Metallentfernung, welche Hauptdiagnose

  • Liebes Forum,

    Deutsche Kodierrichtlinien, Version 2003 191/ 192

    Folgendes Beispiel:

    HD S14.3 (R)
    Neben ICD Z47.0

    Prozedur: 5-787.36

    Der Grouper sagt:

    901Z Ausgedehnte OR­Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose

    wir hätte aber erwartet, dass folgende DRG herauskommt:
    I23Z Lokale Exzision und Entfernung von Osteosynthesematerial außer an Hüftgelenk und Femur

    Das Problem ist, die DKR schreibt diese Kodierung explizit (s.o.) vor, ist das korrekt, oder ist das upcoding?

    Gruß aus dem sonnig, kühlen Hannover
    Christoph Lassahn

    einen schönen Tag wünscht

    Christoph Lassahn
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  • Hallo Herr Lassahn,
    das wäre "rightcoding" !

    Ich hätte allerdings auch ein anderes Ergebnis erwartet.
    Das liegt aber sicherlich in der Meldungsdatenbank des InEK
    als Verbesserungsvorschlag für die DKR2004 ;)

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant

    Ulrich Schmidt

    P.S.: Auch in Hamburg scheint die Sonne!

    [arial]
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]

  • Zitat


    Original von Admin:
    Hi Christoph,

    war
    S 14.3 - Verletzung Plexus brachialis
    wirklich gemeint ? Ich denke, hier liegt das "Problem"

    Gruß
    Burkhard


    Hallo Burkhard,
    zunächst: ich hoffe der Urlaub war den Erwartungen gemäß 'erholsam'!!

    zur Sache:

    Die Verletzung ist tatsächlich richtig, der Eingriff bei dem das Metall implantiert wurde hat den Zweck den gelähmten Arm in einer funktionell günstigen Position zu "stabilisieren",- also eine Indikation zur Umstellungsosteotomie. Dieser Anlass zur Operation wäre daher aus meiner Sicht auch lt. DKR bei der Metallentfernung zu nennen.

    Vielen Dank trotzdem für den Hinweis.
    so ich geh jetzt mal was futtern, wenn es in der Kantine noch etwas gibt...;-))

    Gruß Chris


    :drink: :drink: :drink: :drink: :drink: :drink:
    --
    einen schönen Tag wünscht

    Christoph Lassahn
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  • Hallo Herr Lassahn,

    ich glaube, der Fehler wurde beim Voraufenthalt gemacht. Wurde die Lähmungsersatzoperation (Umstellung – wie Sie schreiben) wirklich noch in der akuten Phase der Plexusverletzung durchgeführt, oder war es die letzte Möglichkeit, die Funktion des Armes wiederherzustellen? (Z.B. Arthrodese zum Zwecke des Funktionsgewinnes, da man mit einem instabilen Gelenk infolge einer Lähmung nichts mehr anfangen kann). Dann kann die Nutzung der Regeln der Codierung eines Folgezustandes sinnvoll sein.

    Also z.B. Zustand nach Armplexusverletzung T91.8 + Monoplegie des Armes G83.2 als Indikation für die Umstellung und demzufolge nach der weiteren Regel für die geplante ME nun die Kombination: Primärdiagnose + Z47.0 das Triplett: T91.8 + G83.2 + Z47.0 ergibt zusammen mit der 5-787.36 die DRG B08B. Mit dem Krankenblatt vor Augen finden Sie vielleicht noch genauere Diagnosen und können noch genauer codieren (Medianus/Radialis/ Ulnaris Lähmung als Spätfolge der Plexusverletzung usw.).

    Vielleicht ist das die Lösung des Problems.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Thomas Winter, Hi Forum,

    vielen Dank für das "Mitdenken" bei einem doch speziellen Problem. Ich denke dies könnte doch die Lösung sein, denn in den DKR 1913a wird darauf verwiesen, dass der Folgezustand als HD und die T92.ff. als Neben-ICD den beschriebenen Fall abbildet. - nochmal wir wollen right-koding - .

    Im Gegensatz zu Fraktur (Siehe Beispiel 2 Seite 192) muss hier der Restzustand als Symptom kodert werden.

    Werde ich in die "Schulungen" bzw. Informationen miteinbauen.

    Vielen Dank für die Hilfe -

    Burkhard & Team schön dass es Euch gibt


    DKR:
    1913a Folgeerscheinungen von Verletzungen, Vergiftungen, toxischen
    Wirkungen und anderen äußeren Ursachen
    (S.a. DKR D005a Folgezustände (Seite 14))

    Der Restzustand oder die Art der Folgezustände sind an erster Stelle anzugeben, gefolgt von der
    Schlüsselnummer „Folgen von ...“.
    Die Diagnosekodes für Folgen von Verletzungen, Vergiftungen, toxischen Wirkungen und
    anderen äußeren Ursachen finden sich in folgenden Kategorien:
    T90.- Folgen von Verletzungen des Kopfes
    T91.- Folgen von Verletzungen des Halses und des Rumpfes
    T92.- Folgen von Verletzungen der oberen Extremität
    T93.- Folgen von Verletzungen der unteren Extremität
    T94.- Folgen von Verletzungen mehrere oder nicht näher bezeichnete Körperregionen
    T95.- Folgen von Verbrennungen, Verätzungen und Erfrierungen
    T96.- Folgen einer Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen
    T97.- Folgen toxischer Wirkung von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen
    T98.- Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter Wirkungen äußerer Ursachen
    Beispiel 1
    Ein Patient wird zur Behandlung einer Fehlstellung, die Folge einer abgeheilten Radiusfraktur
    ist, stationär aufgenommen.
    Hauptdiagnose: M84.03 Frakturheilung in Fehlstellung, Unterarm
    Nebendiagnose(n): T92.1 Folgen einer Fraktur des Armes


    :dance1: :dance1:
    --
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  • Hi Forum,

    Nachtrag für Interessierte:

    primäre Verletzung:
    S14.3 Verletzung des Plexus brachialis


    korrespondiert mit:
    T91.8 Folgen sonstiger näher bezeichneter Verletzungen des Halses und des Rumpfes
    Folgen einer Verletzung, die unter S13.-, S14.2-S14.6, S15-S18, S19.7-S19.8, S23.-, S24.2-S24.6, S25.-, S28.-, S29.0-S29.8, S33.-, S34.2-S34.8, S35.-, S38.-, S39.0-S39.8, T09.2 und T09.4-T09.8 klassifizierbar ist

    --
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