Liebes Forum,
ein Mitarbeiter, der kürzlich zu einer Kodierschulung des DKI in D'dorf weilte, berichtete uns über eine aus seiner Sicht spektakuläre Neuigkeit. Es sei dort ernsthaft die Frage diskutiert worden, ob sich ein Krankenhaus durch die Zahlung eines bestimmten Pauschalbetrages bei seinen TOP-Kostenträgern für einen Vereinbarungszeitraum von MDK-Rechnungsprüfungen freikaufen (!) könne. Einige würden das mit Erfolg (!) praktizieren.
Aus meiner Sicht ist das weder wünschenswert, noch ernsthaft nachvollziehbar, insbesondere, was die rechtliche Beständigkeit einer solchen Vereinbarung beträfe.
Gibt es so etwas tatsächlich? Sicher ist hier nicht der außergerichtliche Vergleich mit pauschaler Einigung im Einzelfall gemeint, oder doch...?
Mit freundlichen Grüßen von der Saale
S. Henze