DRGs und BG-Fälle

  • Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

    so langsam bekomme ich schwer den Verdacht, dass ich ein ziemliches Außenhandelsdefizit in dieser NG anhäufe, will heißen, stellt haufenweise dumme Fragen und gibt kaum verwertbare Antworten. Aber noch antworten ja alle freiwillig.

    Eine chirurgische Frage, die ich heute nur mit Unsicherheitsfaktor beantworten konnte:
    "Werden auch BG-Fälle nach DRG abgerechnet, auch schon 2003?"
    Meine Antwort war "eeeeh, ....Ja", stimmt das so?
    ?(
    Die Frage wie der 901Z-Fall mit aufwendiger OP ohne passende HD (Aufnahme wegen CTS, OP, Sturz, SH#, TEP -> Fehler-DRG) dann zwischen KK (Kosten der Karpaltunnel-OP) und BG (Unfallbedingte Kosten: TEP etc) aufgeteilt wird, ist, vermute ich, derzeit noch nicht beantwortbar, oder?

    Fragt sich
    Christian Jacobs

  • Hallo Herr Jacobs,

    soweit ich weiss, werden die BG-Fälle ab 2003 nicht nach DRG abgerechnet, da das ja dem Behandlungskonzept der Berufsgenossenschaften nicht entsprechen würde! (SGB VII: ...mit allen geeigneten Mitteln....Gesundheit wiederherzustellen....)
    Allerdings wird diese Versorgung nur von den Berufsgenossenschaften bezahlt, wenn der Patient in einem Haus behandelt wird, das für das "Verletztenartenverfahren" zugelassen ist. Nur mit diesen Häusern gibt es Vereinbarungen über Pflege - und Behandlungssätze!

    Bis dahin.....

    D. Hohmann :)

  • Zitat


    Original von diho:
    soweit ich weiss, werden die BG-Fälle ab 2003 nicht nach DRG abgerechnet, da das ja dem Behandlungskonzept der Berufsgenossenschaften nicht entsprechen würde! (SGB VII: ...mit allen geeigneten Mitteln....Gesundheit wiederherzustellen....)

    Sehr geehrter Herr Hohmann,

    wie meinen Sie das?

    Sind "Abrechnung nach DRGs" und "mit allen geeigneten Mitteln .... Gesundheit wiederherzustellen" für Sie ein Widerspruch?

    Nette Satire das.

    B. Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]


  • Hallo Herr Scholz,

    ich überlege noch, wie ich mich diplomatisch aus der Affäre ziehen kann. In meiner täglichen Arbeit sehe ich, was es heißt mit "allen geeigneten" Mitteln oder "nur" Gesundheit wiederherzustellen. Wiederspruch würde ich es nicht nennen, vielleicht grosse Diskrepanz!!??!!

    Gruss D. Hohmann

  • Hallo Herr Jacobs,

    um doch noch was zum Thema beitragen zu können:

    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…d=212&BoardID=1

    Wenn die BG-Klinik Murnau einen DRG-Fachmann sucht und auch das Unfallkrankenhaus Berlin mit einem solchen gesegnet ist, werte ich dies immerhin als Indiz, dass auch im berufsgenossenschaftlichen Zweig der Medizin Fälle gruppiert werden können. Ob dies nun 2003 oder später so sein wird, habe ich allerdings nicht weiter recherchiert. Vielleicht wissen vanboemmel@bgu-murnau.de oder thilo.koepfer@ukb.de mehr dazu. Ich maile sie mal direkt an.

    Übrigens gibt es doch eine ganze Reihe hervorragend BG-Klinik-geeignete DRGs, z. B. Verbrennungen oder Polytraumen, hier liegt sicherlich nicht das Problem.

    Nachdem inzwischen auch die BG-GOÄ wieder synchron mit der allgemeinen GOÄ läuft, sollte eine eigene Abrechnungssystematik für stationäre Fälle eigentlich vermeidbar sein. Ob die BGs ihre Krankenhäuser noch durch budgetfremde Zahlungen subventionieren werden, steht auf einem anderen Blatt. Sie könnten eventuell eine eigene Peer-Group bilden mit gesonderter base-rate (was sowieso eine interessante Variante für Krankenhäuser unterschiedlicher Größe und Struktur darstellt, dieses Thema kommt bestimmt früher oder später auf uns zu. DRGs sind sehr flexibel...).

    http://www.health.gov.au/casemix/costing/peer_group.htm

    Zwischen Kostenvergleichen und "gleicher Preis für alle" besteht natürlich zunächst ein Unterschied, aber man kann seine Phantasie ja mal spielen lassen :dance1: .

