Liebe Kodiergemeinde,
ein Alkoholiker wird mit akuter Intoxikation stationär aufgenommen. Es kommt eine alkoholinduzierte Pankreatitis mit akutem Schub dazu. Unter Nahrungskarenz entwickelt sich eine Entzugssymptomatik. Dieser nicht seltene Fall läßt formal die Kodierung der gesamten F10.-Untergruppen zu. Ist das sinnvoll?
Die DRG-Systematik führt nur über die Hauptdiagnose F10.2 (Abhängigkeitssyndrom) in die V62, alle anderen in die V60Z.
Für welche klinische Konstellation ist denn die F10.2 als Hauptdiagnose zulässig? Für den (abhängigen) Alkoholiker, der genug Johnny Walker im Blut hat, um keinen Entzug zu haben, aber zu wenig, um als "akut intoxikiert" zu gelten? Dabei dürfte es sich um einen Zustand äußerster Zufriedenheit handeln, der den Betroffenen kaum ins Krankenhaus führt!
:buck:
Freundliche Grüße von der Saale
S. Henze