• Hallo Forum,

    bei uns im Haus wird ein älterer Pat. bei Z. nach einer KTEP mit einer Pneumonie innerhalb der GVD aufgenommen, ist dies als Komplikation zu werten und dem alten Fall zu zuordnen? ?(

    Danke, LaupiI)

  • Nein?

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo Herr Hirschberg,

    weiß ich nicht, bin ja Laie (deshalb auch nur die kurze Frage).

    Meine Vorstellung ist eben die, dass die Infektion durchaus im Krankenhaus stattgefunden haben kann (meiner ganz persönlichen Meinung nach sogar sehr wahrscheinlich) und dann steht die Pneumonie im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung. Die Frage ist eben nur, wie nachzuweisen ist, dass der Patient sich die Pneumonie im KH geholt hat.

    Aber das wäre der klassische Fall, den ich bezüglich dieser Frage vom MDK beurteilen lassen würde.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

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  • ...wegen einer Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung...

    Die durchgeführte Leistung war ja der Einbau einer Knie-TEP. Wie sollte die zu einer Pneumonie führen (ausgenommen eventuell Aspiration bei Narkoseeinleitung)?

    Besseres Beispiel: Schenkelhalsfraktur wird operativ versorgt, Patient kommt innerhalb OGVD mit Pneumonie ins Haus zurück. Pneumonie vermutlich durch Immobilität mitbedingt -> egal ob OP durchgeführt wurde oder nicht.

    Welche Relevanz hätte hier eine MDK-Entscheidung? ->Sozialgericht

    Mit freundlichen Grüßen

    Christoph Hirschberg