Liebes Forum,
ich habe folgenden Fall:
Pat. 57 J., Diab. mellitus Typ 2 mit anamnestisch bekannter diabetischer Retinopathie wird in komatösem Zustand aufgenommen. Stoffwechsellage stark entgleistm, die therapiert wird.
Theoretisch könnte ich ja jetzt die E 11.01 nehmen, aber:
lt. DKR 0401b soll ja eine zwar vorhandene aber nicht behandelte Komplikation mit E 11.6... verschlüsselt werden, wobei die ND nicht kodiert wird.
Soll ich jetzt beide Schlüssel nehmen und das Koma sozusagen als Komplikation betrachten und dann "multiple Komplikationen" wie Beispiel 4 der entsprechenden DKR kodieren?
Ich danke euch sehr.
Liebe Grüße aus dem kalten und regnerischen Brandenburg.
Andrea Rückert