Guten Tag, Freunde des Forums,
Aus dem KHEntgG geht hervor: Wird eine Patient wegen Komplikationen wieder in dasselbe KH aufgenommen, ..., darf für die Kalendertage innerhalb der Grenzverweildauer dieser FP die FP nicht erneut berechnet werden.
Im KFPV steht: Maßgeblich für die Ermittlung der Verweildauer ist die Zahl der Belegungstage (nicht Kalendertage), ..., ohne den Verlegungs- und Entlassungstag aus dem KH, ...
1. Fall: 08.05. - 15.05.03 - 7 Belegungstage
2. Fall: 22.05. - 30.05.03
Obere Grenzverweildauer 19 Tage (1. Tag mit Zuschlag)
Meines Erachtes wird ab dem 27.05.03 tagesbezogenes Entgelt, da der Entlassungstag nicht als Belegungstag gesehen wird und nicht zur Verweildauer hinzugezogen wird.
Wer kann mir sagen, welche Tage zur Berechnung der Oberen Grenzverweildauer bei Wiederaufnahme wegen Komplikationen genommen werden????
Viele Grüsse und Merci
Claudia
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