Ein historischer Sieg?

  • Nun haben wir das Urteil, welches als historischer Sieg gefeiert wird. Im Gegensatz zu Äusserungen von Dr. Jaeger, welcher in Interviews die Einkommensverluste ziemlich bagatellisierte, bin ich der Ansicht, dass den meisten Ärzten erst langsam klar werden wird, dass sie massive Einkommenseinbrüche zu erwarten haben. Welche sich auch nicht durch gutachterliche Tätigkeiten oder Unterricht in KrPflgSchulen ausgleichen lassen, aber das glaubt er wahrscheinlich selbst nicht ganz.

    Nein, es wird so aussehen: Der ärztliche Dienst wird zum Schichtdienst, mit Nacht- und Spätdienst, evtl. werden Kliniken sogar zum geteilten Dienst greifen müssen. Inwieweit (bedingt durch die momentane Situation) bezahlte Überstunden zum Tragen kommen, das muss man abwarten. In unserer Klinik laufen derzeit Überlegungen, Ärzten einen 48Std-Vertrag anzubieten, welcher dann ja eine 20%ige Lohnerhöhung mit sich bringt. Nur: In den allermeisten Fällen wird nicht einmal das den Einkommensverlust ausgleichen, da der zusätzliche Verdienst durch Bereitschaftsdienst meist bei über 30% liegt.

    Wenn Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist, dann werden es sich die Kliniken auch nicht nehmen lassen, in dieser Zeit auch Arbeit anzuweisen: Arztbriefe, Codierung usw. - also der mit Recht immer wieder zitierte hohe Dokumentationsaufwand lässt sich hier bequem unterbringen.

    Dies bedeutet weiterhin, dass der Arbeitsplatz in der Nacht das Arztzimmer sein wird, und nicht mehr das Bereitschaftszimmer.
    Diese nämlich werden dann in der ja ständig herrschenden Raumknappheit frei werden.

    Mein vorläufiges Resümee:
    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob sich dieser historische Sieg am Ende als ein Pyrrhus-Sieg erweisen wird, weil sich Bedingungen und gerade der Verdienst nicht unbedingt zum Vorteil der Mediziner ändern werden. Ich denke nur daran, dass die bis heute gültige Regelung, dass ein Arzt bei Unterschreitung der Ruhezeit im Bereitschaftsdienst (5,5Std) am Morgen nach Hause gehen sollte, immer wieder unterwandert wurde. Nicht, weil er dringend benötigt wurde, sondern weil dadurch gleich der Freizeitausgleich erfolgt wäre - also nix mit bezahlen.

    Möglicherweise wird Herr Dr. Jäger bald die ersten Schmähbriefe bekommen. Warten wirs ab.

  • Zitat


    Original von Joe:
    Inwieweit (bedingt durch die momentane Situation) bezahlte Überstunden zum Tragen kommen, das muss man abwarten.

    Guten Morgen Joe,
    welche bezahlten Überstunden???
    Gruß Laupi

  • Zitat


    Original von Laupi:
    Guten Morgen Joe,
    welche bezahlten Überstunden???
    Gruß Laupi

    Nun, das war sicher etwas unscharf formuliert, bzw. im übertragenen Sinn gemeint, siehe weiter unten.

    ".....In unserer Klinik laufen derzeit Überlegungen, Ärzten einen 48Std-Vertrag anzubieten, welcher dann ja eine 20%ige Lohnerhöhung mit sich bringt."

    Heisst, die derzeitige Ärzteknappheit dadurch zu kompensieren, indem man jedem Arzt einen 48Std-Vertrag anbietet, und damit sozusagen jede Woche 8Std. mehr bezahlt. Das bringt mehr Ärzteanwesenheit und schmälert den Einkommensverlust. Interessant dabei ist natürlich: Behält man die 8-Std-Schichten bei, dann bedeutet das faktisch eine 6-Tage-Woche und beinhaltet das klassische 3-Schicht-Modell Früh/Spät/Nacht. Nicht sehr doll. Ich denke eigentlich mehr an verlängerte Schichten, also 11 oder 12 Stunden.

    zB (Beginn 7:00):
    x Frühdienste (Kernarbeitsdienste) wie bisher bis 15: 30
    1 langer Frühdienst bis 19:45 (12 Stunden + 45 Min. Pause)
    1 Nachtschicht 19: 30-7:15 (11 Stunden + 45Min. Pause)

    Nur mal so als Beispiel.

