Steuerung Erlösausgleiche 2003

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,

    es scheint kein "offizielles" Erlösausgleichsschema zu geben. Meine Frage: Wie steuern Sie die Erlösausgleiche ? Was empfehlen Sie Ihren Chefärzten zur jetzige "Jahresmitte" und warum ? Via Fallzahlen ? Irgendwie traut sich keiner an diese Thematik heran. Ich persönlich könnte aber Hilfe und Ideen sowie Lösungswege gebrauchen. Bin ich der Einzige ?

    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Hallo Forum/ Herr Sommerhäuser

    Sie sind nicht der einzige der nach Lösungswegen sucht.
    Wir (Optionshaus 01.01.03) haben unseren FA die Soll Fallzahl, Soll Tage, VWD und Soll CMI vorgegeben. Die Zahlen wurden aufgrund der 2002 Werte(externe Fallzahl usw.) und aus Erfahrungswerten "gestrickt". Einzelne DRG werden nicht mit ausgegeben. Die Bereichte bekommen die Chefs und die Oberärzte monatlich. Aufgrund der Forderung der L Teile, von Seite der KK, für die Verhandlung 2004, versuchen wir eine Punktlandung oder wenn möglich etwas höhere Fallzahl zu erreichen (KK vergleichen L Teile mit Vorjahren)
    Das Problem des Erlösausgleich hängt mit dem Problem der "Behandlung" der Überlieger 2002 stark zusammen. Eine große KK hat auch noch keine Lsg. Überlieger 2002 wurde im Forum auch schon diskutiert, aber ohne eindeutiges Ergebnis.

    Gruß
    MaMo

  • Hallo alle zusammen,

    hier werden sich viele oder alle Optionshäuser die Haare raufen. Es gibt keine klaren Regelungen zu diesem Thema (auch nicht die sog. "Klarstellung" vom BMGS, 3.7.2003).
    Dieser "luftleere" Raum wird für Sprengstoff im Jahre 2004 sorgen, denn es läuft alles auf eine Einigung auf örtlicher Ebene hinaus. Und die machen bekanntlich immer ganz viel Spaß.

    Zur internen Steuerung kann wohl nur ein selbstgestricktes Ausgleichsschema helfen. Wie dies allerdings aussehen soll, kann ich nicht sagen.Wir sind zwar auch Optionshaus, aber leider immer noch ohne Budgetabschluss für 2003......:shock2: :shock2:
    und das macht dieses Problem eher noch größer.

    Wenn es die Zeit erlaubt, dann will ich in den nächsten Wochen ein Schema entwickeln ?( ?( . Sollte dieser Versuch erfolgreich sein, so will ich es gerne hier zur Diskussion stellen. Allerdings habe ich keine Ahnung, wie ich hier eine Excel-Datei einbinden kann 8o 8o .

    [mark=red]Da benötige ich sicherlich Hilfe von den Admins.[/mark]

  • Hallo Herr Sommerhäuser,

    die Frage der Steuerung und der Erlösaugleiche sind m.E. getrennt zu betrachten:

    1.) Fallsteuerung:
    Wir haben unseren CÄ Planzahlen mit Fallzahl, Casemix, CMI und VwD
    vorgegeben und jede Abteilung wird intern am Grad der
    Zielerreichung gemessen, das eliminiert die Probleme
    ungenauer Kostengewichte.
    Die Planzahlen entsprechen den Inhalten der Vereinbarung mit den
    Kostenträgern auf ABteilungen heruntergebrochen.

    2.) Ausgleiche:
    Da gibt es sehr wohl ein offizielles Schema, das wurde auch
    durch das BMGS nochmal konkretisiert. Übersetzt man in DfM
    (Deutsch für Medizinier) - da hat mir z.B. unsere Finanzabteilung
    geholfen, heisst das:
    - Ob Mehr- oder Mindererlösausgleiche entscheidet der Unterschied
    IST - Erlöse versus Gesamtbetrag
    - Erst wenn überhaupt Mehrerlöse, wird die Kodierung angeschaut,
    ein Ausgleich erfolgt aber keinesfalls über den Gesamt-
    betrag hinaus! Das wäre ja widersinnig! ABER: Bei manchen
    Kassen weiss man ja nie X(
    - Wenn Mindererlöse gibt's 95% Ausgleich, aus die Maus :rotate:
    zumindest stellt das BMGS dies so fest, die Kodierung wird nicht
    gesondert betrachtet. :vertrag:
    Es kann ja kaum kodierbedingte Mehrerlöse innerhalb eines
    insgesamt vorhandenen Mindererlöses geben, oder? ?(

    Falls jemand mit seinen Kassen da schon bei den Verhandlungen abweichende Dinge vorab verhandelt hat, stellt sich die Sache ggf. etwas anders dar.

    Gruss aus München

    Michael Wilke :smokin:


  • ...ich vermisse in Ihren Ausführungen die Berücksichtigung von Fallzahlen. Oder spielen die keine Rolle mehr?

    Zitat


    Es kann ja kaum kodierbedingte Mehrerlöse innerhalb eines
    insgesamt vorhandenen Mindererlöses geben, oder? ?(


    ...unter Berücksichtigung der Fallzahl schon, bin aber jederzeit dankbar über ein bißchen Nachhilfeunterricht (Besuche u.a. aus diesem Grund quasi täglich myDRG).

    mfG

    C. Hirschberg


    p.s.: zum Thema Erlösausgleiche / Überlieger befindet sich auch in f&w Nr.9 / 2003 Seite 820 ein Artikel.... das Problem wird geschildert, eine Lösung scheint es derzeit nicht zu geben.

