• Liebes Forum,

    ich habe folgenden Fall:

    Pat. 57 J., Diab. mellitus Typ 2 mit anamnestisch bekannter diabetischer Retinopathie wird in komatösem Zustand aufgenommen. Stoffwechsellage stark entgleistm, die therapiert wird.

    Theoretisch könnte ich ja jetzt die E 11.01 nehmen, aber:

    lt. DKR 0401b soll ja eine zwar vorhandene aber nicht behandelte Komplikation mit E 11.6... verschlüsselt werden, wobei die ND nicht kodiert wird.

    Soll ich jetzt beide Schlüssel nehmen und das Koma sozusagen als Komplikation betrachten und dann "multiple Komplikationen" wie Beispiel 4 der entsprechenden DKR kodieren?

    Ich danke euch sehr.

    Liebe Grüße aus dem kalten und regnerischen Brandenburg.

    Andrea Rückert :rolleyes:

  • Analog der Aufsplittung multipler Komplikationen, bei denen eine Komplikation Aufnahmeanlaß war, siehe 0401b, Beispiel 5, müßte man wohl hier

    HD E11.01 und
    ND E11.61 nehmen (Beispiel 2).

    Wobei ich zugeben muß, daß mir der Sinn des Beispiels 2 nicht ganz klar ist. Wozu eine Komplikation angeben, wenn sie nicht die Nebendiagnosendefinition erfüllt?

    Es sei denn, der Patient spritzt Insulin und hätte sich mit einer "Überdosis" in ein hypoglykämisches Koma gebracht, aber das liegt nicht vor (s. 1916a)?

    Gibt es andere Ideen?

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Sehr geehrte Frau Rückert,

    obwohl zwar bei der Diabeteskodierung vieles undefiniert ist, scheint mir Ihr Beispiel dennoch anhand der DKR kodierbar:

    In meinen Augen: Diabetes mit 2 Komplikationen (Koma und Retinopathie) also

    HD E11.71

    Die Retinopathie erfüllt Ihren Angaben nach nicht die ND-Definition -> diese also nicht kodieren.

    mfG

    C. Hirschberg

  • Ich würde mich für die Kodierung von Herrn Blaschke entscheiden wollen.

    Es sei denn, lieber Herr Hirschberg, Sie können mir erklären, wie ich bei der E 11.71 als Sekundärkode das Koma angeben kann. Ich habe leider nichts dazu gefunden.
    :isnihn:

    Andrea Rückert

  • Sorry, Ihre Entscheidung ist richtig :egypt: und Herr Blaschke hat natürlich Recht (hatte nicht bedacht, dass natürlich die Behandlung der Manifestation (Koma) eindeutig im Vordergrund steht):
    HD: E11.01

    Im ND-Bereich ist das ganze dann (nach DKR) nicht mehr so klar, wie Sie selber ja schon anführten.
    Ich persönlich würde Koma + Retinopathie als multiple Komplikationen ansehen (ND: E11.71), auch wenn das Koma bereits kodiert ist.

    mfG

    C. Hirschberg