EUGH Urteil Arbeitszeit

    • Offizieller Beitrag

    EU-Gericht: Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit

    Luxemburg (dpa) - Der Bereitschaftsdienst des Personals in deutschen Krankenhäusern muss in vollem Umfang als Arbeitszeit anerkannt werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. In Deutschland müssen nun nach Angaben der Ärzte- Gewerkschaft Marburger Bund zwischen 15 000 und 27 000 Klinik-Ärzte zusätzlich eingesetzt werden.


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    erschienen am 09.09.2003 um 10:06 Uhr
    © WELT.de

    • Offizieller Beitrag

    Abteilung Presse und Information


    PRESSEMITTEILUNG N. 68/03

    9. September 2003


    Urteil des Gerichtshofes im Vorabentscheidungsverfahren C-151/02


    Landeshauptstadt Kiel / Norbert Jaeger


    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT GELEISTET WIRD, HANDELT ES SICH IN VOLLEM UMFANG UM ARBEITSZEIT, AUCH WENN DER ARZT SICH IN DER ZEIT, IN DER ER NICHT IN ANSPRUCH GENOMMEN WIRD, AN DER ARBEITSSTELLE AUSRUHEN DARF


    Eine Gemeinschaftsrichtlinie steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der ein solcher Bereitschaftsdienst - mit Ausnahme der Zeiten tatsächlicher Tätigkeit - als Ruhezeit eingestuft wird


    Herr Jaeger, Assistenzarzt am Städtischen Krankenhaus Kiel, leistet regelmäßig Bereitschaftsdienste, die darin bestehen, dass er sich im Krankenhaus aufhält und arbeitet, wenn er in Anspruch genommen wird, und die teils durch Freizeit, teils durch zusätzliche Vergütung abgegolten werden. Ihm steht im Krankenhaus ein Zimmer zur Verfügung, in dem er schlafen darf, soweit er nicht in Anspruch genommen wird. Herr Jaeger ist der Auffassung, dass die von ihm geleisteten Bereitschaftsdienste vollständig als Arbeitszeit anzusehen seien.


    Das deutsche Recht unterscheidet zwischen .Arbeitsbereitschaft“, .Bereitschaftsdienst“ und .Rufbereitschaft“. Nur die Arbeitsbereitschaft gilt in vollem Umfang als Arbeitszeit. Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft werden dagegen als Ruhezeit behandelt, mit Ausnahme der Dauer der Wahrnehmung beruflicher Aufgaben.


    Die Gemeinschaftsrichtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung1 soll die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer durch Gewährung von Mindestruhezeiten und angemessenen Ruhepausen gewährleisten. Die Richtlinie definiert die charakteristischen Merkmale des Begriffes .Arbeitszeit“ als .jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt“.


    Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein fragt den Gerichtshof, ob das deutsche Recht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.


    Entscheidend für die Annahme, dass der von den Ärzten im Krankenhaus geleistete Bereitschaftsdienst die charakteristischen Merkmale des Begriffes .Arbeitszeit“ im Sinne der Richtlinie aufweist, ist nach Auffassung des Gerichtshofes, der hierzu auf seine Rechtsprechung verweist2, dass sie sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten und diesem zur Verfügung stehen müssen, um gegebenenfalls sofort ihre Leistungen erbringen zu können. Dem Gerichtshof zufolge sind diese Verpflichtungen, aufgrund deren die betroffenen Ärzte ihren Aufenthaltsort während der Wartezeiten nicht frei bestimmen können, als Bestandteil der Wahrnehmung ihrer Aufgaben anzusehen.


    Der Umstand, dass der Arbeitgeber dem Arzt einen Ruheraum zur Verfügung stellt, in dem dieser sich aufhalten kann, solange er nicht in Anspruch genommen wird, ändert nichts an dieser Auslegung.


    Der Gerichtshof fügt hinzu, dass ein Arzt, der seinem Arbeitgeber an dem von diesem bestimmten Ort während der gesamten Dauer seiner Bereitschaftsdienste zur Verfügung stehen muss, erheblich stärkeren Einschränkungen unterliegt als ein Arzt, der im Rahmen der Rufbereitschaft tätig ist, da er sich außerhalb seines familiären und sozialen Umfelds aufhalten muss und über die Zeit, in der er nicht in Anspruch genommen wird, weniger frei verfügen kann. Unter diesen Umständen kann bei einem Bereitschaftsdienstarzt, der an dem vom Arbeitgeber bestimmten Ort zur Verfügung stehen muss, die Zeit, in der er tatsächlich keine berufliche Tätigkeit ausübt, nicht als Ruhezeit angesehen werden.


