Hallo Forum,
aus aktuellem Anlass (Rechnungskürzung) muß ich dieses Thema noch mal aufwärmen - da ich auch unter der "Suche" nichts wirklich Erhellendes gefunden habe (bzw. keiner meine Frage abschließend beantwortet hat).
Also:
Pat. normale Entbindung - O60D in Rechnung gestellt
Wiederaufnahme mit Plazentaretention und Ausschabung - macht zusammen mit dem OPS die O02Z und ein Fall.
Die Krankenkasse meint nun es sind 2 Fälle und es bleibt bei der O60D mit Zuschlägen OGVWD und die Daten aus dem zweiten Aufenthalt fallen unter den Tisch.
Im KHEntG §8, Abs. 5 steht aber von den Daten gar nichts und auch nichts wieviele Fälle es dann sind. Im Analogieschluß zu den Rückverlegungen und meiner Logik würde ich aber sagen, daß die Daten sicher mit einfließen (so als wäre die Komplikation gleich aufgetreten).
KHEntG §8;5 "darf eine Fallpauschale nicht erneut berechnet werden" = nicht eine komplette DRG für den zweiten Aufenthalt in Rechnung gestellt werden (ähnlich den alten Fallpauschalen).
So liebe Optierer wie seht ihr das bzw. wie habt ihr ähnliche Probleme gelöst oder gibt es gar eine Meinung von "höherer" Stelle dazu?????
:bounce:
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Viele Grüße aus Sachsen
D.Zierold