Verlegung ohne medizinische Notwendigkeit

  • Liebes Forum,
    folgendes Kodierproblem plagt mich derzeitig:
    Patient wird mit Angina pectoris - Symptomatik in Krh. A aufgenommen und diesbezüglich behandelt (Intensivstation, Vollheparinisierung etc.).Subjektive Beschwerdefreiheit konnte erreicht werden. Von dort wurde ein Termin zur Coronarangiographie in Krh. C vereinbart.
    Zwischenzeitlich wurde der Patient in unser heimatnahes Krh. B verlegt. Hier verweilte der Patient auf der Intensivstation zur Beobachtung mit EKG und Heparinperfusor. Patient hatte keine neuerlichen pectanginösen Beschwerden und wurde termingerecht ins Krh. C von uns weiter verlegt.
    Für mich stellt sich primär die Frage nach der Indikation für den Krankenhausaufenthalt bei uns (Krh.B)
    Weiterhin bin ich mir nicht sicher, ob ich den Verdacht auf I25.- als Verdachtsdiagnose - bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus D008b - kodieren kann. Sicher bin ich aber, dass es hier bestimmt Rückfragen seitens des Kostenträgers geben wird.
    Was sagt das Forum?
    Mit pectanginösen symptomatischen Grüßen vom Nordlicht. :itchy: