Posttraumatische Coxarthrose und Metallentfernung

  • Hallo liebe Mitkämpfer,

    ein Patient mit einer osteosynthetisch versorgten Femurkopffraktur entwickelte eine posttraumatische Coxarthrose (M16.5). Um eine TEP einbauen zu können, musste zuerst die Entfernung der Osteosynthesevorrichtung (Z47.0) erfolgen. Wenn die Aufnahme wegen der Metallentfernung erfolgt, muss die ehemalige Fraktur, gefolgt von Z47.0 kodiert werden. Wenn das alles aber Nebendiagnose /-prozedur ist, muss dann auch die Femurkopffraktur mit kodiert werden? Wenn ich das mache, komme ich in die nächst hörere DRG, weil die S72.10 ein CCL von 4 mit bringt. Ist das richtig?

    Grüße aus dem sonnigen Brandenburg

    :look:

    Elisabeth Kosche

  • Hallo Frau Kosche, hallo Forum,

    Da der Patient ja nicht zur Metallentfernung, sondern zur TEP aufgenommen wird, sollten Sie die Z47.0 nicht kodieren, wohl aber die entsprechende Prozedur der Metallentfernung.

    Statt der S72.10 ist die T93.1 (Folgen einer Fraktur des Femurs) zu verwenden. Siehe auch DKR 1913a.

    Viele Grüße,

    P. Möckel