Krankenkasse kürzt Rechnung

  • Hallo Forum, hallo Kassenfürst

    mir liegt gerade wieder eine Rechnungskürzung einer Krankenkasse vor (erstaunlicherweise diesmal nicht von der Krankenkasse die mit A anfängt und mit K aufhört). Dies ist aber nur ein Beispiel von vielen.

    Der wesentliche Satz ist:
    "die uns eingereichte Rechnung haben wir nach intensiver Plausibilitätsprüfung auf xx € gekürzt."

    Sonst wird nichts weiter zum Fall gesagt.
    In diesem Fall habe ich insgesamt 3 Alternativen, die eventuell zu dieser Kürzung geführt haben könnten.

    Wie soll man mit solchen Fällen umgehen??
    Es nervt dem Sacharbeiter die Kodierrichtlinien erklären zu müssen.

    Wie ist die Erfahrung und Umgehensweise mit der Krankenkasse bei anderen.

    MfG

    Thomas Schroeder

  • Hallo,

    ich würde höflich aber bestimmt darauf Hinweisen, dass die fachliche Prüfung alleine dem MDK zustehen und schon mal die Epikrise in verschlossenen Umschlag für die Weiterleitung mitschicken...

    dazu können Sie ja noch die hier häufig zitierten BSG-Urteile anfügen...

    Das sollte eigentlich helfen...

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Lückert,

    diese Lösung heißt bei uns in Niedersachsen,
    1. zinsloses Darlehen an die Krankenkasse
    2. mindestens halbes Jahr auf Gutachten warten, da hier MDK unterbesetzt ist.


    --
    MfG

    Thomas Schroeder

    MfG

    Thomas Schroeder

  • Hallo Herr Schröder,


    Zitat


    Original von TSchroeder:
    Hallo Forum, hallo Kassenfürst

    mir liegt gerade wieder eine Rechnungskürzung einer Krankenkasse vor

    Der wesentliche Satz ist:
    "die uns eingereichte Rechnung haben wir nach intensiver Plausibilitätsprüfung auf xx € gekürzt."

    Wie soll man mit solchen Fällen umgehen??
    Es nervt dem Sacharbeiter die Kodierrichtlinien erklären zu müssen.


    1. Bestehen Sie auf vollständiger Rechnungsbegleichung (finde ich auch nicht immer gut, aber ist nun mal Ihr Recht)

    2. Erfolgt nur eine Teilzahlung, stellen Sie Zinsen in Höhe von 2 v.H. über dem Basiszinssatz für den Differenzbetrag in Rechnung (ist auch Ihr gutes Recht)

    3. Wenn Sie mit dem Sachbearbeiter ins Gespräch kommen, seien Sie nicht genervt und erklären Sie ihm den Hintergrund, wenn nötig anhand der entsprechenden DKR. Wir lernen alle noch - und wenn der Sachbearbeiter nach Ihrer Belehrung künftig anders (besser) handelt, profitieren auch Sie wieder davon.

    ABER: Das alles setzt voraus, dass Sie Recht haben und Ihre Dokumentation das auch hergibt.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

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    (Mark Twain)