Zitat
Original von USchmidt:
vielen Dank für die klare Ansage. Nach welchen Regeln werden dann die "Aufnahmediagnosen" kodiert?
Ich kenne keine Regeln für die Kodierung der Aufnahmediagnosen! Mit den DKR kann man zum Aufnahmezeitpunkt definitiv nicht arbeiten (nach Analyse, Ende des stat. Aufenthaltes etc.)
Zitat
Die sind doch auch "entgeltrelevant", oder nicht? Oder sind sie im DRG-System eigentlich überflüssig, wie das "Kostensicherungsverfahren":
Aufnahmediagnose -> erwartete Verweildauer -> befristete Kostenzusage -> Entlassung: Hauptdiagnose -> DRG: Zahlung gemäß Verweildauer-Tabelle
M.E.: eigentlich überflüssig ! zumindest in der derzeitigen Ausgestaltung sinnentleert.
mfG
C. Hirschberg