Bitte Hilfe bei DRG-Prüfung

  • In unserer Behörde benötigen wir neben den ohnehin bei Arbeitsunfällen vorliegenden Unterlagen (wie z.B. dem Durchgangsarztbericht) zur weiteren Prüfung der korrekten DRG-Ermittlung weitere medizinische Unterlagen wie z.B. den OP-Bericht und den Entlassungsbericht. Diese fordern wir, neben der Bitte um Bekanntgabe der Baserate, nach Eingang der DRG-Rechnung vom jeweiligen Krankenhaus ab. Das Problem ist aber, dass diese zur DRG-Prüfung dringend benötigten mediz. Unterlagen erst nach Wochen und mehreren Faxen und Telefonaten bei uns eingehen (wenn überhaupt). Der freundliche Hinweis, dass wir bis zum Eingang der erbetenen Unterlagen keine Zahlung leisten, interssiert offenbar niemand, obwohl es sich um Tausende von Euro handelt und die Krankenhäuser stets defizitär sind. Offenbar liegt es auch daran, dass sich in der Krankenhäusern niemand dafür zuständig fühlt, weder die Verwaltung noch das ärztliche Personal. Ich kriege kaum einen Fall vom Tisch :(

    Hat jemand einen Tip, das Verfahren zu beschleunigen?

    Danke und Tschüss
    DRG-Checker

  • Guten Abend, Herr DRG-Checker,
    herzlich im Forum willkommen.

    Zitat


    Original von DRG-Checker:
    In unserer Behörde benötigen wir neben den ohnehin bei Arbeitsunfällen vorliegenden Unterlagen (wie z.B. dem Durchgangsarztbericht) zur weiteren Prüfung der korrekten DRG-Ermittlung weitere medizinische Unterlagen wie z.B. den OP-Bericht und den Entlassungsbericht.


    Das finde ich sehr interessant. Eine Behörde, die wie eine Krankenkasse agiert. Ich wusste nicht, dass es so etwas gibt. Was könnte das für eine Behörde sein ? Bundeswehr, fällt mir nur ein, aber die haben ja eigene Krankenhäuser, die sicher besser organisiert sind. Ich merke schon, hier werde ich etwas dazulernen, von dem ich nie erwartet hätte, dass es das gibt. Bin sehr neugierig.
    Meine erste Frage an Herrn DRG-Checker: Ich nehme an, es besteht eine rechtliche Grundlage für die Übersendung der o.g. Unterlagen und Berichte ? (Wird wohl, vielleicht könnten Sie sie nennen ?)

    Zitat


    Diese fordern wir, neben der Bitte um Bekanntgabe der Baserate, nach Eingang der DRG-Rechnung vom jeweiligen Krankenhaus ab.


    Oder sind Sie beim MDK, bzw. einer behördlichen, vergleichbaren Institution (Gibt es so etwas wirklich ?). Tut mmir leid, wenn ich so nachfrage, aber es interessiert mich wirklich. Vielleicht kann mir ja jemand aus dem Forum einen "Aha"-Effekt verschaffen. Ich frage hier ehrlich aus Unkenntnis.

    Zitat


    Das Problem ist aber, dass diese zur DRG-Prüfung dringend benötigten mediz. Unterlagen erst nach Wochen und mehreren Faxen und Telefonaten bei uns eingehen (wenn überhaupt).


    Das ist übel. Mit wem nehmen Sie denn i. d. R. Kontakt auf, um die Unterlagen anzufordern ? Verwaltung, Chefarzt, Stationsarzt ? Je nachdem, wen Sie anschreiben, kann es sehr lange dauern (was absolut nicht richtig ist).

    Zitat


    Der freundliche Hinweis, dass wir bis zum Eingang der erbetenen Unterlagen keine Zahlung leisten, interssiert offenbar niemand, obwohl es sich um Tausende von Euro handelt

    Dürfen Sie die Zahlung zurückhalten ? M.W. müssen Sie zahlen und können die Rechnung dann nach Prüfung anfechten. Weiß ich aber auch nicht mehr genau. Ausserdem haben die meisten KH doch wohl ein Mahnwesen, das an offene Posten erinnert ?

    Zitat


    und die Krankenhäuser stets defizitär sind.


    Naja. Aber jetzt weiß ich wenigstens, warum ;-))

    Zitat


    Offenbar liegt es auch daran, dass sich in der Krankenhäusern niemand dafür zuständig fühlt, weder die Verwaltung noch das ärztliche Personal.

