Hallo Forum, Hallo Herr Blaschke,
genau das meine ich. Wo beginnt eine Mindestmenge?
Ich bin wirklich ein Befürworter von Spezialzentren. Ganz einfach gibt es da mehr know how. Das hat auch mit einer bestimmten Menge an Patienten zu tun, aber nicht nur. Aber - brauchen Spezialzentren eine Mindestmenge? Ich arbeite in einem solchen Zentrum. Ich habe nichts dagegen, wenn man z.B. sagt, in Spezialzentren werden 2000 querschnittgelähmte Patienten behandelt. Liebe Unis, ihr mit euren 10 Fällen im Jahr - was soll das. Schickt die in ein Zentrum. Herzlich gerne. Macht das Sinn?
Und nebenbei gesagt, will man politisch mit einem mischkalkulierten DRG-System Spezialversorger oder Maximalversorger? Für Transplantationen schon. Und sonst?
Der Sondertatbestand Querschnittlähmung ist soeben für 2004 gestrichen worden (Schauen Sie mal ins Definitionsmanual). Somit werden diese wirklich aufwändigen Patienten mit Fußgängern in einer Gruppe landen. Mindestmengenkonform ist das doch wohl nicht. Verpflichtet man nun andere Krankenhäuser zu Mindestmengen? Setzt man 10 Fälle als Mindestmenge an, um z.B. Unis eine Chance zu geben? Bei 10 Fällen lernen Sie in diesem Fall nichts. Aber das ist eine Meinung aus dem Bauch. Ist das nützlich?
Da stellen sich politisch zu beantwortende Fragen. Und ohne diese Antwort weiß die rechte Hand nicht, was die linke macht.
Gruß
B. Domurath
Bad Wildungen