Fehlbelegung Neurologie ?

  • Hallo, eine Frage aus dem Alltag:

    welches Interesse hat eine Kasse, einer internistischen Abteilung eine Fehlbelegung mit neurologischen Patienten (Schlaganfall, TIA)vorzuwerfen, auch wenn eine neurologische Abteilung am Haus vorhanden ist?
    Beide Abteilungen sind vollbelegt (96 vs 99%), der Abteilungssatz der Neurologie ist jedoch um 50% höher als der internistische Satz.
    Versteht das jemand ?

    Grüße GPoschmann

  • ?( Unterschiedliche Sachbearbeiter bei der Kasse für die beiden Abteilungen?
    In Kombination mit Prämien für erfolgreiche Fehlbelegungsklagen im eigenen Sachgebiet?
    ?(
    Bin ich paranoid, oder ist die Welt manchmal wirklich so simpel?

    Ausserdem käme natürlich noch in Frage:
    - Nach KK-Meinung liegt der Apoplex ZU LANG.
    - Nach KK-Meinung sollte die Diagnostik nach TIA GAR NICHT STATIONÄR sondern ambulant durchgeführt werden (wo?).

    Gruß
    Christian Jacobs

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von GPoschmann:
    Versteht das jemand ?
    Grüße GPoschmann

    Aber meine Herren, dass ist doch ganz einfach!

    Hier geht es doch nur darum "Fehlbelegung" darzustellen und den von Ihnen zu Unrecht berechneten Betrag wieder seinem rechtmäßigem Besitzer zurückzuführen!
    Es ist doch Ihr eigenes Verschulden, wenn Sie keine Betten auf der Neuro mehr freihaben! Wenn Sie dann in diesem unermeßlichen Anflug von Eigeninitiative und Kreativität den Patienten auf der Inneren aufnehmen geht das halt entschieden zu weit! Das Sie dann auch noch günstigere Pflegesätze berechnen schlägt dann dem Faß den Boden aus! Sie wissen hoffentlich was Sie damit signalisieren:
    Die Behandlung der Patienten auf der Neuro ist zu teuer, die Internisten behandeln das Gleiche viel billiger!

    Fazit:
    Der Patient wurde nicht lege artis von der Neuro behandelt:
    Ihnen steht kein Entlohnung zu, basta! Dieser eine Fall der Fehlbelegung ist aber nun doch eher Ihr kleineres Problem, weil:
    Pflegesätze Innere werden in Zukunft bei Ihren Pflegesatzverhandlungen als Maßstab für die Neuro herangezogen, da von diesem Fall ableitbar ist, dass die Behandlung dieser Patienten von Ihnen auch günstiger erbracht werden kann! Was also in einem Fall geht, geht auch bei allen Anderen (hier verstecken sich nämlich die Einsparpotentiale!!)

    Ich sehe da für Sie ganz ganz schwarz.....I) .....

    Mit aufrichtigem Beileid
    D. D. Selter


    [ Dieser Beitrag wurde von Selter am 06.11.2001 editiert. ]

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Aha, ich sehe, es gibt auch kreative Elemente.
    Doch aufgepasst:
    Was die ambulante TIA-Behandlung betrifft, benötigt man eine gute Haftpflichtversicherung, denn die Rechtssprechung ist eindeutig: wer eine TIA heimschickt, die sich zu einem persistierenden neurologischen Defizit entwickelt, wird von jedem Richter in Deutschland wegen Fahrlässigkeit verknackt

    Grüße GPoschmann

  • hallo,

    <gposchmann> ...die Rechtssprechung ist eindeutig: wer eine TIA heimschickt, die sich zu einem persistierenden neurologischen Defizit entwickelt, wird von jedem Richter in Deutschland wegen Fahrlässigkeit verknackt
    </gposchmann>

    Wo steht, dass deshalb KK/MDK nicht behaupten dürfen, man habe diesen Fall dennoch ambulant behandeln können?
    Sie dürfen die TIA ja behalten, und sei es aus rein forensischen Gründen - ob dies allerdings so vergütet wird, wie Sie sich das vorstellen steht auf einem anderen Blatt.
    Und was heißt: Nicht heimschicken? Bis zum näxten Tag behalten, drei Tage behalten oder das klassische 10-Tage-Innere-All-Inclusive-Package (CCT, Karottenduplex, Echo, vielleicht TEE, 2 LangzeitEKGs und was sich eben noch so ergibt ... natürlich all das zwingend unter vollstationären Bedingungen)?
    Zumindest das letztere dürfte m.E. nicht 100%ig höchstrichterlich abgedeckt sein, und ich vermute mal, ihre TIA-Fehlbelegungsanfragen drehen sich nicht um stationäre Aufenthalte von drei Tagen. Oder?

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

  • Lieber Herr Jacobs,
    das Kostengewicht wird wohl rasch über die jeweilige Aufenthaltsdauer bestimmmen, bei einem RG von 0,7 sind das wohl 2-4 Tage je nach Klinik und jeweiligen Abteilungskosten. Wer drüber bleibt, ist wahrscheinlich schlecht sortiert

    Grüße GPoschmann

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von GPoschmann:
    Was die ambulante TIA-Behandlung betrifft, benötigt man eine gute Haftpflichtversicherung, denn die Rechtssprechung ist eindeutig: wer eine TIA heimschickt, die sich zu einem persistierenden neurologischen Defizit entwickelt, wird von jedem Richter in Deutschland wegen Fahrlässigkeit verknackt

    Guten Morgen die Herren,
    dieses Problem stellt sich doch aber nur im Schadensfall!
    Die Fehlbelegung wird ja retrospektiv abgeklopft, d.h. es werden die Fälle raussortiert, bei denen eben nichts großartig passiert, bzw. diagnostiziert wurde. Sie haben dann wahrscheinlich auch noch oft den &quot;blanden&quot; Verlauf in der Akte dokumentiert, ein gefundenes Fressen für den MDK. Das der MDK in die Klinik kommt und den Patienten untersucht und dann auf eigene Kappe entlässt ist ja nun mal nicht drin.
    Es hat noch nie wirklich interessiert, dass man Patienten auch mal beobachten muß, um sie erst dann mit gutem Gewissen und ohne existenzieller Sorge dem Patienten (und sich selbst!) gegenüber zu entlassen.

    Gegen diese Windmühlen kämpfen wir aber schon länger....:angry:

    Gruß
    D. D. Selter


    [ Dieser Beitrag wurde von Selter am 07.11.2001 editiert. ]

  • Zitat


    Original von GPoschmann:
    Was die ambulante TIA-Behandlung betrifft, benötigt man eine gute Haftpflichtversicherung, denn die Rechtssprechung ist eindeutig: wer eine TIA heimschickt, die sich zu einem persistierenden neurologischen Defizit entwickelt, wird von jedem Richter in Deutschland wegen Fahrlässigkeit verknackt

    Das Problem wäre zu lösen:

    [*] Die Krankenkassen übernehmen gleichzeitig das Haftpflichtrisiko des Arztes. :nuke:

    Alternativ:

    [*] Die MDK-Ärzte zahlen die Hapftplichtversicherung der behandelnden Ärzte.:shock2:

    Vielleicht würde dann der haftungsrechtliche Aspekt auch von Kassen-/MDK-Seite stärker berücksichtigt.
    :kong:

    R. Schaffert

    [ Dieser Beitrag wurde von Reisch am 07.11.2001 editiert. ]