zuviel oder zu wenig Alkohol?

  • Liebe Kodiergemeinde,

    ein Alkoholiker wird mit akuter Intoxikation stationär aufgenommen. Es kommt eine alkoholinduzierte Pankreatitis mit akutem Schub dazu. Unter Nahrungskarenz entwickelt sich eine Entzugssymptomatik. Dieser nicht seltene Fall läßt formal die Kodierung der gesamten F10.-Untergruppen zu. Ist das sinnvoll?
    Die DRG-Systematik führt nur über die Hauptdiagnose F10.2 (Abhängigkeitssyndrom) in die V62, alle anderen in die V60Z.
    Für welche klinische Konstellation ist denn die F10.2 als Hauptdiagnose zulässig? Für den (abhängigen) Alkoholiker, der genug Johnny Walker im Blut hat, um keinen Entzug zu haben, aber zu wenig, um als "akut intoxikiert" zu gelten? Dabei dürfte es sich um einen Zustand äußerster Zufriedenheit handeln, der den Betroffenen kaum ins Krankenhaus führt!

    :buck:

    Freundliche Grüße von der Saale

    S. Henze

  • Hallo,

    Zitat


    Original von McHenze:
    ein Alkoholiker wird mit akuter Intoxikation stationär aufgenommen. Es kommt eine alkoholinduzierte Pankreatitis mit akutem Schub dazu. Unter Nahrungskarenz entwickelt sich eine Entzugssymptomatik. Dieser nicht seltene Fall läßt formal die Kodierung der gesamten F10.-Untergruppen zu. Ist das sinnvoll?

    Sie stellen hoffentlich nicht wirklich die "Sinnfrage". DKR 0501 führt auf Seite 98 aus:
    "Wenn mehr als eine vierte Stelle aus F10-F19 kodierbar ist (...) so sind alle kombinierbaren Kodes zuzuweisen."
    und weiter auf Seite 90, dass
    ".. eine vierte Stelle .1 nicht zugewiesen wird, wenn eine spezifische drogen-/alkoholbezogene Krankheit existiert, insbes. ein Abhängigkeitssysndrom oder eine psychotische Störung."

    Zitat


    Die DRG-Systematik führt nur über die Hauptdiagnose F10.2 (Abhängigkeitssyndrom) in die V62, alle anderen in die V60Z.
    Für welche klinische Konstellation ist denn die F10.2 als Hauptdiagnose zulässig?

    Die F10.2 macht m.E. nur dann als HD Sinn, wenn ein Patient zwecks geplantem Entzug zunächst in ein KH stationär aufgenommen wird.

    Interessant in diesem Zusammenhang sind auch die DRG-Änderungen ab 2004:

    HD aus {
    F10.0 Psych u VerhaltStör d Alkohol, akut Intox [ak Rausch]
    F10.1 Psych u VerhaltStör d Alkohol, schädl Gebrauch
    F10.3 Psych u VerhaltStör d Alkohol, Entzugssyndrom
    F10.4 Psych u VerhaltStör d Alkohol, Entzugssynd m Delir
    F10.5 Psych u VerhaltStör d Alkohol, psychot Störung
    F10.7 Restzust u verzög auftr psychot Stör d Alkohol
    F10.8 Sonst psychische u VerhaltStör d Alkohol
    F10.9 Nnb psychische u VerhaltStör d Alkohol }
    -> V60 A-C
    V60A Alkoholintoxikation und -entzug, Alter > 17 Jahre oder mehr als ein Belegungstag mit äußerst schweren oder schweren CC 0,962
    V60B Alkoholintoxikation und -entzug, Alter > 17 Jahre oder mehr als ein Belegungstag ohne äußerst schwere oder schwere CC 0,550
    V60C Alkoholintoxikation und -entzug, Alter < 18 Jahre, ein Belegungstag 0,167

    HD = F10.2 Psych u VerhaltStör d Alkohol, Abhängigkeitssyndrom ->
    V62Z Störungen durch Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit 0,725

    Zitat


    Für den (abhängigen) Alkoholiker, der genug Johnny Walker im Blut hat, um keinen Entzug zu haben, aber zu wenig, um als "akut intoxikiert" zu gelten? Dabei dürfte es sich um einen Zustand äußerster Zufriedenheit handeln, der den Betroffenen kaum ins Krankenhaus führt!


    Ab wann darf man einen Patienten als "akut intoxikiert" bezeichnen? Schwierige Frage.
    Eine Alkoholintoxikation als HD führt zu V60A-C mit RG 0,167-0,962.
    Die höher bewertete
    V61Z Drogenintoxikation und -entzug RG 1,050
    kann nicht durch HD akute Intoxikationen aus F10-F19 erreicht werden.

    Mit
    F11.0 Psych u VerhaltStör Opioide, akut Intox [ak Rausch]
    F11.1 Psych u VerhaltStör Opioide, schädl Gebrauch
    F11.2 Psych u VerhaltStör Opioide, Abhängigkeitssyndrom
    in die
    V63Z Störungen durch Opioidgebrauch und Opioidabhängigkeit (RG 1,505)

    Unter anderem durch
    F12.0 Psych u VerhaltStör d Cannab, akut Intox [ak Rausch]
    F13.0 Psych u VerhaltStör Sed/Hypn, akut Intox [ak Rausch]
    F14.0 Psych u VerhaltStör d Kokain, akut Intox [ak Rausch]
    F15.0 Psych u VerhaltStör Stimul/Koff, ak Intox [ak Rausch]
    F16.0 Psych u VerhaltStör d Halluzin, akut Intox [ak Rausch]
    F17.0 Psych u VerhaltStör d Tabak, akut Intox [ak Rausch]
    F18.0 Psych u VerhaltStör fl LsgMittel, akut Intox [ak Rausch]
    F19.0 Psych/VerhaltStör mult/and psychotr Sub, ak Intox [ak R]
    als HD erreicht man die
    V64A Störungen durch anderen Drogengebrauch und Medikamentenmissbrauch und andere Drogen- und Medikamentenabhängigkeit (RG 0,855)
    V64B Störungen durch anderen Drogengebrauch und Medikamentenmissbrauch und andere Drogen- und Medikamentenabhängigkeit, ein Belegungstag (RG 0,238 )

    Was also wird die Hauptdiagnose bei einer nicht seltenen Mischintoxikation/ein Belegungstag werden ?
    (Alkohol->RG 0,167, andere Substanzen->RG 0,238, Opioide-> RG 1,505).
    Hier stellt sich dann ernsthaft die Frage "ab wann darf man einen Patienten als akut intoxikiert bezeichnen?"


    Mit freundlichen Grüßen
    C. Hirschberg