    Der Gerichtshof gelangt daher zu dem Ergebnis, dass eine nationale Regelung wie die deutsche, nach der dieser Bereitschaftsdienst - mit Ausnahme der Zeit, in der der Arbeitnehmer tatsächlich seine beruflichen Aufgaben wahrgenommen hat - als Ruhezeit eingestuft wird und nur für Zeiten tatsächlicher Tätigkeit ein Ausgleich vorgesehen ist, mit der Gemeinschaftsrichtlinie nicht vereinbar ist.


    Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof nicht bindet.

    Dieses Dokument liegt in deutscher, englischer, französischer, italienischer, niederländischer und spanischer Sprache vor.
    Wegen des vollständigen Wortlauts des Urteils konsultieren Sie bitte heute ab ungefähr 15.00 Uhr unsere Homepage im Internet http://www.curia.eu.int


    Mit Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Isabelle Phalippou,
    Tel.: (00352) 4303 3255; Fax: (00352) 4303 2734.


    Aufnahmen der Sitzung sind auf EBS .Europe by Satellite“ verfügbar,
    einem Dienst der Europäischen Kommission, Generaldirektion Presse und Kommunikation, L-2920 Luxemburg
    Tel. (00352) 4301 35177, Fax: (00352) 4301 35249,
    oder Brüssel, Tel. (0032) 2 29 64106, Fax: (0032) 2 29 65956

    1 - Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 (ABl. L 307, S. 18). 2 - Urteil vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-303/98 (Simap), siehe Pressemitteilung Nr. 70/2000.

  • Der Urteilstext in deutsch
    --
    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    MedizinController
    Städt. Krankenhaus
    Frankenthal (Palz)

    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    [glow=#FF0000,3]MedizinController[/glow]
    Stadtklinik Frankenthal

  • Ich würde mit der Euphorie noch etwas an mich halten. :O

    Im unserem Ärztblatt ein für mich nicht ganz einfach lesbarer Artikel
    aus der Juristerei
    Laber, Dr. jur. Jörg :jay:
    EuGH-Urteil zu Bereitschaftsdiensten: Für die Ärzte ändert sich zunächst wenig
    Deutsches Ärzteblatt 100, Ausgabe 36 vom 05.09.2003, Seite A-2279

    http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=38249

    Recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge:isnihn:

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Selbstverständlich muss das Urteil erst in deutsches Recht umgesetzt werden, bevor es flächendeckend Anwendung findet. Soweit ich weiß, hat sich auch Spanien noch nicht sehr viel geändert, obwohl von dort zuerst ein entsprechendes Urteil erfochten wurde.

    Zumindest die Absichtserklärung des zuständigen Ministers, das Recht baldmöglichst anzupassen, gibt es ja schon.

    Was mich bedenklicher stimmt, ist die Frage der Finanzierung: Laut Seehofer, der ja neuerdings auch für die Regierung spricht (zumindest nicht gegen sie) stünden für diesen Zweck "700 Millionen Euro für mehrere Jahre" im Gesundheitreformnpaket bereit. Nun habe ich das Gesundheitreformpaket noch nicht eingehend studiert. Die 700 Millionen reichen in einem Jahr gerade mal für vielleicht etwas mehr als 10000 Ärzte. Der zusätzlche Bedarf wird auf mehr als das Doppelte geschätzt. Dazu kommt, dass wahrscheinlich erhebliche Hürden bestehen werden, an das Geld überhaupt heranzukommen.

    Vermutlich dürfen die Krankenhäuser dieses Urteil wieder "Budgetneutral" umsetzen. Es gibt ja noch genug wirtschafltiche Reserven im Krankenhaus.

    PS: Um Mißverständnissen vorzubeugen: Ich halte diese Urteil im Sinne der Ärzte und Patienten für gut und richtig! Nur dürfen sich nicht wieder alle anderen aus der Verantwortung stehlen und das Problem den Krankenhäusern überlassen.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Forum,

    hab mal eine ganz praktische Frage, wird jetzt die Bereitschaftszeit von Hr. Jäger persönlich voll als Arbeitszeit gezählt, sprich hat er jetzt wegen des Urteils ein Sonderstellung in Kiel....?

