Wiederkehrer und der Referentenentwurf..

  • Hallo Forum,

    nachdem ich jetzt etwas tiefer in den neuen Referentenentwurf eingestiegen bin, wundert es mich das hier noch keine heisse Diskussion entstanden ist...

    Zunächst einmal die Frage, ob ich das richtig verstanden habe:


    Innerhalb von 30 Tagen sind alle Fälle zusammenzufassen, die in dieselbe MDC fallen und zunächst in die Medizinische und dann in eine operative DRG fallen bzw. zunächst in die Andere Partition und dann in eine Operative...

    Also wenn ich einen schweren Astmatiker habe, der innerhalb eine Monats 2 mal kommt (ausserhalb O-GVD) muss ich nicht zusammenfassen.

    Hat ein Haus dagegen ein Cholecystitis 5 Tage konservativ behandelt und führe 3 Wochen später die Cholecystektomie elektiv durch, dann muss ich zusammenfassen.(also vergebe ich bei Elektiv-Op's Termine erst nach 5 Wochen nach stationären Vorbehandlungen ...)

    Führt ein Haus eine stationäre Linksherzkathederuntersuchung mit Medikamenten-Stent Anlage durch und nimmt den Patienten 3 Wochen später wegen akuter Verschlechterung seines Klappenschadens zum Klappenersatz wieder auf, muss es die Fälle zusammenfassen.


    Ausserdem dürfen ja nach §6 keine Teilstationären Leistungen innerhalb der O-GVD eines DRG-Voraufenthaltes berechnet werden, nur vermisse ich hier die Neueinstufung im Gesetz... darf bei Wegfall der Tagesklinischen Fälle die DRG neu berechnet werden (O-GVD-Zuschläge), schließlich werden ja auch Leistungen erbracht?

    Habe ich den Gesetzestext richtig interpretiert oder liege ich daneben?

    Gruß

    Thomas Lückert

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Lueckert,

    schoen zu hoeren, dass ich wohl nicht der Einzige bin, der den Sprengstoff :bombe: des Paragraph 2 nicht beim ersten lesen erfasst. Mit Ihren Ausfuehrungen wuerde ich zunaechst soweit mitgehen.
    Sollte sich jedoch ein Jurist unter den knapp 2000 Mitgliedern finden, der den § 2 mal so richtig auseinander nimmt, waere ich sehr dankbar. Letzlich steckt hier ja einiges an Potential, das bei der Budgetvorbereitung 2004 Beruecksichtigung finden sollte.

    M. Thieme

  • Hallo Hr. Lückert,

    habe ich auch so verstanden. Einfacher wirds damit 2004 sicher nicht.

    Mit Entsetzen denke ich an den daraus resultierenden Aufwand. Selbst wenn via KIS diese Fälle selektiert werden können (optimistische Vorstellung), heißt es Rechnungsstornierung und Neuabrechnung nach Neueingroupierung. (Wir werden ja sicher nicht alle Rechnungen 30 Tage liegen lassen, da der Patient wiederkommen könnte).

    MfG
    Oeschger

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von Oeschger:
    Mit Entsetzen denke ich an den daraus resultierenden Aufwand. Selbst wenn via KIS diese Fälle selektiert werden können (optimistische Vorstellung), heißt es Rechnungsstornierung und Neuabrechnung nach Neueingroupierung. (Wir werden ja sicher nicht alle Rechnungen 30 Tage liegen lassen, da der Patient wiederkommen könnte).


    Den Aufwand sehe ich als nicht so schlimm an. Lesen Sie die Begründung: Es sollten ausdrücklich maschinell erfasssbare Kriterien aufgestellt werden. Abgesehen von der Komplikation, die jedoch oft sowieso durch die beiden anderen Regeln abgedeckt wird, ist es auch so:

    §2 Abs 1:


    Wenn
    Aufnahmedatum2 < Aufnahmedatum1 + OGVD1 und
    ADRG1=ADRG2
    dann
    Storno DRG1
    Neuberechnung


    §2 Abs 2:


    Wenn
    Aufnahmedatum2 < Aufnahmedatum1 + 30 und
    MDC1=MDC2 und
    Partition2 = "O" und
    (Patition1 = "M" oder Partition1 = "A")
    dann
    Storno DRG1
    Neuberechnung


    Diese Abfragen sollte man auch auf seinen 2003er Daten hinbekommen (Vorausgesetzt sie sind nach GDRG V. 2.0 guppiert).

    Auch wenn es mir inhaltlich nicht unbedingt passt und auch sicher wieder einige "ungerechte" Fälle entstehen, sind es - wie ich es immer fordere - eindeutige Kriterien mit nur geringem Streitpotential.

