• Offizieller Beitrag

    Verehrtes Forum,

    immer wieder treffen Anfragen ein, die zum Inhalt haben, wo denn dieser oder jener Landesvertrag (§ 112 SGB V) zu finden sei...

    Da ich das nicht immer weiss, möchte ich die Landesverträge gerne zentral hier bereitstellen (per Link oder als Download). Daher bitte ich alle Foren-Teilnehmer und Gast-Leser hiermit, die (öffentlich zugänglichen) Links oder Downloads aus den einzelnen Bundesländern per Mail an mich zu übersenden, damit die Sucherei endlich ein Ende hat.
    Vielen Dank für die Mithilfe.

    Schöne Grüße
    sendet
    B. Sommerhäuser :vertrag:

  • Hallo Forum, Hallo Herr Sommerhäuser,

    das ist eine tolle Idee; ich hoffe allerdings, dass sie sich umsetzen lässt!

    Meine Erfahrung (in Niedersachsen) ist, dass dieser Vertrag ziemlich geheim gehalten wird.

    Vor etwa einem Jahr hat die KG Niedersachsen sich geweigert einem Mitgliedskrankenhaus (i.c. mir) den Vertrag zur Verfügung zu stellen. Die Begründung lautete, dem Krankenhaus sei der Vertrag bereits bei Abschluss (vor ca. 10 Jahren??) zugesand worden. Da war nicht dran zu rütteln X(

    Ich bin mal gespannt, ob ich den Vertrag jetz bald hier lesen kann!!

    Viel Erfolg!

    R. Salomé

  • Hallo,

    die Links der Versionen für Baden-Württemberg befinden sich bei der BWKG im geschützten Bereich.

    Heute ist dort leider niemand erreichbar.

    Ich melde mich am Montag wieder

    Gruß von

    Mautner


    :bounce:

    Viele Grüße von

    Mautner

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Ich bin ja im Urheberrecht nicht ganz firm, und weiß auch nicht, inwieweit solche Verträge grundsätzlich öffentlich sind (schließlich folgen sie einer gesetzlichen Verpflichtung aus dem SGB V). Wenn es entsprechende Rechte gibt, so liegen sie vermutlich bei den Vertragspartnern. Daher halte ich es für sinnvoll, wenn das Forum "offizell" um das Recht zur Veröffentlichung bei den Landeskrankenhausgesellschaften bittet. Allerdings ist zu befürchten, das bei diesem Weg wieder allerlei juristische und bürokratische Hürden zu überwinden sein werden. Schade eigentlich!

    Schönen Tag noch,

    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Schaffert,
    möglicherweise haben Sie Recht in Bezug auf die geäußerten Bedenken.

    Ich persönlich sehe das aber anders:
    1. immer dann, wenn man in "seinem" Landesvertrag schmökern will oder muss, ist er gerade nicht zur Hand. Es kostet jedesmal Zeit, ein Exemplar aufzutreiben (vielleicht bin ich auch nur schlecht organisiert)
    2. hat mir bisher niemand plausibel machen können, warum solche Verträge meist in irgendwelchen geschützten Nutzerbereichen liegen, dessen Passwort man auch nicht immer gleich parat hat ? Als pragmatischen Lösungs-Ansatz eines wahrscheinlich nicht wirklich existenten Problems möchte ich daher die frei zugängliche Veröffentlichung wählen. Ich glaube nicht, dass ich damit wegen irgendeines Vergehens belangt werden könnte, höchstens wegen Verstoßes gegen die neue Intransparenzverordnung im Gesundheitswesen (ITVOiG)...
    3. möchte ich gern bestimmte Passagen der einzelnen Länderregelungen miteinander vergleichen können. Vielleicht gibt es ja lehrreiche Erkenntnisse, die ganz nebenbei der politischen Bildung (eigene Bundeszentrale unter http://www.bpb.de) dienen können.

    Exkurs:
    <snip>
    Die Bundeszentrale für politische Bildung unterstützt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger dabei, sich mit Politik zu befassen. Ihre Aufgabe ist es, Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken. So steht es im Erlass des Bundesministeriums des Innern. Und so wird es Tag für Tag an den drei Standorten Bonn, Berlin und Brühl in die Praxis umgesetzt. Gemeinsam mit einem bundesweiten Netzwerk aus Landeszentralen, Bildungseinrichtungen und –trägern engagiert sich die bpb für politische Bildung und Kultur – unabhängig und überparteilich.
    </snip>

