Hallo Forum,
nachdem ich jetzt etwas tiefer in den neuen Referentenentwurf eingestiegen bin, wundert es mich das hier noch keine heisse Diskussion entstanden ist...
Zunächst einmal die Frage, ob ich das richtig verstanden habe:
Innerhalb von 30 Tagen sind alle Fälle zusammenzufassen, die in dieselbe MDC fallen und zunächst in die Medizinische und dann in eine operative DRG fallen bzw. zunächst in die Andere Partition und dann in eine Operative...
Also wenn ich einen schweren Astmatiker habe, der innerhalb eine Monats 2 mal kommt (ausserhalb O-GVD) muss ich nicht zusammenfassen.
Hat ein Haus dagegen ein Cholecystitis 5 Tage konservativ behandelt und führe 3 Wochen später die Cholecystektomie elektiv durch, dann muss ich zusammenfassen.(also vergebe ich bei Elektiv-Op's Termine erst nach 5 Wochen nach stationären Vorbehandlungen ...)
Führt ein Haus eine stationäre Linksherzkathederuntersuchung mit Medikamenten-Stent Anlage durch und nimmt den Patienten 3 Wochen später wegen akuter Verschlechterung seines Klappenschadens zum Klappenersatz wieder auf, muss es die Fälle zusammenfassen.
Ausserdem dürfen ja nach §6 keine Teilstationären Leistungen innerhalb der O-GVD eines DRG-Voraufenthaltes berechnet werden, nur vermisse ich hier die Neueinstufung im Gesetz... darf bei Wegfall der Tagesklinischen Fälle die DRG neu berechnet werden (O-GVD-Zuschläge), schließlich werden ja auch Leistungen erbracht?
Habe ich den Gesetzestext richtig interpretiert oder liege ich daneben?
Gruß
Thomas Lückert