Ein großer PKV-Versicherer lehnt mit folgender Begründung einen Mehraufwand bei Hepatitiskranken als Nebendiagnose (B18.2) ab:
"Laut Hygienerichtlinien des RKI sind sämtliche Massnahmen entsprechend vorsichtig durchzuführen)..." Diese Massnahmen seien selbstverständlich und stellten keinen erhöhten "Betreuungs-, Pflege und/oder Überwachungsaufwand" oder anderen Ressourcenverbrauch dar.
Als Mehraufwand führte ich an: Kennzeichnung aller Laborzettel und der Akte mit Kennzeichen "infektiös", besondere Vorsicht bei Blutabnahmen und im OP (Endoprothesenversorgung) mit Schutzkleidung, Brille etc.