2003: Vor- und nachstationäre Erlöse

  • Guten Morgen,

    ist folgende Aussage so korrekt?

    "Bei DRG-Früheinstieg 2003 entfallen die bisherigen vor- und nachstationären Erlöse komplett"

    Oder werden die derzeitigen, besser die in 2002 erzielten solchen Erlöse im Nicht-FP-Bereich irgendwie für die Budget- und damit Basisfallwertkalkulation herangezogen?

    Hier interessiert mich besonders die Einschätzung unserer geschätzten Kassenmitarbeiter im Board. Herr Ebert?

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

  • Hallo Herr Jacobs,

    nein, die Aussage ist nicht korrekt.
    Die vereinbarten Erlöse (des Vorjahres) für vor- u. nachstationäre Behandlung werden den pflegesatzfähigen Kosten
    ( K5 Nr. 9, "Erlösbudget") zugeschlagen. Dieser erhöhte Ausgangswert wird durch die Summe der vereinbarten Bewertungsrelationen dividiert, um den individuellen Basisfallwert zu ermitteln. Kurz: Die Erlöse sind im Basifallwert enthalten.

    freundliche Grüsse

    Alexander Ebert

  • Vielen Dank! :bounce:

    Obwohl Sie nunmal auf der ganz dunklen Seite der Macht arbeiten, sind Sie eine echte Bereicherung für dieses Brett.
    Sie riskieren :boom: mit derart :uhr: zeitnahen und noch dazu Kompetenz ausstrahlenden Aussagen natürlich, in Zukunft mit mehr derartigen Fragen bombardiert zu werden. Bitte teilen Sie mir mit, wenn ich unverschämt werde. :rotate:

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

  • Vielleicht noch eine klitzekleine Nachfrage:

    Was geschieht mit vorstationären Aufenthalten, denen kein stationärer Aufenthalt folgt?

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

  • Hallo Herr Jacobs,

    nein Sie sind nicht unverschämt -
    kleine Sticheleien gehören bei so
    gegensätzlicher Interessenlage doch einfach dazu!!
    Zu Ihrer Frage: Das ist eine Problemstellung, die im
    Rahmen der Abrechnungsbestimmungen geregelt werden muss.
    Bislang stehen die Abrechnungsbestimmungen noch nicht fest.
    Aber mal ehrlich, welche Relevanz hat eine vorstationäre Behandlung ohne anschließende stationäre Behandlung im Klinikalltag?
    Die vorstationäre Vergütung wurde doch eingeführt, um die stationäre Verweildauer zu verkürzen. Stellt sich nach einer Untersuchung heraus, dass ein Patient
    nicht stationär behandlungsbedürftig ist, handelt es sich doch
    um eine sog "Abklärungsuntersuchung". Dafür kann meines Wissens
    auch jetzt eine Pauschale abgerechnet werden, bin mir aber da nicht so sicher. Unter DRG wird man dafür wahrscheinlich ganz ähnlich einheitliche Pauschalen festlegen, in Höhe eines Bruchteil der entsprechenden z.Z. gültigen Pauschalen für vorstationäre Behandlung.
    Alles klar?

    Grüsse

    Alexander Ebert

  • Zitat


    Original von aebert:
    Stellt sich nach einer Untersuchung heraus, dass ein Patient
    nicht stationär behandlungsbedürftig ist, handelt es sich doch
    um eine sog "Abklärungsuntersuchung". Dafür kann meines Wissens
    auch jetzt eine Pauschale abgerechnet werden, bin mir aber da nicht so sicher.


