• Hallo Forum,
    laufen reine Selbstzahler (also zum Beispiel ausländische Patienten) außerhalb des Budgets, also Fallmengengerüst bleibt unbeeinflußt ? Kann mir jemand helfen, insbesondere mit einer rechtlichen Grundlage ? Vielen Dank !

    Grüße aus Mülheim
    jgiehler

  • Hallo Herr Giehler (?)

    soweit ich weiß ist die Lage so:

    Reine Selbstzahler laufen tatsächlich völlig außerhalb des Budgets. Deren Fallzahlen werden entsprechend im Fallmengengerüst nicht berücksichtigt.

    Diese Erlöse müssen aber sehr wohl gesondert ausgewiesen werden bei der Budgetverhandlung und zwar auf Blatt B1 bzw. B2 der AEB (§11 Abs. 4 und Anlage 1 des Krankenhausentgeltgesetzes).

    Wenn übrigens diese Umsätze einen wesentlichen Umfang erreichen, wird es Zeit, sich über die öffentliche Förderung Gedanken zu machen. Der deutsche Steuerzahler ist nicht interessiert an der Förderung von Betten, auf die statt Steuerzahler reiche Ausländer versorgt werden...
    Grundsätzlich müsste auf Grund einer solchen Belegung die Bettenzahl im Krankenhausplan reduziert werden (§8 Krankenhausfinanzierungsgesetz).

    Ich hoffe das hilft; schöne Grüße

    R. Salomé

    PS Was macht ein DRG-beauftragter Arzt bei der PVS? ?(

  • Hallo jgiehler,

    das KH hat die Wahl, ausländische Patienten, die mit dem Ziel einer Krankenhausbehandlung in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, nicht im Rahmen des Gesamtbetrags abzurechnen (§ 3 Abs. 7 KHEntgG). Voraussetzung ist aber eine Kostenausgliederung für diese Fälle (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. e) KHEntgG). Hierdurch soll eine Doppelfinanzierung der Kosten ausgeschlossen werden.

    Für sonstige Selbstzahler gibt es m. E. keine Grundlage zur Abrechnung außerhalb des Gesamtbetrags.

    Gruß

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo Hr Schmitt, Hallo Hr. Salomé,
    Vielen Dank für die Antworten, die mir schon sehr geholfen haben. Zusammenfassend kann man sagen, dass inländische Selbstzahler innerhalb des Budgets laufen, ausländische bei Verlangen des Krankenhauses ausgegliedert werden können. (Also vor den Budgetverhandlungen in Absprache mit den Verhandlungspartnern). Falls ich, das falsch sehe wäre ich für Korrekturen dankbar.

    PS Was macht ein DRG-beauftragter Arzt bei der PVS?
    @Hrn Salomé: Es Spekulationen (bzw. Verlautbarungen) des BMGS, dass die Wahlleistungsvergütung so wie es sie jetzt gibt in der Zukunft abgeschaft wird. Daher sucht die PVS nach einem neuen Abrechnungsfeld. In naher Zukunft wollen wir auch im Bereich DRG Abrechnung anbieten. In naher Zukunft werden wir damit auch an die Öffentlichkeit gehen. ;)
    --
    Grüße aus Mülheim
    jgiehler

    Grüße aus Mülheim
    jgiehler

  • Hallo zusammen,

    das kann man noch beliebig komplizieren :no:

    Auch bei den ausländischen Patienten gäbe es da noch Ausnahmen. Wenn ausländische Patienten nämlich zum Zwecke der med. Behandlung einreisen und von ihrer Krankenkasse mit einem entsprechenden Formular E111 oder E112 ausgestattet sind, wird budgetrelevant über die AOK abgerechnet. Diese Formulare sind zwar eigentlich Auslandskrankenscheine für private/berufliche Aufenthalte, werden aber auch für Behandlungsaufenthalte ausgegeben.
    --
    Rolf Grube
    FA für Anästhesie
    Med. Controlling
    Klinikum Krefeld gGmbH
    Lutherplatz 40
    47805 Krefeld

    Grüße aus dem Rheinland

    Rolf Grube, MBA
    FA für Anästhesie