Werte Mitstreiter,
stimmt es, dass der Kode 8-771 ( kardiale Reanimation) nur dokumentiert werden darf, wenn die Wiederbelebung erfolgreich war? Ist diese Regel irgendwo niedergeschrieben? Gehört die Diagnose Herzstillstand I 46 immer dazu?
Vielen Dank für die hoffentlich aufschlussreichen Antworten.
Reanimation
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- Offizieller Beitrag
Hallo,
hier wurde etwas verwechselt.
Diese Regel ist inhaltlich Ihrer Frage zuzuordnen:DKR 0903a Herzstillstand
Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand (I46.- Herzstillstand) sind nur zu kodieren, wenn Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden, unabhängig vom Ergebnis für den Patienten.
Die verfügbaren Kodes sind:
I46.0 Herzstillstand mit erfolgreicher Wiederbelebung
I46.1 Plötzlicher Herztod, so beschrieben
I46.9 Herzstillstand, nicht näher bezeichnet
Der Herzstillstand (I46.- Herzstillstand) ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben, wenn die zugrundeliegende Ursache bekannt ist.
Bei Reanimation im Rahmen eines Herzstillstandes ist außerdem 8-771 Kardiale Reanimation zuzuweisen.Gruß
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D. D. Selter -
Danke, aber das hatte ich schon gelesen, was aber habe ich verwechselt? MfG bork.
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- Offizieller Beitrag
Hallo,
Zitat
Original von bork:
Danke, aber das hatte ich schon gelesen, was aber habe ich verwechselt? MfG bork.
Wenn Sie das schon gelesen haben, hatten Sie doch auch die Antwort auf Ihre Frage?Zur Verwechslung:
ZitatOriginal von bork:
stimmt es, dass der Kode 8-771 ( kardiale Reanimation) nur dokumentiert werden darf, wenn die Wiederbelebung erfolgreich war?ZitatOriginal von Selter:
Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand (I46.- Herzstillstand) sind nur zu kodieren, wenn Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden, unabhängig vom Ergebnis für den Patienten.
Um es einfach auszudrücken: Sie können die Reanimation kodieren, egal welcher Ausgang. I46 gehöhrt dann dazu, siehe Regel.Gruß
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D. D. Selter