  • Hallo Joe, liebe Gemeinde,
    immer mit der Ruhe...um das Einkommen würde ich mir zuletzt Sorgen machen. Die Schwierigkeit liegt m.M. nach in der Anpassung des Arbeitsprozesses (Aufnahme/Behandlung/Entlassung) an das Vorhandensein von Resourcen. Welche Arbeitszeit (max.48h/Woche und 11/Tag)sie wählen, hängt ab von der zu bewältigenden Arbeit und der Anzahl an VK, die sie haben oder bezahlen können.
    Was den Gehaltsausfall betrifft: in den meisten Fällen werden erlaubte Nebentätigkeiten (Notfallpraxis) besser bezahlt als die Arbeit im Krankenhaus !
    Meine Frage lautet daher eher: welche Arbeitszeitmodelle sind EuGH, BAT und ArbZG konform 8so rasend viel Resonanz gab es bisher nicht...)

    Grüße Poschmann

    Poschmann

  • hallo G.Poschmann

    Zitat


    Original von gerald_poschmann:
    ...immer mit der Ruhe...um das Einkommen würde ich mir zuletzt Sorgen machen.

    da hat mir ein Oberarzt gestern das pure Gegenteil erzählt.

    Zitat


    Die Schwierigkeit liegt m.M. nach in der Anpassung des Arbeitsprozesses (Aufnahme/Behandlung/Entlassung) an das Vorhandensein von Resourcen.

    Ihr Wort in Gottes Ohr, wie man so schön sagt. Diese bis jetzt nicht erfolgte Anpassung der Arbeitsprozesse. Genau davon ist die Rede, wenn Kostenträger und Politik abwehren: Besser organisieren, mehr Ressourcen nutzen. Mich ärgert dabei am meisten, dass sie garnicht so unrecht haben.

    Wir haben es in einem Krankenhaus mit einer traditionalistischen, festgefahrenen und unflexiblen Organisation zu tun, die nicht selten lobbyistisch gesteuert ist. Übrigens in einer Struktur, die so viele verschiedene Berufsgruppen unter einem Dach beherbergt, wie in keinem anderen vergleichbaren Unternehmen.

    Wenn das EuGH-Urteil uns jetzt endlich dazu zwingt, an diesen Dingen etwas zu ändern, dann kann auch ich der ganzen Sache mehr positive Aspekte abgewinnen. Spätestens jetzt müssten wir die Kräfte bündeln und nicht mehr dem unausgesprochenen Grundsatz frönen, der da lautet:

    "Es ist alles schlecht, aber es darf sich nichts ändern"

    Zitat


    Welche Arbeitszeit (max.48h/Woche und 11/Tag)sie wählen, hängt ab von der zu bewältigenden Arbeit und der Anzahl an VK, die sie haben oder bezahlen können.

    Die Arbeit (Zeitpunkt, Reihenfolge) muss ohne Rücksicht auf Gewohnheiten und Pfründe neu organisiert werden, und zwar sowohl patientengerecht als auch wirtschaftlich. Nicht nur ich....ganze Heerscharen von Beratern haben sich daran in der Vergangenheit die Zähne ausgebissen. Oh ja, es gibt sie, diese Ideen und Innovationen.
    Man muss sie nur noch umsetzen.

    Zitat

    Was den Gehaltsausfall betrifft: in den meisten Fällen werden erlaubte Nebentätigkeiten (Notfallpraxis) besser bezahlt als die Arbeit im Krankenhaus !

    Das mag sein, wird aber die Masse der Ärzte nicht beruhigen. Soviel Notfallpraxen und ähnliche Möglichkeiten gibt es einfach nicht.

    Zitat

    Meine Frage lautet daher eher: welche Arbeitszeitmodelle sind EuGH, BAT und ArbZG konform 8so rasend viel Resonanz gab es bisher nicht...)

    Meine Antwort darauf ist: Es gab bisher genügend Modelle, die sowohl-als-auch-konform waren. Sie waren bei den Beteiligten nur nicht durchzusetzen. Und es wird auch jetzt Modelle geben. Selbst der MB hat schon eines parat.

    Gruss Joe

  • Zitat


    Original von gerald_poschmann:
    Hallo Joe, liebe Gemeinde,
    ...
    Meine Frage lautet daher eher: welche Arbeitszeitmodelle sind EuGH, BAT und ArbZG konform 8so rasend viel Resonanz gab es bisher nicht...)

