• Folgender Fall:
    Ein Pat. hat vor vor 2 Jahren wegen eines Oropharynx-Carcinom eine Neck-Dissektion OP bekommen.
    Im Zusammenhang mit dem Carcinom wurde dem Patient wegen mechanischer (stenosebedingt) Schluckstörungen eine PEG-angelegt.
    Der Pat. befindet sich jetzt in unserem Haus wegen einer "infizierten PEG-Sonde und Neuanlage" in Behandlung.

    Frage:
    Was ist hier die korrekte Haupt- und Nebendiagnose?
    Vorschlag unsererseit:
    Hauptdiagn. T85.78 Infektion durch innere Prothese, Implantat oder Transplantat.
    Wahlweise die K91.4 Funktionsstörung durch Enterosomie
    Nebendiagnosen: Z85.0 bösartige Neubildung in der Eigenanamnese oder C10.8 oropharynx-Carcinom

    Danke

    Im übrigen, wann ist eigentlich die Behandlung eines Tumors abgeschlossen?

  • Hallo Herr / Frau Jochem,

    ich würde Ihnen zustimmen mit T85.78 als HD und z85.0 als ND.
    Zu Ihrer Frage, wann eigentlich eine Tumorbehandlung abgeschlossen ist: wir haben kürzlich in einer Schulung die Auslegung gehört, dass alle bei Hauptbehandlung noch festgelegten Folgebehandlungen (geplant!) noch unter der Hauptdiagnose des Tumors laufen. Beispielsweise auch die Tumornachresektion bei Blasenkarzinom 6 Wochen nach der ersten OP, auch wenn histologisch dann kein Tumor mehr nachgewiesen wird (vgl. DKR 0204a). In Ihrem Fall war ja die Infektion nicht geplant, dieser Aufenthalt damit auch nicht.

    Freundliche Grüße aus dem grauen Brandenburg

    Elisabeth Kosche