    Vielleicht können die Leute einfach nichts mit Ihrer Behörde anfangen, so wie ich, und wissen nicht, ob es erlaubt ist, Ihnen (Ihrer Institution) Patienten-Unterlagen auszuhändigen ? Mir würde es zunächst jedenfalls so gehen. Auch dies ist weder ironisch noch böse gemeint. Ich tippe nach Ihrer bisherigen Schilderung auf reines Unwissen.

    Zitat


    Hat jemand einen Tip, das Verfahren zu beschleunigen?


    Ich würde Ihnen gerne zu helfen versuchen, aber ich glaube, dass man dazu ein paar Informationen mehr zu Ihrer Institution und / oder deren Aufgaben benötigen würde. Ist für mich jedenfalls sehr spannend. Vielleicht können Sie mir ja den "Aha"-Effekt verschaffen.
    Oder hat jemand anders eine Idee ? Ich bin ratlos.

    Mit freundlichen Grüßen
    H.-P. Wolkenstein

  • Guten Abend Herr Wolkenstein,

    Zitat


    Original von wolkenstein:
    Ich würde Ihnen gerne zu helfen versuchen, aber ich glaube, dass man dazu ein paar Informationen mehr zu Ihrer Institution und / oder deren Aufgaben benötigen würde.

    Ich glaube der Kollege "DRG - Checker" arbeitet bei einer Berufsgenossenschaft oder einer Unfallkasse. Die erhalten nämlich alle Infos von uns Krankenhäusern (oder in seinem Fall manchmal wohl auch nicht) ohne so lästige Umwege wie den MDK. :jay:

    Wie dem auch sei, lieber Kollege DRG - Checker,

    ich finde es bemerkenswert, wie viel Mühe Sie sich bei der Rechnungsprüfug geben und kann Ihren Wunsch nach mehr Information gut verstehen, warum die Häuser trotz der hohen Summen die auf dem Spiel stehen nicht liefern frage ich mich auch. ?(

    Dennoch: Selbst wenn Sie als Unfallkasse (stimmt das?) nicht den gleichen Bestimmungen wie gesetzliche Krankenkassen unterliegen, sind Sie wohl doch auch, wie letztes Jahr vom BSG festgelegt, zunächst zur Zahlung verpflichtet, da Sie ja annehmen müssen, das Krankenhaus rechnet korrekt ab, Sie unterstellen uns doch nichts böses, oder? :rotate:

    Ich würde Ihnen empfehlen, zur Beschleunigung der Kommunikation den jeweiligen Chefarzt im Krankenhaus anzuschreiben und darauf hinzuweisen, dass Sie ohne aussagekräftige Unterlagen den Betrag von XXTausend Euro (wieviel auch immer) - am besten rot, fettgedruckt - nur unter Vorbehalt, respektive (je nach Ihrer Rechtslage, die ich nicht genau kenne) gar nicht bezahlen werden.

    Schauen Sie mal was passiert :roll:

    Gruss aus München

    Michael Wilke :smokin:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    hallo Herr Wolkenstein


    Ich denke auch, daß es sich um einen Mitarbeiter bei der gesetzlichen Unfallversicherung handelt.


    Die gesetzliche Unfallversicherung wird von ca. 100 Versicherungsträgern durchgeführt:
    35 gewerbliche Berufsgenossenschaften (einschließlich See- Berufsgenossenschaft),
    20 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
    39 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, darunter
    8 Gemeindeunfallversicherungsverbände,
    4 Ausführungsbehörden des Bundes,
    18 Unfallkassen der Länder,
    9 Feuerwehr-Unfallkassen.


    Nach meiner Erinnerung gibt es Verträge, in denen geregelt ist, in welchem Zeitraum ein D-Bericht, KD 10 Karte, etc. an die BG übermittelt werden müssen.

    Entlassberichte:

    Mitteilungen über den Verlauf des Heilverfahrens sowohl bei ambulanter als auch stationärer Behandlung werden in Form der sog. Zwischenberichte an die BG gemacht.
    Der typische Zwischenbericht ist der Entlassungsbericht aus stationärer Behandlung, aber auch zwischenzeitliche Mitteilungen über den Stand des Heilverfahrens bei länger dauernder stationärer Behandlung (etwa alle vier Wochen). Zwischenberichte sind auch bei entscheidenden Veränderungen im Heilverfahren, z.B. geplante Operationen, zu erstellen.


    Ich denke eine telefonische Kontaktaufnahme mit Chefarzt oder dem Leiter der Abrechnung helfen mehr, als viele Faxe.


