Zeitpunkt Diagnosestellung

  • Hallo Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
    unsere Patientenabrechnung ist im Aufruhr. Da werden von den Ärzten Entlassungsbriefe am Vorabend der Entlassung geschrieben und auch die Entlassungsdiagnosen festgelegt und im KIS hinterlegt. Nun ist die Frage, ob eine Vorverlegung des Datums der Diagnosestellung zulässig ist, da doch nach DRG die HD nach Analyse am Ende des Aufenthalts festgelegt wird. Nach Meinung unserer Abteilung Patientenabrechnung darf eine Entlassdiagnose nicht vor Entlassung gestellt werden.
    Nun habe ich z.B. kein Problem damit, eine zur Aufnahme führende Ulcusblutung oder eine Schenkelhalsfraktur bereits kurz nach Aufnahme als Diagnose ins KIS einzugeben.
    Weiss irgendjemand, ob es Kassen gibt, die hierauf achten und eine "zu früh gestellte" Diagnose monieren?
    Vielen Dank für Tips und Hinweise
    E. Horndasch

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    wir rechnen seit 01.01. nach DRG's ab und haben in der Zeit schon viel erlebt. Anfragen der Kassen hinsichtlich des Datums der Entlassungsdiagnose (ist bei Ihnen HD nach DKR, nehme ich an) habe ich jedoch noch nicht erlebt. Ich würde da eher keinen (!) realen Schauplatz wittern. Theoretisch dürfen Sie nach dem Entlassungzeitpunkt keine zusätzlichen Informationen in die Definition der HD einbauen, so daß eher Anfragen nach einem "zu späten" Datum vorstellbar sind. Anyway: Probleme resultieren bei uns eher aus dem Auseinanderklaffen der Aufnahmediagnose (per DTA an die Kassen bis zum 3. Werktag nach Aufnahme) und der HD, wobei das in meinen Augen häufig auch klinische Realität widerspiegelt.

    Gruß aus DU
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Herr Horndasch,

    das ist ja ein klassischer Fall für die DKR und zwar D002b "Hauptdiagnose".

    Dort steht "nach Analyse", und der Begriff wird noch genauer umrissen mit "am Ende des stationären Aufenthaltes".

    Also die Diagnose die rückblickend den Patienten ins Krankenhaus trieb. Mit keinem Wort wird dort behauptet, diese Feststellung dürfe erst am Entlasstag getroffen werden.
    Wenn man sicher ist, dass sich da nix mehr ändert (das von Ihnen erwähnte gebrochene Bein z.B.) darf man natürlich am Aufnahmetag die HD festlegen.

    Hauptsache die Analyse ist stichhaltig und das Ergebnis ist am Ende des stationären Aufenthaltes immer noch dasselbe.

    Also ruhig mit den jungen Pferden! Wird sind doch alle froh, wenn die Kodierung pünktlich fertig ist?

    Schönen Gruß

    R. Salomé
    Coswig

  • Zitat


    Original von A. Sander:
    Theoretisch dürfen Sie nach dem Entlassungzeitpunkt keine zusätzlichen Informationen in die Definition der HD einbauen...

    Dieser Punkt wird meines Wissens immer noch kontrovers diskutiert... (was ist mit Befundergebnissen, die erst nach Entlassung eingehen ?)

    @ Horndasch:
    Bitte um Korrektur falls ich Irre, aber soweit ich den §301 kenne, bekommen die Kassen doch das Diagnosedatum garnicht...

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo Herr Hirschberg,

    ich gebe zu bedenken :kr: :

    Verlegung in ein anderes Krankenhaus

    Wenn ein Patient mit einer Verdachtsdiagnose verlegt wird, ist vom verlegenden Krankenhaus
    die Verdachtsdiagnose-Schlüsselnummer zu kodieren.
    Von dem verlegenden Krankenhaus dürfen zur Kodierung nur die zum Zeitpunkt der Verlegung
    erhältlichen Informationen verwendet werden. Spätere Informationen aus dem Krankenhaus, in
    welches der Patient verlegt wurde, dürfen die Kodierungsentscheidung nachträglich nicht
    beeinflussen.

    Ich gebe zu, daß man durchaus darüber streiten kann, ob dieser Punkt auch auf die Entlassung nach Hause angewendet werden kann/muß. Allerdings haben wir solche Diskussionen auch schon hinter uns. Ich gebe zu bedenken, daß die retrospektive Einordnung eines spät eintrudelnden Pathologiebefundes die gesamte Hauptdiagnose aushebeln und eine neue DRG (natürlich mit höherer Bewertung ;D )auslösen kann.
    Letztlich halte ich es natürlich (!) für gerechtfertigt, daß man dann die HD korrigiert. Wie gesagt, mag es aber Probleme geben, auch wenn mir das genauso wenig schmeckt wie allen anderen.


    Gruß aus DU
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Forum,

    Wir hatten kürzlich ein kleines Projekt mit dem MDK (bis zu 10 ärztliche MDK-Kollegen haben eine Woche lang 180 Akten "evaluiert" um herauszubekommen, ob sie überhaupt im Stande sind, dem Auftrag der Kassen zur "Abrechnungsprüfung" anhand unserer Akten gerecht zu werden.

    Zusammengefasstes Ergebnis:
    1. von den 180 Fällen hatten wir 35 mit angeblich falschem DRG-Ergebnis (zu hoch, zu niedrig - alles dabei incl. einiger hundert vergessener Beatmungsstunden).

    2.ca. 25.000 Euro zu hoch und ca. 21.000 Euro zu niedrig kodiert - in der Inneren hauptsächlich zu niedrig.

    3. Von den 35 Fällen haben wir uns die in unseren Augen strittigen Fälle nochmal vorgenommen und mit dem MDK besprochen (vergessene Beatmungsstunden sind natürlich unstrittig falsch kodiert).

    4. Von den in unseren Augen strittigen Fällen konnten wir ca. die Hälfte in der Fallbesprechung wieder auf unsere Kodierung zurückführen. Hier hat der MDK entweder Dinge übersehen, falsch interpretiert oder DKR's nicht beachtet.:isnihn:

    Wir haben auch über die nach Entlassung eintrudelnden Patho-Befunde gesprochen. Tenor: wenn ich bei Entlassung noch keine Histo habe, wird als "unsichere Neubildung" verschlüsselt!!!!!

    Gesamtergebnis: MDK-Kodierprüfungen nie glauben - Akten ziehen - nachkodieren!!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von EWille:
    Wir haben auch über die nach Entlassung eintrudelnden Patho-Befunde gesprochen. Tenor: wenn ich bei Entlassung noch keine Histo habe, wird als "unsichere Neubildung" verschlüsselt!!!!!

    Hallo Herr Wille,

    bedeuten die 5 Ausrufezeichen Zustimmung/Konsens oder dass Sie dies nicht teilen können?

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau