung im Optionshaus geschickt ("Und täglich grüßt das Murmeltier..."), darin ist absehbar, daß wir uns diesmal mit der berühmten Wiederkehrer-Problematik beschäftigen werden.

    Kennt jemand vielleicht ein schickes Kompendium:
    "Definition der Wiederkehrer im DRG-Zeitalter" ???:look:

    Mal im Ernst: gibt es aus anderen Kreisen in unserem Lande eine gerichtete Tendenz, wie das bewertet wird?

    good night and bye, bye,

    AS

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Kennen Sie die etwas veänderte ( präzisierte ) Definition des §8 im Fallpauschalengesetz gültig ab 22.7.03? Das ist meines Wissens d i e gültige Definition.
    --
    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

  • Hallo Herr Sander,

    einen "Wiederkehrer" gibt es meiner Kenntnis nach in der Fallpauschalenverordnung nicht, nur eine "Wiederaufnahme wegen Komplikationen im Zusammenhang mit der zuvor erbrachten Leistung".

    D.h.: eine gesetzliche Verpflichtung zur Stornierung eines Zweitaufenthaltes gibt es nur in den Fällen, bei denen sie sich mit dem MDK darauf einigen, daß der Grund des Aufenthaltes als Komplikation des Voraufenthaltes anzusehen ist.

    In allen anderen Fällen bezieht sich die Prüfung nur auf die diffusen Anforderungen zum Wirtschaftlichkeitsgebot, also auf die Frage, ob sie bewußtes Fallsplitting betrieben haben, bzw. ob das Behandlungsziel auch auf ambulante Weise hätte erreicht werden können.

    Sofern sie medizinisch sauber argumentieren können haben sie einen guten Stand.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Herzlichen Dank für die Antworten,

    ich habe inzwischen auch in anderen Foren einige Details entdeckt; es wird auf jeden Fall spannend, sich hinsichtlich der medizinischen Details auseinanderzusetzen. Mir fallen dabei sowohl hinsichtlich der Komplikationen (Magenperforation nach Steroidmedikation) als auch für die Fallsplitting-Diskussion (COPD-Patienten, die nach dem nächsten Wetterumschwung wieder keuchend auf der Matte stehen) lustige Szenarien ein. Unsere nächste MDK-Begehung wird Aufschluß bringen. Ich werde über die Details berichten.

    Gruß aus DU
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Forum,

    also: heute wieder die unheimliche Begegnung der dritten Art mit der erwarteten Wiederkehrer-Diskussion:

    Stein des Anstoßes war u.a. eine Patientin, die vor ihrem geplanten Aufenthalt zur elektiven Knie-TEP kurzfristig mit einer Synkope notfallmäßig behandelt wurde. Kurz vor dem Aufnahmetermin für die TEP wurde sie entlassen. Die Idee war jetzt, die Fälle zusammenzusetzen. Geht man davon aus, daß - ich weiß, daß das so nicht korrekt ist - die TEP als Prozedur der HD "Synkope" zugeschlagen würde, käme bei 901Z ein Gesamt-CW von 1,479 heraus. Synkope und TEP wären zusammen etwa 4. Es hat längere Zeit in Anspruch genommen, im Gespräch Verständnis dafür zu bekommen, daß es sich nicht um wirtschaftliche Aspekte zum Fallsplitting handelt (wer hätte denn im Ernst die TEP in einem Rutsch mitgemacht?).

    Eine etwas seltsame Art, die Definition der HD zu formulieren, kam auch noch heraus:
    Nach Meinung des MDK-Kollegen ist die Diagnose "Instabile AP" nur gerechtfertigt, wenn sich aus der Dokumentation ein bestimmtes Behandlungsmuster herleiten läßt. Allein die Anpassung der Beta-Blockade schien nicht ausreichend und alle übrigen Aspekte waren "nicht invasiv genug".
    Das Problem an einer solchen Einschätzung ist m.E., daß damit die Kriterien von Fachgesellschaften für bestimmte Diagnosen nicht mehr akzeptiert werden. Die Überprüfung des Falles macht dann eben nicht mehr an der Dokumentation halt, sondern dringt weit in die Einschätzung der ärztlichen Tätigkeit ein ("medical correctnes").
    So etwas scheint mir überhaupt nicht hinnehmbar. In unserem Fall hatte dies letztlich keine Erlöswirkung. In anderen Fällen müßte man sich sich ernsthaft zanken.

    Grüße aus Essen/Duisburg
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein