- Offizieller Beitrag
EU-Gericht: Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Luxemburg (dpa) - Der Bereitschaftsdienst des Personals in deutschen Krankenhäusern muss in vollem Umfang als Arbeitszeit anerkannt werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. In Deutschland müssen nun nach Angaben der Ärzte- Gewerkschaft Marburger Bund zwischen 15 000 und 27 000 Klinik-Ärzte zusätzlich eingesetzt werden.
---------------------------------------------------------------------- ----------
erschienen am 09.09.2003 um 10:06 Uhr
© WELT.de