    4. sehe ich - wie ja schon von Ihnen angedeutet - besagte Landesverträge als öffentliches Gut an und dieses gilt es doch zu nutzen, oder nicht ? Das Urheberrecht tastet man m.E. nicht dadurch an, dass man ohnehin vorhandene und einer - zugegeben geschlossenen - Benutzergruppe zugängliche Informationen auch für andere bereitstellt. Welches andere Rechtsgut könnte verletzt werden ? Vertraulichkeit ? Briefgeheimnis ? Geheimnisverrat ? Doch wohl nicht.
    5. Ihr Vorschlag, jede LKG anzufragen, ist wahrscheinlich der korrekte Weg. Ehrlich gesagt, ist mir dafür meine Zeit zu schade, und ich habe auch keine Lust dazu. Die LKGs und die DKG machen ja eine wirklich gute Arbeit. Dabei möchte ich sie nun wirklich nicht mit solchen Kinkerlitzchen stören :)

    Fünf habe ich bisher. Es fehlen also noch welche. Strengen Sie alle sich bitte an. Und keine Sorge: Hinter dem jeweiligen Link steht sicher nicht zu lesen: Vielen Dank an Fr. oder Hrn. X für die Unterstützung.

    Sollte diese "Bitte zur Mithilfe" aus irgeneinem Grunde irgendwelche Rechte verletzen, so melden Sie sich doch kurz bei mir und erklären mir, was ich falsch gemacht habe, damit ich die Chance nutzen kann, einer mehrjährigen Gefängnisstrafe zu entgehen. Vielen Dank. Ausserdem: Was kann mir schon passieren ?
    Ich würde mir erst Sorgen machen, wenn mich drei gut gekleidete 2M-Männer mit Sonnenbrille unangemeldet im Büro besuchen und fragen: Bis du Sommerhäuser ? und den Zivi wegschickten mit den Worten: "Du komms hier net rein"...
    Hey, es ist Samstag abend, man wird doch wohl noch scherzen dürfen.
    In diesem Sinne
    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Hallo Forum, hallo Herr Sommerhäuser,

    auch aus Kassensicht bin ich der Meinung, dass es sich bei den Verträgen nicht um besonders geschützte Inhalte handelt. Immerhin haben Ihre KG´n und "meine" Verbände diese Verträge (auf Veranlassung der Gesetzgebung /§ 112 SGB V) stellvertretend für uns geschlossen.

    Das Problem mit den (teilweise) nicht vorhandenen Links sehe ich im Alter vieler dieser Verträge. Nicht nur, dass es bei Abschluss kein Internet gab, in die man die Werke hätte stellen können - nein, einige sind mit der Schreibmaschine getippt (die Älteren unter Ihnen werden noch wissen, was das ist...)

    @ Herr Sommerhäuser: Mir liegen fast alle Exemplare in Schriftform vor (ich weiß nur nicht, ob aus jedem Bundesland die aktuellste Fassung!?). Falls Sie bestimmte Verträge gar nicht online bekommen, senden Sie mir eine Mail, dann schicke ich Ihnen die Exemplare in Papierform. Dann können Sie sie wenigstens scannen und als .pdf zur Verfügung stellen.

    Gruß aus dem (im Fußball-Drittliga-Derby mit dem "Nachbarn aus dem Revier") siegreichen bergischen Land,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo Forum, hallo Herr Sommerhäuser,

    den Vertrag für NRW habe ich bereits hier im Forum bereitgestellt; in fände es prima, wenn er neben den anderen seinen Beitrag zur Information in einem übersichtlichen Bereich auftauchen würde.

    Gruß,

    A. Sander
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Baden-Württemberger, speziell Herr Mautner,

    schon geliefert!

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo zusammen,
    es ist etwas Zeit ins Land gegangen und ich wollte nur mal nachfragen ob es tatsächlich rechtlich bedenklich ist die Verträge ins Netz zu stellen. Oder ob noch nicht alle Verträge beisammen sind. Oder aber ob ich eine entscheidende Entwicklung zu diesem Thema nicht mitbekommen habe ?

    Vielen Dank:(
    --
    Grüße aus Mülheim
    jgiehler

    Grüße aus Mülheim
    jgiehler

  • Hallo Forum,

    auf der Homepage AOK Partner Krankenhaus sind alle zweiseitigen Verträge und Rahmenempfehlungen über Krankenhausbehandlung nach § 112 SGB V hinterlegt und können über eine Länderauswahl abgerufen werden. Hier der Link:
    http://www.krankenhaus-aok.de/m10/m10_04/m10_04_05/index.html

    Herzliche Grüße

    Gabriele Gumbrich
    Deutsches Krankenhausinstitut GmbH
    Hansaallee 201
    D-40549 Düsseldorf
    Tel.: +49 (0) 211 47051-12
    Fax: +49 (0) 211 47051-19
    Internet: http://www.dki.de

    Gabriele Gumbrich
    Deutsches Krankenhausinstitut
    Hansaallee 201
    D-40549 Düsseldorf
    Tel.: +49 (0) 211 47051-12
    Fax: +49 (0) 211 47051-19
    Internet: http://www.dki.de