    Grüße Poschmann

    Hallo Herr Poschmann,
    vielleicht hilft Ihnen das hier weiter:
    http://lasi.osha.de/publications/lv/lv30.pdf

    Gruß
    Haack

    --
    Dr. med. Jochen Haack
    Medizincontrolling
    Kliniken des Main-Taunus-Kreises

  • Hallo,

    nun muss es erst einmal deutsches Recht werden. Dann haben wir das Problem, dass die Krankenhäuser irgendetwas tun müssen, innerhalb von Nullrunden. Machen wir uns nichts vor - Budgets gibt es bis 2007.

    Dann haben wir evtl. das Problem, dass mehr Ärzte wieder mit noch mehr Bürokratie zugeschüttet werden. Ich sehe überhaupt keine politischen Willen, dieses Grundübel abzubauen.

    Ach ja, da haben wir doch noch das Problem, dass sich schon jetzt weniger Ärzte in den Kliniken wiederfinden, da woanders ohne jegliche Verantwortung für den Patienten viel besser Geld verdient wird, wo andere, relativ fixierte Arbeitszeiten schon jetzt herrschen (..und einmal in der Woche ging er zu seiner Krankenkasse, um schwerwiegende Entscheidungen zu treffen).

    Mit wem sollen andere Zeitmodelle umgesetzt werden?
    Historischer Sieg? Es hat eine Klarstellung stattgefunden, mehr nicht. Man darf auf die Umsetzung gespannt sein. Mehr Ärzte bedeuten eigentlich auch teuere DRG, oder so. Vielleicht aber kommt im nächsten Jahr die Negativveränderungsrate?

    In jedem Fall bleibt es spannend, mehr kann ich dazu nicht sagen.
    Weiß jemand mehr?


    Gruß

    B. Domurath
    Bad Wildungen

  • Guten Morgen,

    Zitat


    Original von bdomurath:
    Hallo,

    ...... dass mehr Ärzte wieder mit noch mehr Bürokratie zugeschüttet werden.


    ähm, wo jetzt? Aber doch nicht im Zusammenhang mit dem EuGH-Urteil, oder habe ich jetzt etwas verpasst? Es ist doch im Gegenteil so, dass Arbeitszeit statt Bereitschaftsdienst mehr Raum für solche Tätigkeiten lässt, oder nicht?

    Zitat

    Ach ja, da haben wir doch noch das Problem, dass sich schon jetzt weniger Ärzte in den Kliniken wiederfinden, da woanders ohne jegliche Verantwortung für den Patienten viel besser Geld verdient wird,


    sind Sie sicher, dass Sie jetzt von Ärzten sprechen? Wenn ja, dann wäre meine spontane Diagnose: Studium knapp verfehlt. Es gibt viele schöne Berufe mit geregelten Arbeitszeiten.

    Zitat

    Mit wem sollen andere Zeitmodelle umgesetzt werden?


    mit den Ärzten, die als Arzt arbeiten wollen und zwar zu den Bedingungen, die sie sich selbst gewünscht haben (EuGH-Urteil). Es gibt übrigens derzeit soviel Medizin-Studienplatz-Bewerber wie seit 18 Jahren nicht mehr. Wenn die Arbeitsmodelle da sind, und die Ärzte dankend abwinken, dann haben sie sich wahrlich einen Schuss ins Knie geleistet. Gerade das allerdings ist meine Befürchtung.

    Zitat

    Historischer Sieg?


    ein Ausdruck aus der Ärztevertretung.

    Zitat

    Mehr Ärzte bedeuten eigentlich auch teuere DRG, oder so.


    ?(

    Zitat

    In jedem Fall bleibt es spannend, mehr kann ich dazu nicht sagen.


    Da pflichte ich Ihnen bei ;)

  • Nochmal zum Original-Interview mit Dr. Jaeger:

    _______

    Frage: Einige Kollegen befürchten einen massiven Einkommensverlust, wenn die Dienste wegfallen sollten...

    Dr. Jaeger: ...wir haben aber mit dem Marburger Bund ausgerechnet, dass diese Verluste zu einem großen Teil durch Wochenend- und Nachtzuschläge bei den entsprechenden Schichten wieder ausgeglichen werden können. Auch durch geregelte bezahlte Überstunden, deren Anzahl ausgehandelt werden müsste, könnte das Gehalt weiter aufgestockt werden. Zudem sollte jedem Arzt bewusst sein, dass es - wenn es nur um den finanziellen Aspekt geht - auch außerhalb des Krankenhauses Verdienstmöglichkeiten gibt: zum Beispiel gutachterliche Tätigkeiten, Praxisvertretungen oder durch Lehrtätigkeit in Krankenpflegeschulen etc., die zum Teil erheblich besser bezahlt werden als Bereitschaftsdienste im Krankenhaus.
    _______