    Viele Grüße

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Zitat


    Original von Scholz:
    Hallo Herr Jacobs,

    um doch noch was zum Thema beitragen zu können:

    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…d=212&BoardID=1

    Wenn die BG-Klinik Murnau einen DRG-Fachmann sucht und auch das Unfallkrankenhaus Berlin mit einem
    wer sagt denn mit "einem"
    solchen gesegnet ist, werte ich dies immerhin als Indiz, dass auch im berufsgenossenschaftlichen Zweig der Medizin Fälle gruppiert werden können. Ob dies nun 2003 oder später so sein wird, habe ich allerdings nicht weiter recherchiert. Vielleicht wissen vanboemmel@bgu-murnau.de oder thilo.koepfer@ukb.de mehr dazu. Ich maile sie mal direkt an.

    Übrigens gibt es doch eine ganze Reihe hervorragend BG-Klinik-geeignete DRGs, z. B. Verbrennungen oder Polytraumen, hier liegt sicherlich nicht das Problem.


    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    die Crux unserer heilen BG-Welt ist, dass auch BG Kliniken GKV Patienten behandeln und mit den GKV abrechnen. Deshalb kommen wir gar nicht umhin uns auf die DRGs vorzubereiten. -Hier sei auch ein Verweis auf Herrn Dr. Baller, Gründungsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling e.V. und ebenfalls Med.controller einer namhaften BG Klinik erlaubt.

    ad Frage 1: BG Fälle werden vorerst (2003) nicht nach DRG abgerechnet. Wie auch?, wenn selbst die GKV Schwierigkeiten mit der "potentiellen" DRG Abrechnung hat.

    Zu der Bemerkung von Herrn Scholz mit den „hervorragend geeigneten DRGs“: das ist für die von Ihnen genannten Verbrennungen und Polytraumen evtl. der Fall, allerdings müssen hier die Relativgewichte nochmal genauer betrachtet werden, an die tatsächliche Kostenstruktur mag ich gar nicht denken. Ein Problem haben wir BG-Kliniken aber z.B. mit der hochspezialisierten Handchirurgie, die sich im australischen System nicht abbildet. Auch aufwändige Osteomyelitis Fälle lassen sich so gut wie nicht abbilden. Ausserdem haben wir, wie alle Maximalversorger das Problem einer evtl. „Negativauswahl“, da wir oftmals am Ende der Verlegungskette stehen und die Vorhaltekosten im Vergleich zu Grund- und Regelversorgern geringfügig abweichen.

    Aber natürlich beschäftigt man sich auch im BG-Bereich sehr intensiv mit den Veränderungen im Krankenhaussektor. U.a. auch mit der von Ihnen genannten Variante „Peer-Group“ aber auch Sockelbetrag für den Betrieb bestimmter Zentren (Brandverletzte, Querschnitt) ist eine, in Australien praktizierte, Möglichkeit. Schließlich werden dann auch noch eine große Zahl von BG Patienten in Nicht BG-Kliniken behandelt. Und natürlich wollen die Berufsgenossenschaften die Behandlungsqualität hier weiterhin gewahrt wissen.

    Grüße aus Berlin bei Sonnenuntergang


    --
    Dr. Thilo Köpfer
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin
    thilo.koepfer@ukb.de

  • Zitat


    Original von koepfer:
    ..., allerdings müssen hier die Relativgewichte nochmal genauer betrachtet werden, an die tatsächliche Kostenstruktur mag ich gar nicht denken.

    Vielen Dank Herr Köpfer für die prompte Reaktion!

    Ich teile Ihren Vorbehalt, dass Kostengewichte und -struktur genau zu betrachten sind. Genau dafür eignet sich ja ein einheitliches Klassifikationssystem und eine einheitliche Kalkulationsmethode.

    Also sollten DRGs unabhängig vom Versichertenstatus und sonstigen Randbedingungen (ambulant/stationär) einheitlich zur Anwendung kommen. Dies wäre m. E. eine für alle Mitspieler im Gesundheitswesen akzeptable Voraussetzung, die erfüllt sein sollte, bevor überhaupt verhandelt wird, wie die Mittel zu verteilen sind.

    Erst die Fakten, dann der hoffentlich faire Wettlauf ums Geld.

    1. Schritt dazu: Ein einheitlicher Diagnosen- und Prozedurenschlüssel in der Medizin.

    http://www.imbi.uni-freiburg.de/medinf/ag_mdk.…ss99/sld006.htm

    Schauen Sie mal aufs Datum: 28.1.1999!

    Ich halte es für eine große Dummheit, dass so grundlegende Dinge, wie die Schaffung einer validen Datenbasis so stümperhaft umgesetzt werden :strauss: . Aber hinterher wird gejammert über nicht vergleichbare Statistiken und Zunahme von Kosten.

