Hallo Forum!
Wir haben eine Patientin wegen eines suspekten Mammabefundes operiert. Da es sich histologisch um ein Fibroadenom handelte, haben wir DRG J07B abgerechnet. Die Patientin war vom 1.7.03 bis 3.7.03 im Hause und ist am 2.7.03 operiert worden.
Jetzt sagt die Krankenkasse, der präoperative Tag hätte auch vorstationär erbracht werden können, und verlangt von uns, dass wir mit Abschlag abrechnen.
Ich bin etwas perplex über das Vorgehen der Kasse. Oder ist das unterdessen normal?
Gruß aus Hamburg
Manfred Nast
Medizincontrolling
Bethesda AK Bergedorf
Hamburg