    Ich weiss zwar nicht, welchen Tarifvertrag Herr Jaeger und der MB nun meint - fest steht, dass im BAT ein Nachtzuschlag von nicht mal € 2.- pro Stunde bezahlt wird, der Samstagszuschlag liegt unter einem €, und an Sonn- und Feiertagen ist auch nicht sehr viel mehr zu verdienen. Geht man einmal von 6 Nachtdiensten, einem Samstag und einem Sonntag pro Monat aus, dann kämen ca. 120.- € brutto heraus.
    Für Krankenschwestern schon lange bittere Realität.
    Verblüffend auch, dass Ärzte nun doch wieder soviel Kraft haben sollen, um nebenbei zu arbeiten, wo sie die Ruhezeiten doch so dringend nötig hätten.

    In Ergänzung zu meinen weiter oben gemachten Ausführungen zu Arbeitsmodellen möchte ich anfügen, dass ich heute Kenntnis erlangt habe, dass die tägliche Arbeitszeit nun doch nicht gelockert werden soll, das heisst, dass weiterhin 8Std tägliche Arbeitszeit als Vorschrift gelten.
    Das ist bitter, bedeutet nämlich in der Konsequenz, wie schon erwähnt, dass aus 48Std-Verträgen zwingend eine 6-Tage-Woche wird.
    Sehr sehr schade und sehr unflexibel und kurzsichtig gedacht vom Gesetzgeber. Aber das sind wir ja gewohnt.

  • Hallo Joe,
    jetz wird es aber spannend, wird auch nur annähernd der Änderungsantrag der Regierung umgesetzt:
    1. Einführung des Begriff Arbeitsbereitschaft
    2. tägliche Arbeitszeit (s. Arbeitsbereitschaft)mit Zeitausgleich (tarifgebunden), aber auch ohne Zeitausgleich (tarifungebunden) durchaus deutlich länger als 11h, bedarf allerdings der schriftlichen Zustimmung des Arbeitnehmers. Festgelegt ist nur die anschließende Ruhezeit von 11h.
    3. wöchentliche Arbeitszeiten durchschnittlich 48h (bezogen auf 12 Monate)...ich beschäftige mich gerade mit Modellen, die bis 60 Wochenstunden aufweisen...

    Klartext (man möge mich korrigieren, falls ich mich irre...):
    1. Anhebung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit als Vollstunden bis 48h entsprechen etwa dem bisherigen Einkommen aus den Bereitschaftsdiensten (aus ärztlicher Sicht), ist aber auch abhängig von der Anzahl der bislang geleisteten Dienste
    2. Mehrkosten für die Krankenhäuser entstehen durch die Umwandlung von Dienststufe D in Vollarbeit und durch die Begrenzung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 48h pro Arzt, bezogen auf 12 Monate (es müssen zusätzliche Ärzte eingestellt werden). Um es am Modell zu verdeutlichen: wenn Ärzte 100 Bereitschaftsstunden pro Monat einreichen, entspricht das 25h/Woche+38,5 Tarif (+/- 2Stunden außerhalb des Tarifs)=63,5H/Woche. Bei max.Arbeitszeit von 48h müssen 15h/Woche durch Neueinstellungen abgedeckt werden, entsprechend einer Aufstockung im Assistenzbereich (und OA mit Bereitschaftsdienst) von 40% der VK...korrekt?
    3. Die Rolle der Tarifbindung wird über die Arbeitszeitmodelle an Kliniken entscheiden
    4. und wie war das mit der schriftlichen Zustimmung des Arbeitnehmers ?...

    hmhmhmhm

    Grüße Poschmann

    Poschmann

  • Hello Mr Poschmann :look:
    erst mal Glückwunsch zur 100. Post 8)

    Zitat


    Hallo Joe,
    jetz wird es aber spannend, wird auch nur annähernd der Änderungsantrag der Regierung umgesetzt:
    1. Einführung des Begriff Arbeitsbereitschaft


    ja, ich hab das alles gelesen. Den Begriff "Arbeitsbereitschaft" gibt es im BAT aber schon länger. Die Mitarbeiter in unserem Rettungsdienst arbeiten so (8Std bezahlt, 12Std. anwesend)

    Zitat

    Klartext (man möge mich korrigieren, falls ich mich irre...):
    1. Anhebung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit als Vollstunden bis 48h entsprechen etwa dem bisherigen Einkommen aus den Bereitschaftsdiensten (aus ärztlicher Sicht), ist aber auch abhängig von der Anzahl der bislang geleisteten Dienste


    Richtig, das ist jetzt auch grundsätzlich die Voraussetzung in allen meinen Modellen. Bei uns bspw. ist es allerdings so, dass die Vergütung des bisherigen Bereitschaftsdienstes mehr als 20% des Einkommens ausgemacht hat. z.T. wesentlich mehr. Ärzte werden sich definitiv auf einen Einkommensverlust einstellen müssen.

