Abrechnung bei KK-Wechsel

  • Liebes Forum,
    folgende Fragestellung macht uns derzeit Sorgen: Patientin kommt am 29.7. zur stationären Behandlung und bleibt bis 10.8. Sie wechselt am 1.8. die Krankenkasse. Ich war bislang imnmer der Meinung, dass die Kasse zahlen muss, die zum Zeitpunkt der Aufnahmefür das Mitglied verantwortlich ist. Ein DRG-Splitting ist mir nicht bekannt, wohl auch nicht machbar. Weiß jemand was Genaueres, bzw. wo ist das geregelt?
    Schönes Wochenende an alle!
    Klaus Harder

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    siehe:


    Volltext des Urteils des BSG vom 20. November 2001 Az: B 1 KR 26/00 R
    http://www.bundessozialgericht.de


    BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 20.11.2001, B 1 KR 26/00 R


    Leitsätze

    Wird eine stationäre Behandlung mit einer Fallpauschale vergütet, läßt ein nach Erbringung der Hauptleistung eintretender Kassenwechsel die Leistungszuständigkeit unberührt.

    .....

    "Im Zusammenhang kann aus den dargestellten Regelungen deshalb nur der Schluß gezogen werden, daß es sich bei Krankenhausbehandlungen, die mit einer Fallpauschale abgerechnet werden, um Einmalleistungen handelt, für die nur eine einzige Krankenkasse zuständig sein kann."


    Gruß

    E Rembs

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Wie sieht das aber aus, wenn die BG mit im Spiel ist. Wir hatten das ja schon einmal hier diskutiert, aber so richtig befriedigend waren die Antworten damals auch nicht.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Leider, leider Herr Harder haben die Krankenkassen das auch noch nicht entschieden. Aber damit Unklarheiten beseitigt werden, folgender Hinweis:
    Eine DRG ist eine Fallpauschale. Fallpauschalen sind als eine Leistung zu sehen, die nicht getrennt bzw. gesplittet werden kann, sie ist als eine zusammenhängende Leistung zu sehen.

    Im schlimmsten Falle, wenn Sie nicht weiterwissen, ist ein Anruf bei den Krankenkassen nicht schlimm. Diese werden bestimmt eine Auskunft erteilen.

    MfG
    Kutte