Hallo Forum,
leider beschäftigen sich die DKR ja nur mit den Entlassungsdiagnosen und ich weiß natürlich, daß auch nur diese DRG- und gruppierungsrelevant sind.
Trotzdem:
Wie kann / soll mit den Aufnahmediagnosen verfahren werden? Diese sind ja (naturgemäß) gerne mal etwas unspezifisch ("V.a.Z.n.....") oder allgemein.
Spricht eine geltende Richtlinie dagegen, zur Untermauerung der Aufnahmeindikation und zur Vereinfachung der Diskussion "maximal" zu kodieren (Bsp: "V.a. Ovarialtumor" --> C56 "Bösartige NB des Ovars").
Das soll nicht dazu aufrufen, Aufnahmediagnosen (AD) hemmungslos zu upcoden (up zu coden?) sondern die vielen Unsicherheiten und das Vorläufige der AD einzuebnen und zu vereinheitlichen.
Dem scheinbar gelegentlich mal vorkommenden Lapsus mancher Kassen, aus dem Aufnahmedatensatz die "Erwartungs"-DRG zu ermitteln und dann auch nur diese bezahlen zu wollen, würde mit derartigem Vorgehen ebenfalls abgeholfen. Man würde sich bestenfalls freuen, wenn dann doch nur z.B. eine Ovarialzyste im Entlassungsdatensatz steht.
Viele Grüße
PB