    Zitat

    2. Mehrkosten für die Krankenhäuser entstehen durch die Umwandlung von Dienststufe D in Vollarbeit und durch die Begrenzung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 48h pro Arzt, bezogen auf 12 Monate (es müssen zusätzliche Ärzte eingestellt werden). Um es am Modell zu verdeutlichen: wenn Ärzte 100 Bereitschaftsstunden pro Monat einreichen, entspricht das 25h/Woche+38,5 Tarif (+/- 2Stunden außerhalb des Tarifs)=63,5H/Woche. Bei max.Arbeitszeit von 48h müssen 15h/Woche durch Neueinstellungen abgedeckt werden, entsprechend einer Aufstockung im Assistenzbereich (und OA mit Bereitschaftsdienst) von 40% der VK...korrekt?


    Nun, die Rechnung ist zwar mathematisch korrekt, aber ich gehe davon aus, dass gerade jetzt dringend über Organisationsstrukturen nachgedacht werden muss. Mehrkosten werden nicht zu refinanzieren sein.

    Zitat

    3. Die Rolle der Tarifbindung wird über die Arbeitszeitmodelle an Kliniken entscheiden


    Ich würde es mal so sagen: Private KH-TRäger befinden sich in einer besseren Ausgangssituation, weil sie es einfacher haben, auf Arbeitsmarkt-Bedingungen zu reagieren. Also jetzt mal salopp ausgedrückt: da wird der Arzt eben besser bezahlt (angelockt) und bei der Putzfrau wird das wieder reingeholt. Klingt hart, aber so funktioniert das. Allerdings auch nur solange, bis es wieder genug Ärzte gibt.

    Zitat

    4. und wie war das mit der schriftlichen Zustimmung des Arbeitnehmers ?...


    Wenn der ärtzliche Dienst begriffen hat, welche Auswirkungen das EuGH-Urteil hat (bzw im schlimmsten Fall haben kann), dann werden sie zähneknirschend unterschreiben. Da bin ich mir sehr sicher.

    Meine persönliche Zusammenfassung nach Bekanntgabe des Änderungs-Entwurfes:
    Chance verpasst. Eine Anhebung der täglichen Arbeitszeit, bzw. Begrenzung auf 12Std wäre das Gebot der Stunde gewesen. Anstatt dessen müssen die Ärzte in Zukunft die Kröte schlucken, dass sie im neuen "Bereitschaftsdienst" (also Arbeitszeit mit Arbeitsbereitschaft)12Std. anwesend sein müssen und nur 8Std. bezahlt bekommen. Dies entpricht einer Gesamtbezahlung der 12Std. von ca. 67%. Eine krasse Verschlechterung zur bisherigen Stufe D im Bereitschaftsdienst. Mir ist im Moment noch nicht ganz klar, ob dabei geschlafen werden darf/kann. Muss mich noch erkundigen. Weiss das jemand?

    Plus: Bedingt durch die Tatsache, dass dieser 12-Std-Dienst nur mit 8 Stunden berechnet wird, wird aus den wöchentlichen 48Std. zwingend eine 6-Tage-Woche (weil hintereinander nix mehr geht. Es ist eben doch ein Unterschied, ob man von zB Mittwochmorgen bis Donnerstagmittag anwesend ist, oder für die gleiche Arbeitsleistung 3x kommen muss - Mittwoch, Donnerstag und Freitag). Nochmal eine Verschlechterung des Freizeitwertes. Wer das nicht will, und bei der 5-Tage-Woche mit 40Std (38,5) bleibt, der hat finanziell endgültig die Karte gezogen, die mit einem bestimmten Körperteil zu tun hat.

    Das ist alles nicht sehr erfreulich.
    Ach ja, wir reden hier immer nur von Ärzten. Die gleiche Problematik betrifft ja alle Berufe, die Bereitschaftsdienst erbracht haben. Nur mal so am Rande.