Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
so langsam bekomme ich schwer den Verdacht, dass ich ein ziemliches Außenhandelsdefizit in dieser NG anhäufe, will heißen, stellt haufenweise dumme Fragen und gibt kaum verwertbare Antworten. Aber noch antworten ja alle freiwillig.
Eine chirurgische Frage, die ich heute nur mit Unsicherheitsfaktor beantworten konnte:
"Werden auch BG-Fälle nach DRG abgerechnet, auch schon 2003?"
Meine Antwort war "eeeeh, ....Ja", stimmt das so?
Die Frage wie der 901Z-Fall mit aufwendiger OP ohne passende HD (Aufnahme wegen CTS, OP, Sturz, SH#, TEP -> Fehler-DRG) dann zwischen KK (Kosten der Karpaltunnel-OP) und BG (Unfallbedingte Kosten: TEP etc) aufgeteilt wird, ist, vermute ich, derzeit noch nicht beantwortbar, oder?
Fragt sich
Christian Jacobs