Aufnahmediagnosen - wie kodieren?

  • Hallo Forum,

    leider beschäftigen sich die DKR ja nur mit den Entlassungsdiagnosen und ich weiß natürlich, daß auch nur diese DRG- und gruppierungsrelevant sind.
    Trotzdem:
    Wie kann / soll mit den Aufnahmediagnosen verfahren werden? Diese sind ja (naturgemäß) gerne mal etwas unspezifisch ("V.a.Z.n.....") oder allgemein.
    Spricht eine geltende Richtlinie dagegen, zur Untermauerung der Aufnahmeindikation und zur Vereinfachung der Diskussion "maximal" zu kodieren (Bsp: "V.a. Ovarialtumor" --> C56 "Bösartige NB des Ovars").

    Das soll nicht dazu aufrufen, Aufnahmediagnosen (AD) hemmungslos zu upcoden (up zu coden?) sondern die vielen Unsicherheiten und das Vorläufige der AD einzuebnen und zu vereinheitlichen.

    Dem scheinbar gelegentlich mal vorkommenden Lapsus mancher Kassen, aus dem Aufnahmedatensatz die "Erwartungs"-DRG zu ermitteln und dann auch nur diese bezahlen zu wollen, würde mit derartigem Vorgehen ebenfalls abgeholfen. Man würde sich bestenfalls freuen, wenn dann doch nur z.B. eine Ovarialzyste im Entlassungsdatensatz steht.

    Viele Grüße
    PB

  • Zitat


    Original von PeterBrenk:
    ...leider beschäftigen sich die DKR ja nur mit den Entlassungsdiagnosen ...

    Hallo Herr Brenk,
    auch wenn ich Ihren weiteren Ausführungen zustimme ("...scheinbar gelegentlich mal vorkommenden Lapsus mancher Kassen..."), so kann ich nicht erkennen, dass sich die DKR nur mit den Entlassdiagnosen befassen. Die Codierung bei Entlassung wird sicherlich unter abrechnungsspezifischen Gesichtspunkten betrachtet deutlicher beschrieben, m.E. gilt jedoch die Systematik der Kodierrichtlinien auch für die Codierung der Aufnahmediagnosen. Es handelt sich doch um "Allgemeine und spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren" und eben nicht um die "Anleitung zur korrekten Codierung von entgeltrelevanten Diagnosetypen" - oder doch?

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant

    Ulrich Schmidt

    [arial]
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Brenk,

    Zitat

    Original von PeterBrenk:
    Wie kann / soll mit den Aufnahmediagnosen verfahren werden? Diese sind ja (naturgemäß) gerne mal etwas unspezifisch ("V.a.Z.n.....") oder allgemein.
    Spricht eine geltende Richtlinie dagegen, zur Untermauerung der Aufnahmeindikation und zur Vereinfachung der Diskussion "maximal" zu kodieren (Bsp: "V.a. Ovarialtumor" --> C56 "Bösartige NB des Ovars").


    Es gibt hier keine Regel. Ich würde jedoch bei Aufnahme eher das kodieren, was ich vermute, bzw. auch ein Symptom (wie bei "akutes Abdomen"), wenn ich keinen Verdacht habe. Eigentlich finde ich dies als Regel weder verwirrend noch kompliziert.

    Zitat

    Original von PeterBrenk:Dem scheinbar gelegentlich mal vorkommenden Lapsus mancher Kassen, aus dem Aufnahmedatensatz die "Erwartungs"-DRG zu ermitteln und dann auch nur diese bezahlen zu wollen, würde mit derartigem Vorgehen ebenfalls abgeholfen. Man würde sich bestenfalls freuen, wenn dann doch nur z.B. eine Ovarialzyste im Entlassungsdatensatz steht.


    Nicht wirklich, weil dies nur bei medizinischen DRGs funktioniert. Die Prozeduren fehlen bei den anderen DRGs dann ja auch noch und werden erst mit der Rechnung übermittelt.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Ulrich Schmidt:
    Vielleicht habe ich mich mißverständlich ausgedrückt: ich finde in den DKR nur Regelungen zum Umgang mit Verdachtsdiagnosen, die bei Entlassung / Verlegung greifen. Zum Umgang mit "V.a." bei der Aufnahme finde ich nichts (oder übersehe es?).
    Die Diagnose an sich läßt sich (wenn man das "V.a." ernst nimmt und nicht als automatisches Präfix ansieht, das Ärzte einfach immer reflexhaft vor eine Diagnose setzen) nicht 1:1 kodieren sondern eben erst nach Berücksichtigung des Kontext.
    Wie würden Sie die Aufnahmediagnose "V.a. Ovarialtumor" kodieren?


    @D.Selter:
    Da in unserem Haus nicht die Ärzte sondern Coder kodieren, stellt sich für diese die Frage, wie mit den ärztlich dokumentierten Aufnahme- Verdachtsdiagnosen zu verfahren ist.
    Als Aufnahmediagnose würde ich nicht ein Symptom kodieren: erstens würde das vermutlich die Fehlbelegungsdiskussion noch weiter ins Kraut schießen lassen; zweitens ist nach meinem Verständnis die Aufnahmediagnose eine Art Arbeitshypothese (nicht reine Symptombeschreibung) für den folgenden Aufenthalt, die es zu bestätigen (und zu behandeln) oder zu widerlegen gilt. Oft auf dem Boden weniger Informationen erhoben läßt sich diese meistens nur als Verdacht formulieren.
    Wie würden Sie die Aufnahmediagnose "V.a. Ovarialtumor" kodieren?

    Grüße
    PB

  • Hallo, Herr Brenk,

    Sie haben natürlich Recht:
    Die DKR beziehen sich ganz ausschließlich darauf, welche ICD-Kodes und OPS-Kodes eines Falles für die DRG-Ermittlung herangezogen werden dürfen, sprich: an den Grouper geschickt werden.

    Die DKR gelten ganz sicher nicht für die Aufnahmediagnosen, jegliche diesbezügliche Anwendung kann hinsichtlich HD-Definition und ND-Definiton nur scheitern.
    In den §301-Regelungen werden die DKR nur im Zusammenhang mit der Entlassanzeige erwähnt.
    Die Kodierrichtlinien stammen aus Australien - kann mir nicht vorstellen, dass die Coder auch Aufnahmediagnosesätze gebildet haben... zumindest nicht mit "den" Regeln.

    M.E. sollten die zur Aufnahme führenden Symptome als Aufnahmediagnosen erfasst werden, sofern eine zugrundeliegende Erkrankung nicht definitiv gesichert wurde und überhaupt Symptome vorliegen. Ansonsten ruhig die Verdachtsdiagnose.

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirschberg

    Aufnahme zur weiteren Diagnostik/OP bei V.a. Ovarialtumor:
    D39.1 Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens - Ovar

  • Zitat


    Original von USchmidt:
    Es handelt sich doch um "Allgemeine und spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren" und eben nicht um die "Anleitung zur korrekten Codierung von entgeltrelevanten Diagnosetypen" - oder doch?

    Doch, es handelt sich ganz eindeutig um eine Anleitung zur Verschlüsselung entgeltrelevanter Diagnosen und Prozeduren. Um nichts anderes.
    (Siehe im Übrigen auch die Einleitung zu den DKR)

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirschberg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von PeterBrenk:
    @D.Selter:
    Wie würden Sie die Aufnahmediagnose "V.a. Ovarialtumor" kodieren?


    Hallo Herr Brenk,

    z.B. so wie von Herrn Hirschberg vorgeschlagen.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

  • Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    Doch, es handelt sich ganz eindeutig um eine Anleitung zur Verschlüsselung entgeltrelevanter Diagnosen und Prozeduren.
    Um nichts anderes.(Siehe im Übrigen auch die Einleitung zu den DKR)


    Hallo Herr Hirschberg,
    vielen Dank für die klare Ansage. Nach welchen Regeln werden dann die "Aufnahmediagnosen" kodiert? Die sind doch auch "entgeltrelevant", oder nicht? Oder sind sie im DRG-System eigentlich überflüssig, wie das "Kostensicherungsverfahren":
    Aufnahmediagnose -> erwartete Verweildauer -> befristete Kostenzusage -> Entlassung: Hauptdiagnose -> DRG: Zahlung gemäß Verweildauer-Tabelle

    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Schmidt

    [arial]
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]

  • Herr Schmidt, Sie stellen die Sinnfrage.