    Zu der Frage, ob es Sinn macht, eine UV und eine GKV (und eine PKV) nebeneinander zu haben, möchte ich hier gar nicht lange spekulieren. Angenommen, dies soll so bleiben, dann heißt das m. E. noch lange nicht, dass jede Versicherungsart Medizin anders dokumentieren muß.

    Ein schönes Wochenende

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    P.S.: noch ein Lesetipp (stammt von der AEP-Linkliste)
    http://www.imbi.uni-freiburg.de/medinf/ag_mdk.…uenstermann.htm

    Danke, Herr Sommerhäuser, man könnte stundenlang lesen.
    :drink:

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • !:) !:) !:) Darf ich mal was fragen? Bis jetzt hat sich doch die BG nicht weiter an der teilweise doch sehr willkürlichen Finanzierungen über kryptische Pflegesätze und Liegedauern gestört. Was macht dies im neuen (immerhin etwas leistungsgerechteren) System anders???

    ?( ?( ?( Patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Hallo Frau Klein,

    könnten Sie Ihre Frage etwas präzisieren. Bzgl. Pflegesätze, Verweildauern = "kryptisch" besteht glaub ich allgemeine Übereinkunft.
    Wer sagt Ihnen, dass sich "die BG" daran bislang nicht gestört hat? Aber immerhin verabschiedet sich "die BG" nicht an der Krankenhaustüre von ihrem Patienten und überlässt ihn einem Chaos von Zuständigkeiten aus Renten- und Pflegeversicherungsträgern.
    Das -für die optimale (meint i.S. des Patienten, Versorgungsqualität etc.) Funktion der DRGs- notwendige sektorenübergreifende Versorgungskonzept könnte man sich beim "gesteuerten" Heilverfahren der Unfallversicherungsträger vielleicht auch mal näher betrachten...

    Leistungsgerecht finde ich auch gut, aber wo bleibt die Ergebnisqualität?

    Grüße aus der kalten Hauptstadt

    --
    Thilo Köpfer

  • Hallo Herr Köpfer,

    ich finde Ihre Argumentation sehr schlüssig. Habe selbst 11 Jahre in einer Chirurgischen Abteilung mit Zulassung zum Verletzungsartenverfahren gearbeitet und bin auch der Meinung, dass die von Ihnen genannte Versorgung eines bei einem Arbeitsunfall Verletzten von der Erstaufnahme mit standardisiertem Unfallbericht, Unterteilung allgemeine/besondere Heilbehandlung, dadurch definierte Aufgabenverteilung zwischen Hausarzt, Durchgangsarzt und Krankenhaus, sowie die berufsgnossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BG-Reha) und letztlich auch die Begutachtung mit Verletztenrente eine gute "Rundumversorgung" ermöglichen. Diese im Rahmen der DRG-Einführung aufzugeben, wäre sicherlich ein Fehler.

    Die korrekte Durchführung eines BG-Heilverfahrens erfordert allerdings neben einem Medizinstudium fast noch die Absolvierung einer Verwaltungsschule, um immer das richtige BG-Formular richtig auszufüllen.

    Trotzdem bin ich der Meinung, dass eine Vereinheitlichung Sinn macht, aber eben nicht auf niedrigem, sondern auf hohem Niveau, das bedeutet bei Unfallverletzten, auch wenn es sich um Privatunfälle handelt, auf dem Niveau der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung.

    Ausserdem meine ich nach wie vor, dass es keinen Sinn macht, Erkrankungen und Verletzungen je nach Versichertenstatus unterschiedlich zu klassifizieren, indem man mal einen OPS, dannn eine GOÄ oder den EBM hinzuzieht und auch bei den Diagnosen unterschiedliche Katalogversionen parallel benutzt.

    Letztlich sollte es auch möglich sein, das gegliederte Versicherungswesen zwar auf der Finanzierungsebene und der Verwaltungsebene beizubehalten, aber die Behandlungsebene trotzdem zu vereinheitlichen. Aber auch die Verwaltungsebene sollte, zumindest was die unmittelbare Arbeit des Arztes am Patienten betrifft, mittelfristig vereinheitlicht werden, sonst hört der "Formularkram" wohl nie auf.

    Formularkram als Selbstzweck - Nein, danke!

    Der Aspekt der Arbeitsvereinfachung kommt m. E. auch bei der DRG-Einführung viel zu kurz, Stichwort administrativer Wasserkopf.

    Daher meine Gegenvorschläge: Grouper am Arbeitsplatz, Vereinheitlichung und Zusammenführung der Schlüsselwerke, keine Trennung von medizinischer und (ärztlicher) Verwaltungsdokumentation, einheitliche Aufgaben zentral lösen, Nutzung der EDV als Arbeitserleichterung, nicht als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]