    Probleme werden allerdings die Häuser bekommen, die bereits jetzt eine Trennung der behandlungsstufen (Diagnostik-Therapie) haben und dies Fallzahlreduzierend in die Verhandlungen 2004 einbringen müssen. Hier ist die Frage, ob die Krankenkassen das akzeptieren oder ob sie unterstellen werden, dass das Krankenhaus dann doch einfach das Intervall heraufsetzen würde.

    Ich wäre mit vorschnellen Reaktionen und Maßnahmen auch vorsichtig, schließlich ist es noch ein Referentenentwurf, und der Unterschied zu der Endfassung kann manchmal im Detail stecken.

    Schönen Tag noch
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Forum,

    ich habe ein grafisches Ablaufschema zur Prüfung der Wiederkehrer nach § 2 Referentenentwurf KFPV 2004 gebastelt und bin für Hinweise auf eventuelle Bugs dankbar. Immerhin sollte bei prospektiver Budgetverhandlung das Problem mengenmäßig greifbar sein, damit man keine bösen Überraschungen bei der Abrechnung erlebt.
    Aber erst nach 2004er Regeln gruppieren und mit neuen Relativgewichten bewerten - mal sehen, wer das am schnellsten hinbekommt...

    Grüße

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Schönen guten Tag Herr Schmitt und alle anderen!

    Zitat


    Original von Schmitt:
    ich habe ein grafisches Ablaufschema zur Prüfung der Wiederkehrer nach § 2 Referentenentwurf KFPV 2004 gebastelt und bin für Hinweise auf eventuelle Bugs dankbar.


    Hervorragend!

    Ich kann auf die Schnelle keinen Fehler finden.

    Ich hoffe nur, dass jetzt die §301-Leute nicht noch ihre Fantasie spielen lassen, denn das halte ich für unnötig. Abgesehen von der Wiederaufnahme wegen Komplikation ergibt sich die Notwendigkeit zur Zusammenlegung erst bei Entlassung (Groupierung) des 2. Aufenthaltes nach dem Schema von Herrn Schmitt quasi von selbst.

    Irgendwelche zusätzlichen §301-Schlüssel halte ich zu diesem Zweck für Kontraproduktiv.

    Schönen Tag noch,


    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Ich denke es muss in dass Schema die Überprüfung integriert werden ob die DRGs von der Wiederaufnahmeregelung ausgeschlosssen sind.

    Keine Zusammenlegung
    1. wenn innerhalb der oGVW der zweite Fall von der WA-Regelung ausgenommen ist
    2. bei der 30 Tage Regelung einer der Fälle ausgenommen ist

    Betrifft viele nicht-operative onkologische DRGs, Schwangerschaft/Geburt, Niereninsuffizienz HIV und Fehler-DRGs
    Gruß
    SG

  • Hallo zusammen,
    habe Ihr Prüfschema, Herr Schmitt, ergänzt. Bitte kritische Prüfung.
    --
    Grüße aus Mülheim
    jgiehler

    Grüße aus Mülheim
    jgiehler

  • Hallo nochmal,

    hier das update, wie immer mit der Bitte um brutalstmögliche Offenlegung der Schwachstellen. Vielen Dank, Herr Glocker, für den Hinweis.

    @ jgiehler
    Ihre Überarbeitung sieht auch korrekt aus, ich habe in meiner Darstellung das Schema "grün = rechts = Verneinung der Frage = Richtung neuer Fall" durchgezogen. Inhaltlich ist es gehopst wie gesprungen.

    Grüße

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo Herr Schmidt,
    meines Erachtens hat die Wiederaufnahme wegen Komplikationen nichts mit den im Fallpauschalenkatalog gekennzeichneten DRG zu tun. Der Pfeil von der Komplikation zur Kennzeichnung müsste also entfernt werden.:look:

  • Hallo Forum, Hallo Peter,
    ich bin leider kein Jurist, aber wenn es in §2 Abs. 3 heißt "Die Absätze 1 und 2 gehen der Vorgabe nach Satz 1 vor.", dann bedeutet das doch, dass die Inhalte der beiden Abs. 1 und 2 vorrangig anzuwenden sind. Also falls Abs 1 die zweite DRG von der Wiederaufnahmeregelung ausgenommen ist oder Abs 2 eine von beiden, dann keine Zusammenfassung. Falls der zitierte Satz anders zu verstehen ist, bitte Meldung !!!:D
    --
    Grüße aus Mülheim
    jgiehler

    Grüße aus Mülheim
    jgiehler