    Für Interessierte: Thema Datenschutz und Unfallversicherung


    http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node179.html


    Gruß

    Eberhard Rembs

  • Ganz recht, ich arbeite in der Gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)! Wir bearbeiten Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und erfüllen gesetzliche Aufgaben und unsere Vertragspartner sind selbstverständlich zur Offenlegung sämtlicher relavanter Daten verpflichtet.

    Es ist richtig, dass eine Zahlung innerhalb von 4 Wochen erfolgen soll. Damit wir jedoch gegenüber den Ärzten und Krankenhäusern überhaupt ein "Druckmittel" zur Verfügung haben, stellen wir die Zahlung zurück. Denn gleichzeitig wird ja in der Bevölkerung das negative Bild der uneffektiven und wenig kostenbewussten Behörde hochgehalten. Versuchen wir kostenbewusst und -günstig zu arbeiten (im Gegensatz zu früheren Zeiten, in denen weit aus weniger kontrolliert wurde) werden uns von den anderen Stellen Knüppel wegen der schleppenden Bearbeitung zwischen die Beine geworfen.

    Gruß
    DRG-Checker

    • Offizieller Beitrag

    Hallo DRG-Checker,

    es ist ein Problem an die Informationen zu kommen, ein anderes, diese dann zu interpretieren. Nicht nur im medizinischen Sinne, sondern auch noch anhand ICD/OPS/Kodierrichtlinien.
    Wie können Sie das leisten?
    --------------------------------
    DRG-Checker
    Posts: 2 Heute, 05:09 Uhr
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    Respekt!

    Gruß
    --
    D. D. Selter

  • Hallo Forum, insbesondere Hr. DRG-Checker und Hr. Rembs,
    das Verfahren zwischen den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und den Krankenhäuser scheint sich ja in einigem Bereichen von dem der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterscheiden. Ich würde mich freuen, wenn ich etwas mehr über die Regelungen, insbesondere die Verträge erfahren könnte.
    Zu der Verzögerung Ihnen Hr. DRG-Checker, die Akten etc. zügig zur Einsichtnahme zu überlassen, frage ich mich, ob dass denn nicht im Sinne Ihres Arbeitgebers ist (Liquiditätsvorteil)? In diesem Sinne:roll:
    --
    Grüße aus Mülheim
    jgiehler

    Grüße aus Mülheim
    jgiehler

  • Zitat


    Original von jgiehler:
    Zu der Verzögerung Ihnen Hr. DRG-Checker, die Akten etc. zügig zur Einsichtnahme zu überlassen, frage ich mich, ob dass denn nicht im Sinne Ihres Arbeitgebers ist (Liquiditätsvorteil)? In diesem Sinne:roll:
    --
    Grüße aus Mülheim
    jgiehler


    Sicherlich ist es für meinen
    Arbeitgeber ein Liquiditätsvorteil, für mich als Arbeitnehmer aber eher frustrierend, wenn ich Dutzende von unerledigten Fällen auf dem Schreibtisch habe und es im Grunde nicht meine Schuld ist, wenn wir nicht tätig werden können!

    Gruß
    DRG-Checker

  • Da gebe ich Ihnen recht Hr. DRG-Checker, wie gehört habe sind die Verbände der Berufsgenossenschaften dabei vertragliche Vereinbahrungen mit den Krankenhäusern zu treffen, was den Informationsfluß zwischen Krankenhäusern und BG/Unfallversicherungsträgern anbelangt. Wissen Sie dazu etwas genaueres ?:( :(
    --
    Grüße aus Mülheim
    jgiehler

    Grüße aus Mülheim
    jgiehler

  • Hallo Forum und DRG-Checker,

    das Thema Berufsgenossenschaften und DRGs hatten wir bisher wohl nur am Rande gestreift.

    Was ich in den Beiträgen vermisse, ist der Hinweis auf den §301 und die sich hier ergebenden Datenübermittlungen.

    Insbesondere die Daten der Entlassanzeige müssten Ihnen doch für's erste ausreichen, um eine Rechnung auf Plausibilität zu prüfen. Hinzu kommen die schon erwähnten Berichte.

    Aus Erfahrung weiß ich aber, dass die BGs manchmal gar keine Entlassanzeigen erhalten geschweige denn am elektronischen 301-Datenaustausch teilnehmen.

    Vielleicht können Sie das bestätigen oder gibt es inzwischen eine bg-liche Datenannahmestelle für 301-Daten?

    Mit freundlichen Grüßen aus drei Optionshäusern, die bezüglich ausstehender Rechnungen mit den BGs ganz überwiegend gute Erfahrungen gemacht haben (vielleicht kommen unsere Berichte pünktlich)

    --
    Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]