Kreuz - Stern - Kombination

  • Hallo miteinander!

    Man (besonders die Ärzte unter uns) verzeihe mir meine vielleicht simple Frage: Müssen bei einer Kreuz - Stern - Kombination immer beide Diagnosen verschlüsselt werden?
    Oder kann die Kreuz - Diagnose auch alleine stehen? Ich werde aus der entsprechenden Kodierrichtlinie nicht so recht schlau...

    Vielen Dank -
    Simone

    :sex: (wieso traut sich eigentlich niemand, diesen smiley zu verwenden??) :P

  • Hallo Simone,

    lt. DKR D012a Mehrfachkodierung heißt es unter dem Abschnitt
    Reihenfolge von Diagnoseschlüsseln bei Mehrfachkodierung

    ...ICD-Kodes ohne Kennzeichenodermit einem Kreuz (Ätiologie, "+" als Kennzeichen werden im folgenden als Primär-Diagnoseschlüssel bezeichnet, da diese alleine verwendet werden dürfen. ...

    Freundliche Grüße
    C. Rehrl

    [ Dieser Beitrag wurde von C_Rehrl am 07.11.2001 editiert. ]

  • Hallo,

    nun, da gibt es Kreuzdiagnosen, die erfordern eine Sterndiagnose, wie z. B. beim Diabetes, bei dem ich z. B. an der dritten Stelle die Komplikationen verschlüssele (ophthalmologisch, nephrologisch, vaskulär etc...), die braucht dann natürlich eine Sterndiagnose. Dann gibt es aber auch Diagnosen, die Kreuzdiagnosen sein können, es aber nicht müssen. Da holt sich dann die Sterndiagnose (als Manifestation) das entsprechende Kreuz (konkretes Beispiel fehlt gerade, habe nicht die Tools der Klinik vorliegen).

    Gute Nacht!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, zu diesem Thema noch ein interessanter Aspekt aus dem Methoden-Pretest:
    ...:icd:
    Die Behandlung von Diagnose und Sekundärdiagnose (Kreuz/Stern-Diagnosen) war sehr unterschiedlich. Hier scheint teilweise erheblicher fachlicher Informationsbedarf zu bestehen. Von einem KIS-Hersteller wurden generell keine Kreuz/Stern-Diagnosen aufbereitet, eine endgültige fachliche Klärung konnte noch nicht erfolgen. Da innerhalb des DRG-Systems die Sekundärdiagnosen generell als Nebendiagnosen behandelt werden, ist hierdurch kein grundsätzlicher Handlungsbedarf seitens der KIS-Hersteller gegeben
    ...:icd:


    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Zitat


    Original von Admin:
    Hallo, zu diesem Thema noch ein interessanter Aspekt aus dem Methoden-Pretest:
    ...:icd:
    Da innerhalb des DRG-Systems die Sekundärdiagnosen generell als Nebendiagnosen behandelt werden, ist hierdurch kein grundsätzlicher Handlungsbedarf seitens der KIS-Hersteller gegeben
    ...:icd:

    ... ein weiterer interessanter Aspekt (für die, die kein AR-DRG-Definitions Manual besitzen):

    in den Entscheidungstabellen des australischen Algorithmus tauchen weder Kreuze, noch Sterne oder Ausrufezeichen auf...

    der Algorithmus kennt weder doppelcodige Haupt- noch doppelcodige Nebendiagnosen...

    Ich kapiers trotzdem nicht:

    Diabetische Retinopathie
    ------------------------
    E10.30+H36.0*

    E10.- Primär insulinabhängiger Diabetes mellitus
    .3 mit Augenkomplikationen
    0 nicht als entgleist bezeichnet
    H36.0* Retinopathia diabetica

    Hier kommt es (für mich erstaunlicherweise) darauf an, welchen Teilkode der "Doppelkodigen Diagnose" man als Hauptdiagnose kennzeichnet...

