Herzkatheter ab jetzt nur ambulant?

  • Hallo Forum,

    ich brauche mal einen Rat (oder mehrere Räte?) in der folgenden Sache:

    Der neue Katalog ambulant durchführbare OP umfasst auch die [mark=lightgreen]Koronarangiographie[/mark] (ohne Sternchen, also nichr "in der Regel ambulant"). Diese Leistung ist unser Umsatztreiber in der Kardiologie und wird hier immer stationär durchgeführt (es gibt keine Ermächtigung und keinen Belegarzt).

    Wir haben natürlich (als Optionshaus) auch eine Leistungsmenge der entsprechenden DRG im Budget drin und bei der Vehandlung wurde keine ambulante Erbringung angemahnt.

    Jetzt habe ich eine Reihe von Fällen, bei denen die Zahlung verweigert wird (alle von der gleichen bösen Ersatzkasse!), nachdem der MDK bestätigt hat, dass [mark=red]der Katheter generell ambulant gemacht werden soll[/mark] mit der Option den Patienten je nach Befund doch noch stationär aufzunehmen.

    Die haben insofern recht, dass in allen Fällen ein Normalbefund erhoben wurde, allerdings nach Einweisung zum Ausschluss einer KHK bei anginösen Beschwerden.

    Ich bin etwas sauer, weil uns jetzt auf dieser Art das Wasser abgegraben werden soll und habe die Fälle schon geordnet für den Anwalt. Allerdings möchte ich gerne noch mal rückfragen: Wie würden Sie argumentieren, bzw. unsere Chancen einschätzen??

    Ein gestresster

    R. Salomé
    Medizinmanager
    Herzzentrum Coswig e

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Hochinteressante Fragen, neben Ihrem individuellen Abrechnungsproblem steckt hier viel Konfliktstoff

    Die Katheter AG
    http://www.uni-wuerzburg.de/blick/2002-2/022d06-t.html


    Zitat


    Original von Salome:
    Hallo Forum,
    Diese Leistung ist unser Umsatztreiber in der Kardiologie und wird hier immer stationär durchgeführt (es gibt keine Ermächtigung und keinen Belegarzt).


    Die Zahl der Herzkatheteruntersuchungen wird zur Zeit heftig diskutiert.
    Zukünftig müssen Sie wahrscheinlich auch die Indikation zur Untersuchung genau begründen

    Herr Seehofer hat zuletzt in mehreren Interviews erklärt, daß diese Untersuchung (zum Ausschluss) für Ihn enorm wichtig war.


    Zitat


    Original von Salome:

    1)..., dass der Katheter generell ambulant gemacht werden soll mit der Option den Patienten je nach Befund doch noch stationär aufzunehmen.

    2)Die haben insofern recht, dass in allen Fällen ein Normalbefund erhoben wurde, allerdings nach Einweisung zum Ausschluss einer KHK bei anginösen Beschwerden.


    1)Die Meinung „generell“ disqualifiziert den Gutachter.
    Das kann mit einer Literaturrecherche sicher schnell widerlegt werden.
    Die Qualität der Gutachten sollte genau überprüft werden
    Facharzt mit Zusatzbezeichnung Kardiologie?
    Diskussion auf Augenhöhe, bei Ihnen haben auch Fachärzte entschieden und die Leistung erbracht.


    Siehe auch: Anlage 1 zum Vertrag nach 115b BGB V
    „bei Vorliegen der allg. Tatbestände kann jedoch eine stationäre Durchführung der gekennzeichneten Eingriffe erforderlich sein.“


    Sie können sicher anhand der Nebendiagnosen, Alter etc. med. begründen, dass eine ambulante Behandlung nicht möglich war.


    2) wie viele % Normalbefunde haben Sie, nach meiner Erinnerung gibt es hier Anhaltszahlen von der Fachgesellschaft.


    Eine harte Auseinandersetzung wird aber kommen:


    Zum Vergleich:

    Der stationäre Aufenthalt für die arterielle Linksherzkatheteruntersuchung dauert in der Regel 2-3 Tage. Nur in wenigen, geeigneten Fällen kann die Untersuchung ambulant durchgeführt werden.


    http://www.krankenhaus-dueren.de/html/index.php?idsite=275#anker


    Verlagerung stationärer Behandlung in den ambulanten Versorgungsbereich:

    a) Versorgung auch schwieriger Krankheitsfälle ambulant
    b) ambulante Katheterdiagnostik und Therapie

    http://www.bnk.de/herz_neu/d/103_220.html


    Gruß

    Eberhard Rembs

  • Ja, das ist sicher ein Problem, es kommt wohl wieder auf die Dokumentation an, um zu begründen, warum die stationäre Aufnahme notwendig war. Daß vielleicht kein Niedergelassener mit HKL in der Nähe ist, dürfte die Kasse wohl auch nicht wesentlich stören.

    Viel Erfolg, bitte lassen Sie uns den Ausgang wissen!

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Forum,

    vielen Dank für das Mitgefühl.

    Im Falle der Berufung auf den Katalog für 2004 bin ich mittlerweile schlauer: Wenn der Katalog noch nicht gültig ist kann das Krankenhaus auch nicht als Institutsleistung abrechnen. Somit kann auch keine Kasse verlangen die Leistung ambulant (=quasi gratis) zu erbringen.

    Allerding scheint es in diesem Falle nicht um Zahlungsverweigerung zu gehen; es sind Verhandlungen geplant über einen zweiseitigen Vertrag bezüglich Katheterleistungen, der noch in diesem Jahr greifen soll.

    Hat jemand schon solche Verträge vorgelegt bekommen?
    Welche Erfahrungen gibt es hier??

    Vielen Dank

    R. Salomé
    Herzzentrum Coswig

  • Hallo Forum,

    meine Frage passt gut zu diesem Thread -

    Derzeit ist es in unserem Haus üblich, daß die Patienten für eine Herzkatheter-Untersuchung

    an eine Ambulanz eines benachbarten Klinikums überwiesen werden. Dort wird diese Behandlung

    ambulant durchgeführt, die Patienten kommen anschließend zur Weiterbehandlung zurück.

    Dies birgt eine Menge Konfliktstoff, natürlich geht es dabei primär um Abrechnungsfragen -

    Frage: hat jemand Erfahrung mit dieser Situation, bzw. wie wurde dies bis zur Einführung

    eigener Untersuchungsmöglichkeiten (vertraglich ?) geregelt ?

    Gibt es hierzu Vorlagen ?

    Unser Kardiologe ist zwar dazu ermächtigt, hat jedoch derzeit noch nicht die Möglichkeit diese

    Untersuchungen im Hause durchzuführen. (aus den o.g. Informationen entnehme ich nichts gutes...)

    Die Einrichtung einer eigenen Herzkatheterambulanz wird

    forciert, dauert aber sicher noch einige Zeit.

    Bin dankbar für jeden Tip -


    Gruß aus dem sonnigen Südwesten !

    GRH

  • Hallo GRH,

    überweisen Sie wirklich (haben Sie eine entsprechende Form der Ambulanz?) Ihren Patienten zum ambulanten Herzkatheter (Belegarzt?) und nehmen ihn dann stationär zur Weiterbehandlung auf? Oder beziehen sich auf eine Verbringung Ihres stationär aufgenommenen Patienten in das andere Haus?

    Die sich daraus ergebenden Abrechungsfragen sind in der Tat nicht ohne.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke


    --
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    Dr. med. Volker Blaschke
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