    Und können jetzt Ärzte aus öffentlichen Häusern auch Klage erheben und so vorzeitig in den Genuss der neuen Regelung kommen?

    Gruß

    Thomas Lückert

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Forum,

    darf ich mich mal wieder unbeliebt machen???

    Ungeachtet dessen, wie das Urteil umgesetzt wird, was es für das Gesundheitssystem in Deutschland für Folgen hat und ob es für Ärzte und Patienten wirklich besser ist, bleibt bei diesem ganzen Verfahren für mich ein fader Beigeschmack:

    Ein Arzt, der die Verhältnisse und Arbeitsbedingungen in deutschen Krankenhäusern kennt und diese bei seiner Berufswahl billigend in Kauf nimmt, klagt gegen eben diese und stellt ein ganzes System auf den Kopf...

    Mir fällt da nur ein Vergleich ein:

    Ich kaufe mir ein Häuschen unmittelbar an der Autobahn. Und wenn ich erst mal da wohne, erwirke ich vor Gericht ein Fahrverbot wegen Lärmbelästigung...

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • @ Todo:
    "au contraire, mein Lieber!"
    (wenn Sie mir dieses Filmzitat verzeihen....)

    Arzt wird man nicht aus Kalkül oder Berechnung sondern aus BERUFUNG!
    Da spielt es zunächst mal keine Rolle, wie die Arbeitsbedingungen sind (über die man übrigens zumindest zu meiner Zeit weder in der Uni noch während der Famulaturen genaueres erfuhr....)

    Ich nehme auch nicht an, daß der Kollege aus Kiel "mit Vorsatz" Medizin studiert, ein Physikum und 3 Staatsexamen abgelegt, eine Stelle in der Klinik gesucht und dann (wie heimtückisch! wie berechnend! wie hinterhältig!) Klage eingereicht hat.

    Ich selbst habe das volle Ausmaß der Katastrophe auch erst erkannt, als ich drinsteckte. Es ist ja für den Normalverstand kaum vorstellbar, unter welchen Bedingungen die Kollegen in den Klinken geknechtet werden - das hält man für undenkbar, bevor man es am eigenen Leib zu spüren bekommt.

    Grüße
    PB

  • Hallo,

    Zitat


    Ein Arzt, der die Verhältnisse und Arbeitsbedingungen in deutschen Krankenhäusern kennt und diese bei seiner Berufswahl billigend in Kauf nimmt, klagt gegen eben diese und stellt ein ganzes System auf den Kopf...

    Daß der von ihnen angestellte Vergleich hinten und vorne hinkt, bedarf wohl keiner eingehenden Erläuterung.

    Würden Sie Ihre Kinder auf der Fahrt in die Ferien oder ins Schullandheim einem Busfahrer anvertrauen, der schon (mit kurzen Unterbrechungen) 18 Stunden vor dem Lenkrad gesessen hat? Nein? Bei einer ärztlichen Behandlung haben sie dagegen keine Skrupel...?

    Der Skandal, Herr Kassenfürst, besteht mitnichten darin, daß sich jetzt endlich einer gegen den absurden Allmachtsnimbus einer ganzen Zunft aufgelehnt und absehbarerweise Recht bekommen hat, sondern daß die gesamten Mitspieler im System (ja, sie dürfen sich angesprochen fühlen) jahrelang dazu geschwiegen haben, obwohl die Verhältnisse keineswegs im Interesse und zum Nutzen der Patienten waren.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • [quote]
    Original von ToDo:
    Hallo Forum,

    darf ich mich mal wieder unbeliebt machen???
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    Gratulation zu dieser korrekten Einschätzung !

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    Ein Arzt, der die Verhältnisse und Arbeitsbedingungen in deutschen Krankenhäusern kennt und diese bei seiner Berufswahl billigend in Kauf nimmt, klagt gegen eben diese und stellt ein ganzes System auf den Kopf...
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    Tut mir leid, aber das stimmt nun wahrlich nicht: fragen Sie mal 10 Medizinstudenten am Ende Ihres Studiums nach DRG. Die werden das für den neuen Superstar oder so halten. Genau das ist das Problem: von den durchschnittlichen drei Stunden Verwaltungsaufgaben täglich sagt denen im Studium keiner was.