    Hallo Herr Ebert,
    leider ist mir eine solche Pauschale nicht bekannt. Solche Pat. werden gegenwärtig bei uns unter der Rubrik "Vorstationär - ohne anschl. st. Aufenthalt" erfaßt und abgerechnet. Trifft vom Sinn her sicher auch zu. Dieser Modus ist aber ganz wichtig für KH ohne Institutsermächtigung der KV, um die außerhalb der Sprechstunden der Niedergelassenen Ärzte vor der Tür stehenden "Notfallpatienten", überhaupt vergütet zu bekommen. Wird aber wohl regional von den Kassen unterschiedlich anerkannt.
    MfG
    :bounce: :bounce: :bounce:
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Guten Abend,

    ich kann Herrn Schikowski da nur beipflichten, die "vorstationäre Behandlung ohne anschließende stationäre Behandlung" hat in unserem Klinikalltag durchaus erhebliche Bedeutung.
    "Die vorstationäre Vergütung wurde doch eingeführt, um die stationäre Verweildauer zu verkürzen" - Die vorstationäre Behandlung wird ja zu diesem Zweck breit eingesetzt, selbst wenn keine eigene Vergütung hieraus resultiert (FP).
    Allerdings ist "vorstationär" auch eine Vergütungsalternative für sonst nicht vergütbare Fälle, und in manchen Häusern so wichtig, dass sie sich sogar fragen, ob und wie das 2003 noch funktioniert.

    Danke auf jeden Fall für die bisherigen Infos!

    Freundliche Grüße & schönen Feierabend

    Christian Jacobs

  • Hallo,

    diese Variante stellt in unserem Haus eine erklägliche Anzahl dar.
    Schließlich dient der Vorstationäre Behandlung auch zur Vermeidung eines Vollstationären Aufenthaltes oder?

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Lieber Herr Ebert,
    als Aufnahmart 04 (vorstationär ohne nachfolgende vollstationäre Behandlung)ist diese Form der Behandlung auch bei uns etabliert.
    Eine Pauschale zur Abklärung wurde uns von den Kostenträgern bisher nicht angeboten (ist diese wirklich existent ?).
    Beispiel sind alle interventionellen Eingriffe, die ohne Komplikation keine vollstationäre Behandlung benötigen

    Gruß Poschmann

  • Hallo Forum,

    ich möchte dieses Thema nochmals aufgreifen. Der Wegfall der vor- und nachstationären Erlöse (Ausnahme: die vorstationären Patienten, bei denen keine vollstationäre Aufnahme erfolgt) im DRG - System ist unbestritten.

    Ein Streitpunkt scheint es jedoch zu sein, welcher Betrag budgeterhöhend eingestellt werden kann. In § 3 Abs. 3 Nr. 3 KHEntgG steht:

    ......erhöht um die Abzüge nach Nummer 2 des Abschnitts
    K 5 der Anlage 1 zur BPflV........

    Bezieht sich das auf die vereinbarte LKA 2002 oder auf die Forderung für das Jahr 2003 ?

    In der Pflegesatzverhandlung konnten wir keine Einigung mit der Kassenseite erzielen.

    Welche Erfahrungen haben Sie gemacht !? :besen: :besen: 8o

    Grüße aus HH

    M.Simon

  • Schönen guten Tag allerseits!

    §3 Abs 3 Satz 2 Nr. 2 KHEntG: "...soweit die vor- und nachstationäre Behandlung bei Fallpauschalen nicht mehr abgerechnet werden kann".

    Dementsprechend werden in B1 Nr. 8 die Beträge für die "entfallende vor und nachstationäre Behandlung" eingetragen und dadurch, wie Herr Ebert bereits richtig bemerkte, dem Erlösbudget zugeschlagen wird und in den BfW einfließen.

    Es "entfallen" diejenigen vor und nachstationären Behandlungen, die Sie mit den Kassen vereinbart hätten, wenn sie noch nach BPflV verhandeln würden, also die letzlich die in der LKA ausgewiesenen. Ob das in der Vereinbarung eher den IST-Werten aus 2002 oder eher der Forderung aus 2003 entspricht, bleibt letzlich verhandlungssache. Ob es Sinn macht, dass zwischen diesen beiden Werten ein großer Unterschied besteht, ist eine andere Sache...

    Davon unberührt bleibt die Abklärung der stationären Behandlung, also die vorstationäre Behandlung ohne folgende stationäre Aufnahme, die nach wie vor vorstationär abgerechnet werden kann (§115a SGB V gilt unverändert einschließlich der Aussage, dass Vorstationäre Behandlung nicht abgerechnet werden kann, wenn anschließend eine Fallpauschale (auch DRG) abgerechnet wird. )

    Schönen Tag noch,

    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises