• Hallo Forum,
    hier wieder eine Frage zum leidigen Thema AP oder KHK als HD.
    Beispiel:
    Patient zeigt AP-Symptomatik, wird mit Rettungswagen in die Klinik gebracht. Erstversorung im Rettungswagen mit Nitro etc. Patient kommt bei uns in der Klinik an - beschwerdefrei!! Er hat zum Zeitpunkt der Aufnahme keine AP-Symptomatik/Beschwerden.
    KHK ist bereits durch Koronarangiographie nachgewiesen.
    Mein Doc. würde die AP zur HD machen - ich nicht, da zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Symptome vorhanden waren. Ich würde lieber die KHK mit I25.11 kodieren.
    Wie verhalte ich mich bei solchen Patienten generell, die im Rettungswagen erstversorgt wurden und bei uns zum Zeitpunkt der Aufnahme keine AP-Symptomatik zeigen?
    Gruß aus dem sonnigen Norden:smokin:

  • Hallo Forum,
    beschwerdefrei .. wieder heim gehen lassen? Bei mir wäre auch die AP I20.~ Hauptdiagnose, weil sie Grund für den stationären Aufenthalt war. Kontrolle ob die Beschwerdefreiheit anhält oder ob die Beschwerden wiederkehren. Sicher wurde der Patient überwacht, was auch Grund für die stationäre Aufnahme ist.
    Mit einer behandelten KHK allein muss man nicht unbedingt ins Krankenhaus.

    aus dem spätsommerlichen Bayern
    --
    Liebe Grüße
    :rolleyes: Hella

    Schöne Grüße an den Rest der Welt!

    Hella

  • Liebe Kollegen,
    wäre dies nicht ein Fall für die Hauptdiagnose Z03.4 Beobachtung bei Verdacht auf Herzinfarkt, Nebendiagnose KHK?

    Viele Grüße aus dem ebenfalls noch sonnigen Höxter

    Dr. S. Stephan

  • Zitat


    Original von Stephan:
    wäre dies nicht ein Fall für die Hauptdiagnose Z03.4 Beobachtung bei Verdacht auf Herzinfarkt, Nebendiagnose KHK?

    Das hört sich gut an.

    Was aber, wenn der Patient jetzt doch nicht mit dem Notarzt, sondern zu Fuß kam und erst im KH sein Nitro bekommen hat, worauf er prompt beschwerdefrei wird?

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo,
    für mich ist der Grund der stationären Aufnahme die AP, auch wenn sie anbehandelt wurde. Das Ansprechen auf Nitro ist doch der entscheidende Hinweis auf eine AP. Und eine evtl auch nur kurz anhaltende Beschwerdelinderung/-freiheit ist noch kein Ausschluß eine instabilen AP.
    Der Aufnahmegrund ist für mich berechtigt (auch wenn vor Zeiten in der sog. Meck-Pomm-Liste die AP als Fehlbelegungsdiagnose aufgeführt war!).
    Auch die Nordsee hat noch ihre warmen Tage, Gruß daher
    whv-ud

  • :defman:

    Diese Frage stellen gerne die Krankenkassen und als Optionshaus darf man sich damit rumschlagen.
    HD: AP
    ND: KHK

    Die Z03.4 nur verschlüsseln, wenn man sonst gar nichts anderes findet.
    Wollten auch erst damit zum Ausdruck bringen, daß wir einen gewissen Aufwand mit dem Patienten hatten (Perfusor, Labor, EKG Kontrollen, Schockblatt), die Krankenkassen sahen das aber anders und auch in den DKR steht drin, das man die Z03. nur angibt, wenn man sonst nichts gefunden hat.
    --
    J.Heck

    J.Heck

  • Hallo Forum
    eine symptomlose KHK führt in der Regel nicht zu einer stationären Aufnahme. Also nur die symptomatische d.h. Angina pectoris oder schlimmstenfalls ein Myocardinfarkt. Insofern kann aus meiner Sicht in diesem Falle nur die Angina als Hauptdiagnose in Frage kommen.
    Aber in diesem Zusammenhang eine Frage meinerseits an das Forum.
    In unserem Krankenhaus schwelt die Frage: Wie stehts es mit einem Myocardinfarkt. Die einen verschlüsseln die KHK mit sozusagen als
    Grundkrankheit. Die andern lassen die KHK weg mit dem Argument, ein
    Myocardinfarkt sei immer die Folge einer KHK und somit schon inbegriffen. Beide Argumente haben etwas für sich. In den DKR bin
    ich leider nicht fündig geworden.
    Gruß Peter aus Saarbrücken frühherbstlich mild

  • Hallo,

    bitte die Kirche im Dorf zu lassen, und nicht die gesamte Medizin vor lauter Verwirrung durch den MDK zu vergessen.

    Die Frage ist nicht, ob der Pat zum Zeitpunkt der Aufnahme Beschwerden hatte, sondern was der Grund für die stationäre Aufnahme war.
    (s. DKR 002b:
    Die Hauptdiagnose wird definiert als:
    „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.”)

    WENN der erste obige Pat. mit AP stationär aufgenommen wurde, dann deshalb, und weil man nicht weiß, ob er gleich wieder nach ABklingen der Nitratwirkung Beschwerden bekommt.

    Also
    I20.*
    und
    I25.11

    Zur letzten Frage:
    Ihre Mediziner darüber aufklären, daß zwar die KHK die bei weitem häufigste, aber keineswegs die einzige Ursache des akuten Myokardinfarkts ist. (Es gibt unzählige weitere, z.B. Embolie, Koronariitis, Polycythaemia vera etc.. in guten Lehrbüchern ist damit eine ganze Seite zu füllen...)

    Da beim akuten Infarkt die chronische KHK mitbehandelt wird, ist die Kodierung der KHK keine Frage.


    Gruß von

    Mautner

    Viele Grüße von

    Mautner

  • Hallo Herr Mautner
    Danke für die prompte Antwort, aber so ganz habe ich das nicht verstanden. Sie sagen auf der einen Seite es gibt neben der KHK "unzählige" weitere Ursachen für einen Myocardinfarkt, sagen aber auf der anderen Seite die Kodierung der KHK ist keine Frage, da die chronische KHK mitbehandelt wird. Es gibt also einen Myocardinfarkt ohne KHK (wie von ihnen erwähnt aus anderen Ursachen z.B Polyzythämie), die KHK wird aber selbstverständlich mitbehandelt. Dem kann ich leider nicht so ganz folgen. Bitte um weitere Erläuterung.
    Gruß Rekowsky

  • Hallo,

    da wie gesagt, die KHK beim Infarkt allermeistens vorliegt, wird sie in den Fällen immer mitbehandelt und in diesen Fällen deshalb auch kodiert.
    In den - wenigen - Fällen, bei denen keine KHK vorliegt, wird diese natürlich weder behandelt, noch kodiert.
    Sondern dann wird, wenn bekannt und möglich, die andere zugrundeliegende Erkrankung behandelt und kodiert.

    Alle Klarheiten beseitigt?


    Gruß von

    Mautner

    Viele Grüße von

    Mautner