Guten Morgen ben-ch,
der MDK beruft sich auf eine Stellungnahme des Ministerium für Gesundheit und Soziales. Keine Quellenangabe im Gutachten bzw. Vermerke dazu.
Das Tuschen-Schreiben habe ich vorliegen. Für mich ist dies ja keine bindende Richtlinie sondern nur eine Empfehlung und so sehe ich das Zitat des BmGS ebenfalls, da immer eine Einzelfallentscheidung vorliegen sollte.
Innerlich sträube ich mich gegen eine Fallzusammenlegung genauso wie mei SAP-Programm.
Der Gedanke von Herrn Lehmann ist nicht schlecht, wir werden nochmals intensiv Akteneinsicht nehmen und den Fall auch noch mal nach diesen Gesichtspunkten auseinandernehmen.