  • Hallo Herr Hirschberg,

    natürlich spielen die Fallzahlen ein Rolle!

    Entscheidend für Ihren IST - Erlös sind:

    Fallzahl
    Casemix

    Je nachdem ob Sie die beiden Größen im Plan erreichen, haben Sie Mehr- oder Mindererlöse.

    Aber insgesamt wird zunächst dieses betrachtet.

    Haben Sie also zu wenig Fälle und Mindererlös, dann ist es egal, wenn Ihr CMI gestiegen ist.

    Nur bei Mehrerlösen kann das eine Rolle spielen, denn da wird erstmal geschaut, wie der Mehrerlös zu Stande kam.

    Haben Sie mehr Fälle und mehr CMI, dann ist das auseinanderzunehmen und ggf. fällt dann eine 100% Rückzahlung im Teilbereich CMI an. Sie zahlen aber - genau das hat Hr. Tuschen klargestellt, niemals über den Gesamtbetrag hinaus zurück, denn der ist ja die "Obergrenze" und kann auch dann durch Rückzahlung nicht unterschritten werden.

    Haben Sie unterm Strich Mindererlöse, dann ist es auch egal, denn die werden zu 95% ausgeglichen.
    Manche Kassen werden vielleicht in dem Fall: Fälle zu wenig, CMI zu hoch anfangen wollen, rumzudeuteln und den Ausgleich, den Sie kriegen sollen mindern wollen, das sieht das Gesetz aber nicht vor, denn dort steht "...kodierbedingte Mehrerlöse", die haben Sie ja dann gar nicht gehabt :jay: also zieht der § nicht!

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

  • Hallo,

    soll heißen:

    selbst wenn ich nur 70% der Fälle habe, die aber so gut kodiere, dass ich knapp unter dem vereinbarten CM liege, findet ein Erlösausgleich zu Gunsten des KH statt?

    C. Hirschberg
    (irritiert)

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Der vereinbarte Gesamtbetrag (Budget) ist eine Zielgröße für die Erlöse. Das heißt, wenn sie genau die Leistungen erbringen, die Sie vereinbart haben, dann erreichen Sie mit Ihren IST-Erlösen Ihr Budget (natürlich vorausgesetzt, sie werden so bezahlt wie erbracht).

    Bei reiner DRG-Abrechnung definiert sich die Leistung über die Summe der Relativgewichte und das ist das durchschnittliche RElativgewicht ( CMI ) multipliziert mit der Fallzahl (F).

    Ob Sie Mehr- oder Mindererlöse haben, bestimmt sich - nach der Klarstellung des BMGS - zunächst einmal nach dem Betrag, also dem, was auf dem Erlöskonto im IST eingegangen ist oder nicht. Es hat also erst einmal nicht mit der Leistung zu tun, denn denkbar ist, dass Sie Mehrleistung erbracht haben, die Krankenkasse aber nicht alles bezahlt (der umgekehrte Fall ist wohl kaum denkbar). Voraussetzung für diesen Fall wäre allerdings, dass die nicht bezahlten Forderungen von Iherem Erlöskonto weggebucht werden, z.B. auf ein Konto für nicht einbringbare Forderungen. Ansonsten bleiben Sie als Forderungen auf Ihrem Erlöskonto und damit buchhalterisch auch als Erlöse erhalten.

    Wenn man diesen, mit Sicherheit vorkommenden, aber doch speziellen Fall in die Zuständigkeit der Buchhaltung abschiebt, kann man vereinfacht sagen, dass sich die Mehr- oder Mindererlöse aus einer Mehr- oder Minderleistung ergeben, die sich in der Summe der Relativgewichte zeigt und somit, wie oben dargestellt, von Fallzahl und CMI abhängig sind.

    Welche IST-Zahlen auch immer hinter Fallzahl und CMI stecken, solange das Produkt daraus unter der vereinbarten Summe der Relativgewichte liegt, haben Sie Mindererlöse, und die werden 2003 zu 95% ausgeglichen.

    Ausdrücklich erst wenn sie tatsächlich Mehrerlöse haben, also das Produkt aus CMI und Fallzahl größer ist, als die vereinbarte BR-Summe, dann wird auseinandergenommen, wieviel davon auf einer CMI-Steigerung gegenüber der Vereinbarung beruht.

    Allerdigs wird, wenn ich das Berechnungsschema im Gesetz und bei der Klarstellung des BMGS richtig verstanden habe zuerst ausgerechnet, wieviel "sonstige" (Fallzahl) Mehrerlöse das Krankenhaus hat, und erst der verbleibende Rest als "Upcoding"-Mehrerlöse gewertet.

    Jetzt habe ich allerdings noch ein Problem, dass mir bisher weder aus dem Gesetz (da vor Regelung der Zu- und Abschläge erstellt) noch auch der Klarstellung des BMGS klargeworden ist:

    Das Gesetz sieht die hunderprozentige Rückzahlung der Mehrerlöse, die "durch veränderte Kodierung" entstanden sind, vor. Mit veränderter Kodierung kann ich aber nur die reinen DRG-Relativgewichte beeinflussen. Betrachtet werden aber die effektiven Relativgewichte, in die ja auch die Verweildauer einfließt. Ich kann also beispielweise eine Steigerung des effektiven Relativgewichtes und damit der ERlöse haben, in dem ich mehr Überliegertage oder wendiger Unterliegertage als vereinbart erbracht habe, obwohl mein durchschnittliches DRG-Relativgewicht eher gesunken ist. Meiner Ansicht nach kann das nicht als Mehrerlös durch veränderte Kodierung gelten, oder?

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

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