    HD E10.30 ND H36.0 liefert
    DRG: C63B Andere Erkrankungen des Auges ohne CC
    MDC: 02 Krankheiten und Störungen des Auges
    PCCL: 0
    Kostengewicht: 0,44

    HD H36.0 ND E10.30 liefert
    DRG: C63A Andere Erkrankungen des Auges mit CC
    MDC: 02 Krankheiten und Störungen des Auges
    PCCL: 2 (E10.30: 2/2)
    Kostengewicht: 0,9

    Was mich auch irritiert: Warum akzeptiert der Algorithmus überhaupt für die ADRG C63 eine H36.0 als isolierte Hauptdiagnose, obwohl die H36.0 doch eigentlich nur als *Diagnose (Manifestation) erlaubt ist.

    Habe den online - KODIP® DRG-Scout benutzt.

    Was mache ich falsch ?

    mfG

    Christoph Hirschberg


    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 07.12.2001 editiert. ]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Hirschberg,

    Zitat


    Original von C-Hirschberg:

    Dieser Aspekt war auch gemeint.


    Sie schreiben ja selbst, dass dieses Beispiel falsch ist (s.a. Anleitung zur Verschlüsselung des DIMDI, abgedruckt als Vorwort in den einschlägigen Codierhandbüchern)

    [quote]
    Was mich auch irritiert: Warum akzeptiert der Algorithmus überhaupt für die ADRG C63 eine H36.0 als isolierte Hauptdiagnose, obwohl die H36.0 doch eigentlich nur als *Diagnose (Manifestation) erlaubt ist.
    Habe den online - KODIP® DRG-Scout benutzt.

    Da haben Sie recht, jetzt, da Sie es schreiben, irritiert es mich auch. Der Münsteraner Grouper kommt zum selben Ergebnis. Liegt vermutlich daran, dass die Australier die Kreuz-Stern-Kombination nicht haben.

    Gruß
    B. Sommerhäuser


    [ Dieser Beitrag wurde von Admin am 07.12.2001 editiert. ]

  • Im ICD10-AM-Manual 1.Ed (NCCH, Australien, 1998) sind Kodes gekennzeichnet die eine Manifestation beschreiben (auch mit dem legendären *). Diese dürfen auch in Australien nicht an erster Stelle kodiert werden. Es soll immer zuerst die Ätiologie und folgend die Manifestation kodiert werden.

    Es würde sich bei dem Beispiel H36 also auch in Australien um einen Kodierfehler handeln. Diese Manifestationskodes werden aber nicht in der Liste der unzulässigen Hauptdiagnosen geführt, daher keine Fehler-DRG.

    mfg
    Glocker

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen, Herr Glocker

    Zitat


    Original von S_Glocker:
    ...
    Diese Manifestationskodes werden aber nicht in der Liste der unzulässigen Hauptdiagnosen geführt, daher keine Fehler-DRG.
    ...

    Dies scheint aber doch sinnvoll. Wissen Sie vielleicht, warum diese Codes nicht in besagter Liste verzeichnet sind ?


    Schöne Grüße
    B. Sommerhäuser

  • Zitat


    Original von Admin:
    Dies scheint aber doch sinnvoll. Wissen Sie vielleicht, warum diese Codes nicht in besagter Liste verzeichnet sind ?

    Wahrscheinlich hat keiner dran gedacht.

    Aber man sollte zur Kenntnis nehmen, dass diese Tabellen kein Naturgesetz sind. Wenn man sie nur einem beschränkten Kreis von Def.Man.-Käufern zugänglich macht, ganz im Gegensatz zur jetzigen Praxis der FP/SE-Tabellen, die die DKG regelmäßig zum Download bereitstellt
    http://www.dkgev.de/pub/newzip/fpse2002_v20_2001-12-03.zip

    , wird die Wahrscheinlichkeit, sie zu verbessern, geringer sein, als wenn z. B. das IneK (oder wie das heißt) sie gemeinfrei zur Verfügung stellen würde.

    MfG

    Dr. B. Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Meine Interpretation:

    Keine der Manifestations-ICD10-Am (*) ist in der Liste für DRG 961Z unacceptable principal diagnosis.

    Das folgt eigentlich nur der Logik: Warum sollte eine Diagnose, die nie eine Hauptdiagnose sein kann als nicht akzeptable Hauptdiagnose definiert werden.

    Ein KIS-System sollte diese Diagnose nie als HD annehmen oder übermitteln, also gelangen sie auch nie zu Grouper.

    mfg
    Glocker:icd: