Zitat
Original von RolandBalling:
Ich nehme doch nicht an, dass auch ein Verlust des Bewusstseins (durch heftigen Schreck) im Zusammenhang mit einer (heftig blutenden) Verletzung (am Finger) hier gemeint ist ;)sondern eine die Bewusstlosigkeit (im engen Sinn) kausal hervorrufende Verletzung (s. Beispiele).
Dies wird allerdings auch im ICD-Kode ausgedrückt: ein Kode aus S06.7 darf nur "...bei Schädel-Hirn-Trauma" angewendet werden.
Die Commotio cerebri wird in 2004 übrigens weiterhin mit dem Kode S06.0 ausgedrückt, die Dauer des Bewußtseinsverlustes ist allerdings nicht mehr enthalten.
D.h. (G-DRG 2004):
HD: S06.0 Commotio cerebri
ND1: S01.0 Offene Wunde der behaarten Kopfhaut
ND2: S06.70 Bewußtlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma weniger als 30 Minuten
oder
HD: S01.0 Offene Wunde der behaarten Kopfhaut
ND1: S06.0 Commotio cerebri
ND2: S06.70 Bewußtlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma weniger als 30 Minuten
ist beides möglich.
MfG C. Hirschberg