    Aufnahmediagnosen im Workflow der Krankenhausbehandlung machen selbstverständlich Sinn.

    Was das von Ihnen zitierte "Kostensicherungsverfahren" für einen Sinn macht, frage ich mich allerdings schon länger. Für die DRG-Abrechnung ist es m. E. entbehrlich. Ich kann hier nur wiederholen, dass der Trend zur VWD-Verkürzung DRG-systemimmanent ist und nicht durch begrenzte Kostenzusagen entsteht.

    Die Angabe der Aufnahmediagnosen zwingt uns natürlich zu einer sehr genauen Arbeitsweise.

    Letzlich entscheidend ist die Frage, wieviele Kontrollen und Kontrolleure wir uns wünschen bzw. zum Erreichen einer guten Qualität benötigen (und wieviel Kontrolle wir bezahlen können).

    Entschuldigen Sie die fast schon philosophische Antwort :rolleyes:

    Gruß
    --
    Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Guten Tag, hochverehrtes Forum,

    hier ein anderer Antwortversuch; was halten Sie davon:

    Seit mit Version 2.0 des ICD-10 die Zusätze

    -Verdacht auf...
    -Zustand nach...
    -Ausschluß...

    abgeschafft wurden, gilt hier bei uns für die Aufnahmediagnose:
    Solange eine Erkrankung nicht ausgeschlossen wurde, erfolgt die Codierung wie eine gesicherte Diagnose!

    Im Beispiel von Herrn Brenk also C56.

    Dies wurde auch mit einer großen Gesundheitskasse im Jahr 2001 so abgestimmt. R-Diagnosen kommen bei uns als Aufnahmediagnose so gut, wie nicht zum Einsatz. (Für die R55 gibt es einen Tag Kostenzusage...)

    Erst wenn bei der Entlassung immer noch nichts gefunden wurde, dann wird ein Symptom oder eine Z03._ codiert.

    Dies korreliert ja auch mit den Kodierrichtlinien.

    Eine deutliche Klarstellung wird sicher zum Jahresende erforderlich werden, falls dann Verd./Zust./Auss. im niedergelassenen Bereich zur Coderung tatsächlich nicht mehr zur Verfügung stehen sollte.

    Mit schönen Grüßen
    aus Wetterau und Vogelsberg

    O. Kromm
    seit 1986 codierend...

    M.f.G.
    aus dem Vogelsberg
    O. Kromm...

  • Lieber Herr Kromm,

    auch ich kodiere seit 1986, aber warum eine nicht ausgeschlosssene Diagnose wie eine gesicherte Diagnose verschlüsselt werden soll, verstehe ich nicht. :no:

    Rein pragmatisch gesehen mag sich die Gesundheitskasse damit wiederholte Kostenzusagen ersparen wollen, aber auch das überzeugt mich nicht. Habe ich doch erst heute aufmerksam in den hier im Forum verlinkten Landesverträgen und im Schiedstellenspruch gelesen, dass Kostenzusagen grundsätzlich unbefristet erteilt werden sollen.

    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…st&postid=13223

    http://www.kgrp.de/files/download…2_Nr.1_SGBV.pdf

    (hier S. 4, § 4)

    Man sollte das Spiel natürlich nach gewissen Regeln spielen. Wenn gewährleistet ist, dass das Suffix "bei dieser ICD handelt es sich um eine Aufnahmediagnose, somit Arbeitshypothese, somit nicht endgültig" erhalten bleibt, hätte ich kein grosses Problem damit. Da es hierzu aber kein definiertes Kennzeichen mehr gibt (V/A), besteht eben doch die Gefahr, dass sich so ein Diagnosenkode verirren könnte (nicht zuletzt in einen Grouper, denn nicht jedes KIS/jeder User ist hier schon ohne Fehl und Tadel) und dann wird er eben als gesicherte Diagnose missverstanden. Diese Gefahr lässt sich durch ICD Z- und R-Codes vermeiden, die stören normalerweise den Grouper nicht.

    Gruß

    --
    Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]