    Mir fällt da nur ein Vergleich ein:

    Ich kaufe mir ein Häuschen unmittelbar an der Autobahn. Und wenn ich erst mal da wohne, erwirke ich vor Gericht ein Fahrverbot wegen Lärmbelästigung...

    Eher so: von der Autobahn wird einem vorher nix gesagt. Und wenn man sich dann beklagt, heisst es: hastze doch vorher gewußt (oder noch besser: ich habe früher auch schon an der Autobahn gewohnt und es auch überlebt)

    [quote]
    Original von R. Schaffert:

    Was mich bedenklicher stimmt, ist die Frage der Finanzierung: Laut Seehofer, der ja neuerdings auch für die Regierung spricht (zumindest nicht gegen sie) stünden für diesen Zweck "700 Millionen Euro für mehrere Jahre" im Gesundheitreformnpaket bereit. Nun habe ich das Gesundheitreformpaket noch nicht eingehend studiert. Die 700 Millionen reichen in einem Jahr gerade mal für vielleicht etwas mehr als 10000 Ärzte. Der zusätzlche Bedarf wird auf mehr als das Doppelte geschätzt. Dazu kommt, dass wahrscheinlich erhebliche Hürden bestehen werden, an das Geld überhaupt heranzukommen.

    Hallo Herr Schaffert,
    im Entwurf steht, dass über 7 Jahre pro Jahr jeweils 100 Mio € zu Verfügung gestellt werden (Summe also 700 MIO). Aber: die werden sich für die Umsetzung des Urteils nicht eine so lange Zeit nehmen können und reichen wirds tatsächlich nicht.

    So, und jetzt mal mein allgemeiner Senf zum Urteil:

    Prinzipiell finde ich das EuGH-Urteil gut, weil es Dynamik in eine überfällige Diskussion bringt.
    Klar ist, dass der Job Krankenhausarzt offensichtlich unattraktiv geworden ist. Mittlerweile sind durch eine Reihe von Untersuchungen auch die Gründe dafür etwas klarer. Hauptgrund sind die übermäßigen nicht-ärztlichen Arbeitsinhalte mit der Folge einer schlechten Facharztausbildung. Man vergesse nicht: die Masse der Krankenhausärzte befinden sich in der Weiterbildungsphase, an deren Ende der Arzt fachlich qualifiziert Patienten behandeln soll (@ ToDo: daran müßten Sie doch höchstes Interesse haben !?). Wenn der Arbeitgeber diese Verpflichtung nicht mehr erfüllt, sucht man halt nach Alternativen. Im Ergebnis sehen wir den Mangel an Krankenhausärzten. Da sind wir schon beim Problem des EuGH-Urteils: am Mangel nicht-ärztlicher Tätigkeiten ändern die Umwandlung des Bereitschaftsdienstes in Arbeitszeit nichts. Allenfalls gibt 15000 weitere unzufrieden Krankenhausärzte, die eine Menge Geld kosten.
    Darum sehe ich ehrlich gesagt nicht, dass nun zusammen mit dem Wegfall des AIPs die Ärzte zu Tausenden in die KHs strömen werden.
    Im Gegenteil: wird Schichtdienst eingeführt fallen Bereitschaftsdienstentgelte weg, erschwert sich die Facharztausbildung in vorgegebener Zeit (in allen ooperativen Fächern ganz bestimmt, weil der einzelne Arzt viel seltener zu den Zeiten Dienst hat, in denen hauptsächlich operiert wird; wie soll der seinen Katalog vollkriegen?)und die zeitintensiven Übergaben mit Informationsverlust werden zur Regel auch auf den Normalstationen.
    Zum Wegfall des AIP: das wird die Arbeitsverdichtung zunächst erhöhen, weil die AIP-Stellen nicht 1:1, sondern eher 2:1 oder sogar 3
    :1 in Assistenzarztstellen umgewandelt werden, sodass sich die Arbeit dann auf weniger Schultern verteilt.
    So, und das alles soll also der "historische Sieg der Krankenhausärzte" sein (Montgomery.
    Ich muß Herrn Arens von der AOK zustimmen, wenn er von Resourcen innerhalb der Arbeitsprozesse in den Krankenhäusern spricht. Das zu optimieren würde Geld sparen, Effizinz bringen, Kosten senken und Ärzt zufriedener machen.
    Aber mal ganz ehrlich: wen intersessiert das alles ???


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    Dr. med. Jochen Haack
    Medizincontrolling
    Kliniken des Main-Taunus-Kreises