Hallo Forum,
ich brauche mal einen Rat (oder mehrere Räte?) in der folgenden Sache:
Der neue Katalog ambulant durchführbare OP umfasst auch die [mark=lightgreen]Koronarangiographie[/mark] (ohne Sternchen, also nichr "in der Regel ambulant"). Diese Leistung ist unser Umsatztreiber in der Kardiologie und wird hier immer stationär durchgeführt (es gibt keine Ermächtigung und keinen Belegarzt).
Wir haben natürlich (als Optionshaus) auch eine Leistungsmenge der entsprechenden DRG im Budget drin und bei der Vehandlung wurde keine ambulante Erbringung angemahnt.
Jetzt habe ich eine Reihe von Fällen, bei denen die Zahlung verweigert wird (alle von der gleichen bösen Ersatzkasse!), nachdem der MDK bestätigt hat, dass [mark=red]der Katheter generell ambulant gemacht werden soll[/mark] mit der Option den Patienten je nach Befund doch noch stationär aufzunehmen.
Die haben insofern recht, dass in allen Fällen ein Normalbefund erhoben wurde, allerdings nach Einweisung zum Ausschluss einer KHK bei anginösen Beschwerden.
Ich bin etwas sauer, weil uns jetzt auf dieser Art das Wasser abgegraben werden soll und habe die Fälle schon geordnet für den Anwalt. Allerdings möchte ich gerne noch mal rückfragen: Wie würden Sie argumentieren, bzw. unsere Chancen einschätzen??
Ein gestresster
R. Salomé
Medizinmanager
Herzzentrum Coswig e