Osteoporose und patologische Fraktur

  • Hie zwei orthopädische Fälle, bei dennen es mir schwer fällt, die Haupt- und Nebendiagnosen zuzuordnen:

    1)
    M80.05 Postmenopausale Osteoporose mit pathologischer Fraktur: Beckenregion (HD?): wurde behandelt.

    S32.1 Fraktur des Os sacrum (ND?): konservativ behandelt.


    2)
    M48.06 Spinalstenose Lumbalbereich (HD?), die länger bekannt ist, die Lumboischialgie wurde während des Aufenthaltes konservativ behandelt.
    S30.0 Prellung der Lumbosakralgegend (ND?): die Pat. ist kürzlich hingefallen.

    Darf man hier die Osteoporose bzw. die Spinalstenose als Grund für den Sturz betrachten oder ist es Upcoding?

  • Liebe Anna
    nicht so einfach zu beantworten. Man sollte die Akte genauer studieren. Was war zu erst? Zuerst der Sturz? Ursache für den Sturz?
    Wenn Fraktur Sturzfolge, dann ist es keine pathologische Fraktur sondern eine Osteoporose ohne pathologische Fraktur also M81..
    Hat die Spinalstenose zu neurologischen Ausfällen geführt, käme sie als Sturzursache in Frage, wenn andere Ursachen ausgeschlossen werden können wie TIA, Schwindel, Orthostase, Krampfanfall, medikamentöse Einflüsse, Alkohol u.a..Wie alt ist die Patientin?
    Viele Fragen, wenig Antworten.
    Wenn die Sturzfolgen den Krankenhausaufenthalt veranlasst haben, wäre für mich die Sturzursache die Hauptdiagnose, die Sturzfolgen Nebendiagnosen.
    Gruß aus Saarbrücken 22° Peter

  • Hallo Frau Spanier,

    zu Ihren Fragen kann man von außen nur schwer definitiv Stellung nehmen. Styprek stellte dies auch schon fest.

    Es kommt tatsächlich auf die Umstände an. Einige wurden ja schon genannt. Ich will es auch mal versuchen, Ihnen Tipps zu geben.

    Zu1. ...also wurden beide Diagnosen behandelt (konservativ ist auch eine Behandlung). Irgendwie bin ich skeptisch, ob, wenn die Beckenfraktur pathologisch ist, die andere nicht auch pathologisch ist und dann ganz anders zu codieren wäre. Ist die eine älter als die andere? Welche von beiden hat den Aufenthalt verursacht, liegt ein Folgezustand der einen noch behandlungspflichtigen Fraktur vor, der die zweite verursachte, oder führten beide zur Aufnahme, oder liegt ein Codierfehler vor, und es handelt sich um ein und dieselbe Fraktur? Die anatomische aber leider nicht die codiertechnische Nähe der beiden Frakturen lassen diese Gedanken aufkommen. Wenn es wirklich 2 getrennte und korrekt codierte Frakturen (adaequates Trauma für die Sacrumfraktur vorausgesetzt) sind, die gleichberechtigt den stationären Aufenthalt verursachten, ist diejenige Diagnose die Hauptdiagnose, die die meisten Ressourcen verbrauchte. Und auch dies ist von außen nicht zu beantworten.

    Zu 2. Hier liegen ähnliche Verhältnisse vor. Hat die Rückenprellung nur zusammen mit der Spinalstenose den Aufenthalt verursacht, so wäre auch hier die Diagnose die HD, die die meisten Ressourcen verbrauchte. Hat nur eine von beiden den Aufenthalt verursacht, ist diese die HD und die andere die ND als Comorbidität. Sie nennen einen Sturz, war das die Ursache für die Aufnahme? Also Frakturausschluss und beiläufige Behandlung der Spinalstenose, oder hat der Sturz das Fass der Stenose bezüglich der Schmerzen zum Überlaufen gebracht und die Stenose wäre der Aufnahmegrund? Die Stenose muss aber auch nicht die Ursache für die behandelte Lumboischialgie sein. Auch das kann nebeneinander herlaufen M54.4 mit den gleichen Überlegungen. Die Stenose ist nämlich zunächst einmal nur ein Röntgen-/CT-/MRT-Befund und muss nicht zwingend Schmerzen bereiten.

    Mit anderen Worten, von außen wird man Ihnen kaum helfen können. Ich würde mir die Krankenblätter ansehen, ob Kausalitätsketten herstellbar sind, und diese dann der Reihe nach gemäß DKR codieren.

    Vielleicht kommen Sie damit weiter.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Vielen Dank für die beiden Rückmeldungen!

    Im ersten Fall waren es tatsächlich Sturzfolgen und somit keine pathologischen Frakturen (Os pubis (HD) und Os sacrum + Osteoporose).

    In der zweiten Akte gab es keinen Hinweis auf neurologische Ausfälle, die Patientin wurde auf den Sturz hin stationär aufgenommen. So habe ich die Verletzungen als HD gelten lassen (obwohl knapp 1.000,00 € Mindererlös!).

    Viele Grüße aus dem verregneten Frankfurt/M.!